Bäckereifilialen und Umsatzsteuersatz – der BFH hat entschieden!

Es ist heutzutage fast schon üblich, dass sich in so genannten Vorkassenzonen von Supermärkten Bäckereifilialen befinden, die Kuchenteile oder belegte Brötchen zum Verzehr an Ort und Stelle verkaufen. Der BFH hat soeben entschieden, dass die Unternehmen damit Restaurationsleistungen erbringen, die vor dem 1.7.2020 dem vollen Umsatzsteuersatz von 19 Prozent unterlagen (BFH-Beschluss vom 15.9.2021, XI R 12/21 / XI R 25/19).

Verkürzt ging es um folgenden Sachverhalt:

Die Klägerin, eine Bäckerei, betreibt auch Cafés, die sich unter anderem in Vorkassenzonen von Lebensmittelmärkten befinden. Im Streitjahr, es ging um das Jahr 2006, erklärte die Klägerin Umsätze zum ermäßigten Steuersatz auch für die Speisen (z.B. belegte Brötchen, Kuchenteile), die zum Verzehr an Ort und Stelle bestimmt waren. Das Finanzamt hingegen unterwarf diesen Teil der Speisen dem regulären Steuersatz. Klage und Revision der Bäckerei blieben ohne Erfolg.

Die Begründung des BFH:

Geht die Speisenabgabe mit Dienstleistungselementen einher, liegen Restaurationsumsätze vor, die vor dem 1.7.2020 dem regulären Steuersatz unterlagen. Weiterlesen

Endlich: BMF übernimmt Rechtsprechung zur Leistungsbeschreibung

Zuletzt hatte der BFH mehrfach entschieden, dass die Finanzverwaltung an eine Leistungsbeschreibung in einer Rechnung keine überzogenen Anforderungen stellen darf. Unter anderem genügt die Bezeichnung von erbrachten Leistungen als „Trockenbauarbeiten“, wenn sie sich auf ein konkret bezeichnetes Bauvorhaben an einem bestimmten Ort bezieht. (BFH-Urteil vom 15.10.2019, V R 29/19 (V R 44/16), NWB LAAAH-39358).

Und zur Frage, welchen Anforderungen Rechnungsangaben zur Bezeichnung der Art der gelieferten Gegenstände genügen müssen, kann sich ein Unternehmer darauf berufen, dass die von ihm verwendeten Bezeichnungen „handelsüblich“ sind (BFH-Urteil vom 10.7.2019, XI R 28/18).

Wie immer in solchen Fällen behagt es der Finanzverwaltung überhaupt nicht, wenn ihr die Rechtsprechung auf die Füße tritt und so benötigt sie schon einmal zwei oder mehr Jahre, um eigentlich klare Aussagen des BFH zu übernehmen. Aber sei es drum: Immerhin hat das BMF nun den UStAE geändert und zur Frage der „handelsüblichen Bezeichnung“ Stellung genommen. Hierzu hat sich Dr. Wengerofsky im Blog schon geäußert (s. weitere Informationen unten). Aufgrund der Brisanz des Themas möchte ich hier noch weitere Aspekte aufgreifen). Die wesentlichen Aussagen des BMF-Schreibens vom 1.12.2021 (III C 2 – S 7280-a/19/10002 :001, BStBl 2021 I S. 2486) lauten: Weiterlesen

Neues BMF-Schreiben: Abmahnungen sind umsatzsteuerpflichtig

Der BFH hatte bereits in 2019 (Urteil v. 13.09.2019 – XI R 1/17) entschieden, dass Abmahnungen, die ein Rechteinhaber zur Durchsetzung eines urheberrechtlichen Unterlassungsanspruchs gegenüber einem Rechtsverletzer vornimmt, umsatzsteuerpflichtig sind. Das BMF hat daraufhin mit einem entsprechenden BMF-Schreiben reagiert.

BFH-Urteil v. 13.09.2019

Mit der Unterstützung einer Rechtsanwaltskanzlei ließ eine Tonträgerherstellerin diejenigen Personen, die ihre Tonaufnahmen im Internet rechtswidrig verbreitet hatten, abmahnen. Dabei bot sie an, gegen die Zahlung von pauschal 450 Euro von einer gerichtlichen Verfolgung abzusehen. Die erhaltenen Zahlungen wurden als Schadensersatz für die Urheberrechtsverletzungen eingeordnet und keine Umsatzsteuer gezahlt. Die von der Rechtsanwaltskanzlei in Rechnung gestellte Umsatzsteuer wurde gleichzeitig als Vorsteuer abgezogen. Der BFH folgte der Auffassung der Tonträgerherstellerin nicht und stellte klar, dass ganz unabhängig von der jeweiligen Bezeichnung durch die Beteiligten Abmahnungen zur Durchsetzung eines Unterlassungsanspruchs der Umsatzsteuer unterliegen.

Neues BMF-Schreiben v. 01.10.2021 (III C 2 – S 7100/19/10001 :006)

In ihrem am 01.10.2021 veröffentlichtem Schreiben geht die Finanzverwaltung auf die Grundsätze des Urteils ein und bestätigt, dass eine Abmahnung eine Leistung i.S.d. UStG darstellt.

Das BMF behandelt dabei folgende Punkte: Weiterlesen

Regelmäßig voller Umsatzsteuersatz für Speisenabgabe in Food-Courts

Unternehmer, die in der Gastronomie tätig sind, haben gerade zwar andere Sorgen haben als die Höhe des Umsatzsteuersatzes für ihre Leistungen. Doch irgendwann kommt der Tag, an dem die Speisenabgabe – vom Grundsatz her – wieder dem vollen Steuersatz unterliegt. Und dann werden die Abgrenzungsfragen, die derzeit die Finanzgerichte, den BFH und den EuGH beschäftigen oder beschäftigt haben, von großer Wichtigkeit sein.

Jüngst hat der BFH geurteilt, dass die Abgabe zubereiteter Speisen im Food-Court eines Einkaufszentrums dem regulären Steuersatz unterliegt – es sei denn, der Kunde äußert die Absicht, die Speisen mitzunehmen und außerhalb des Food-Courts zu verzehren (BFH 26.8.2021, V R 42/20).

Der Kern des Problems liegt in entsprechenden Fällen darin, dass die Verzehreinrichtungen in Food-Courts grundsätzlich dem Inhaber des Einkaufszentrums oder einer Betreibergesellschaft gehören und nicht den „Speisenabgebern“. Das heißt, der Gastronom selbst erbringt keine Dienstleistungen, die über die Speisenabgabe hinausgehen und damit eine reine Lieferung – so die Ansicht der Unternehmer.

Doch so einfach darf der Sachverhalt nicht betrachtet werden. Weiterlesen

Auch ein Hochzeits-DJ kann ein Künstler sein

„God is a DJ“ wusste schon die Band Faithless in ihrem gleichnamigen Song zu berichten. Und für zahlreiche Clubgänger sind DJs auch durchaus kleine Götter. Nun, so weit würde ich natürlich nicht gehen. Doch Künstler sind DJs allemal – zumindest viele unter ihnen. Allerdings sind weite Teile der Finanzverwaltung der elektronischen Musik offenbar weniger angetan und sehen in den DJs eher reine Plattenaufleger, die Tanzveranstaltungen begleiten. Daher werden DJs in schöner Regelmäßigkeit als Gewerbetreibende und folglich als gewerbesteuerpflichtig eingeordnet. Und die Veranstaltungen werden auch nicht als Konzerte, sondern als ebenjene Tanzvergnügen betrachtet.

Dass DJs und Clubbetreiber ganz anderer Meinung sind, versteht sich von selbst. Und so kommt es immer wieder zu gerichtlichen Streitigkeiten. Weiterlesen

Garantiezusagen: Vorläufiges Aufatmen bei Kfz-Händlern

Der BFH hat in seinem Urteil vom 14.11.2018 (XI R 16/17) entschieden, dass die entgeltliche Garantiezusage eines Kfz-Händlers keine unselbständige Nebenleistung zur Fahrzeuglieferung, sondern eine eigenständige Leistung ist. Das führt dazu, dass die Leistungen aus entgeltlichen Garantiezusagen des Händlers in bestimmten Konstellationen zwar umsatzsteuerfrei sind, dafür aber der Versicherungssteuer unterliegen.

Die Folgen aus dieser Rechtsprechung sind weitreichend

Händler, die selbst Garantiezusagen erteilen, gelten als Versicherer, müssen sich als solche registrieren lassen, Versicherungssteuer abführen und die entsprechenden Aufzeichnungspflichten beachten. Die Behandlung der Garantiezusage als umsatzsteuerfreie Versicherungsleistung führt im Übrigen dazu, dass der Vorsteuerabzug aus Eingangsleistungen entfällt, die später in eine „Garantie-Reparatur“ einfließen. Alles in allem ist der Aufwand, der sich aus der Rechtsprechung ergibt, enorm. Weiterlesen

Unterliegen Corona-Schnelltests ab 11.10.2021 der Umsatzsteuer?

Die Abnahme von Corona-Schnelltests ist derzeit noch umsatzsteuerfrei. Doch ändert sich dies, wenn die so genannten kostenlosen Bürgertests ab dem 11.10.2021 entfallen und die Tests – weitestgehend – kostenpflichtig werden?

Die derzeitige Umsatzsteuerfreiheit ergibt sich aus Tz. XI. 21. der FAQ „Corona“ (Steuern) mit Stand 15. September 2021:

  • Corona-Schnelltests, die von Ärzten oder Angehörigen ähnlicher Heilberufe durchgeführt werden, sind unabhängig von der persönlichen Veranlassung der getesteten Person nach § 4 Nr. 14 des UStG umsatzsteuerfrei.
  • Darüber hinaus ist die Erbringung der Corona-Schnelltests aus Billigkeitsgründen ebenfalls nach § 4 Nr. 14 UStG umsatzsteuerfrei, wenn diese von nach § 6 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 der Coronavirus-Testverordnung beauftragten Leistungserbringern, wie zum Beispiel Apotheken, durchgeführt werden, wenn diese Leistungserbringer eine ordnungsgemäße Durchführung der Tests, insbesondere nach einer Schulung nach § 12 Abs. 4 der Coronavirus-Testverordnung, garantieren. Dies schließt auch Corona-Schnelltests in privat betriebenen Testzentren mit ein, soweit die Durchführung der in dem Testzentrum durchgeführten Schnelltests durch eigenes beziehungsweise angestelltes medizinisches Fachpersonal beziehungsweise geschulte Mitarbeiter erfolgt.
  • Ein wichtiger Satz: Die Inanspruchnahme der Steuerbefreiung ist dabei nur einheitlich für alle vom Unternehmer durchgeführten Corona-Schnelltests möglich.

Weiterlesen

Der räuberische Aktionär und der Fiskus

Für die einen sind sie eine Art moderner Robin Hood, für die anderen sind sie einfach nur eine Plage: die so genannten räuberischen Aktionäre. Sie überziehen Aktiengesellschaften, an denen sie beteiligt sind, mit Klagen oder drohen diese an. Zuweilen besteht ein „echtes“ Interesse an den Klagen, um Missstände anzuprangern. Doch mitunter geht es auch nur um die Vereinnahmung eines hübschen Sümmchens „Schadensersatz“ in Kombination mit dem anteilig weitergeleiteten Rechtsanwaltshonorar.

Ein Aktionär, der wohl weniger der Fraktion Robin Hood zuzuordnen war, sondern eher eigennützig gehandelt hat, musste nun aber in steuerlicher Sache eine Schlappe vor dem BFH hinnehmen (BFH-Beschluss vom 23.3.2021, XI B 69/20).

Kurz der Sachverhalt: Weiterlesen

Gutschrift an Nichtunternehmer begründet keinen Fall des § 14c Abs. 2 UStG

Fehler passieren. Manchmal werden Fehler sogar im guten Glauben begangen. Doch das Umsatzsteuerrecht ist unerbittlich und verzeiht Fehler nur selten. Zwar sind sich zuweilen 15 Richter auf unterschiedlichen Ebenen (FG, BFH, EuGH) über die steuerliche Behandlung eines bestimmten Sachverhaltes uneins, doch am Ende wird dem „kleinen Unternehmer“ vorgeworfen, er hätte die korrekte umsatzsteuerliche Behandlung von Anfang wissen müssen. Beispiel: Ein Unternehmer rechnet mit Umsatzsteuerausweis ab. Später stellt sich heraus, dass die Leistung eigentlich umsatzsteuerfrei gewesen wäre. Wenn der Unternehmer seine Rechnung dann aus rechtlichen oder – wie zumeist – aus tatsächlichen Gründen heraus nicht mehr ändern kann, bleibt es dabei, dass die Umsatzsteuer geschuldet wird.

Immerhin gibt es nun etwas zum Aufatmen im Zusammenhang mit Gutschriften. Der BFH hat zugunsten der Steuerpflichtigen entschieden, dass eine Gutschrift, die nicht über eine Leistung eines Unternehmers ausgestellt ist, einer Rechnung nicht gleichsteht und keine Steuerschuld nach § 14c Abs. 2 UStG begründen kann. Das BMF hat nun zur Anwendung des Urteils Stellung bezogen (BFH-Urteil vom 27.11.2019, V R 23/19 (V R 62/17), BStBl 2021 II S. 542; BMF-Schreiben vom 19.8.2021, III C 2 -S 7283/19/10001 :002). Danach gilt:

Abrechnung an Nichtunternehmer: Weiterlesen

Kritik an Amazon: Wie korrekt ist der Steuer-Service der Plattform?

Aufgrund des Mehrwertsteuer-Digitalpakets, welches Anfang Juli 2021 für Online-Händler viele umsatzsteuerrechtliche Neuerungen mit sich brachte, sind seitens der Finanzbehörden v.a. Onlinehändler in den Fokus gerückt. Schwierigkeiten scheinen dabei in der Zusammenarbeit zwischen den Händlern und Amazon aufzutreten. Der Bundesverband Onlinehandel e.V. startet zu diesem Zweck eine Umfrage.

Hintergrund

Mit dem Mehrwertsteuer-Digitalpaket sind seit dem 01.07.2021 grundlegende Neuerungen im Umsatzsteuerrecht statuiert. Das umfassende Paket, welches durch europarechtliche Vorgaben in Deutschland umgesetzt werden musste, hat so etwa die Ablösung der bisherigen Versandhandelsregelung und seiner jeweiligen nationalen Lieferschwellen durch eine neue Fernverkaufsregelung und eine EU-weit einheitliche Lieferschwelle vorgesehen. Gleichzeitig wurde das MOSS-Verfahren grundlegend neu geregelt und zum OSS-Verfahren ausgebaut. Für bestimmte Sachverhalte ist die Abführung von ausländischer Mehrwertsteuer daher zentral beim Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) möglich. Ebenso wurde die Behandlung von elektronischen Marktplätzen als unmittelbare Steuerschuldner verankert (s. hierzu auch mein Beitrag „Neue Haftungsvorgaben für Marktplatzbetreiber zum 01.07.2021: Das BMF-Schreiben vom 20.04.2021 (Teil I)“.

Starke Kritik an Amazon Weiterlesen