Zinssatz von 6 % verfassungswidrig?

Endlich hat ein Senat des BFH diese Rechtsfrage zur Höhe des Zinssatzes nach § 238 AO mit Sachverstand beantwortet. In der wohl begründeten und lesenswerten Entscheidung zum vorläufigen Rechtsschutz (§§ 361 AO, 69 FGO) hat der IX. Senat des BFH (IX B 21/18) die Höhe des Zinssatzes für verfassungsrechtlich äußerst bedenklich eingestuft. Weiterlesen

BVerfG entscheidet zur Grundsteuer – Was nun?

Der I. Senat des BVerfG hat endlich die Einheitswerte für verfassungswidrig erklärt, die die Grundlage zur Grundstücksbesteuerung sind. Der Gesetzgeber muss bis zum 31.12.19 das Gesetz verabschieden und das neue Gesetz muss ab 1.1.2025 zwingend umgesetzt werden. Die alte verfassungswidrige Rechtslage wird bis zum 31.12.2024 geduldet. Kann diese Zeitbestimmung eingehalten werden? Weiterlesen

Beiträge zur Rentenversicherung – neues Revisionsverfahren

Wenn das Steuersystem verfassungswidrig durch den BFH und das BVerfG dem folgend ausgelegt wird, werden sich immer wieder Folgerechtsfragen ergeben. Auch so kann „Unruhe“ für Bürger und Berater und gleichzeitig Beschäftigungsgarantie für die Justiz hergestellt werden!

In meinem Beitrag zu den Entscheidungen, besser Nichtentscheidungen, des BVerfG hatte ich auf dieses neue Revisionsverfahren aufmerksam gemacht (X R 23/17). Auf den ersten Blick ein Einzelfall, jedenfalls für Steuerberater und Bürger, die nicht im Grenzbereich zu einem anderen Land leben. Für alle anderen dann von Bedeutung, wenn man bei einem deutschen Arbeitnehmer in das Ausland „geschickt wird“ und dort arbeitet. Aber im Grundsätzlichen auch darüber hinaus von Bedeutung.  Weiterlesen

Gewerbesteuer – Mittelalter im digitalen Zeitalter

Der Streit über die Erhebung der Gewerbesteuer dauert länger als das durchschnittliche Leben eines Steuerberaters. Vernünftige Ansätze zur Aufhebung dieser nicht mehr zeitgemäßen Steuererhebung sind – soweit überhaupt vorhanden – von der Unvernunft der Justiz und der Politik verhindert worden. Jüngst hat nun das FG Hamburg die Gewerbesteuer und die strittigen Hinzurechnungen dem BVerfG folgend als verfassungsgemäß behandelt, die Klage abgewiesen. Durch die Revisionszulassung hat  der I. Senat des BFH den „schwarzen Peter“ (I R 15/17). Weiterlesen