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9. August 2021

Erstmals hatte der Bundestag am 25.3.2020 mit Wirkung ab 28.3.2020 die epidemische Lage von nationaler Tragweite festgestellt (BGBl 2020 I S. 587), die dem Bund besondere Befugnisse nach dem Infektionsschutzgesetz (IfSG) verleiht, etwa zum Erlass von Rechtsverordnungen und Anordnungen. Der vorerst (?) letzte Bundestagsbeschluss vom 11.6.2021 war die vierte Verlängerung. Zuvor hatte der Bundestag die Feststellung schon am 18.11.2020 sowie am 4.3.2021 verlängert. Die Feststellung einer epidemischen Lage von nationaler Tragweite gilt als aufgehoben, sofern der Deutsche Bundestag nicht spätestens drei Monate nach deren Feststellung das Fortbestehen beschließt (§ 5 Abs. 1 S. IfSG). Das wäre am 11.9.2021 der Fall....

9. August 2021

Eine Verzehnfachung des Preises innerhalb von wenigen Wochen – von dieser „Traumrendite“ können selbst Immobilienbesitzer in München nur träumen. Doch bei Wirecard? Angebliche Realität. Im Jahr 2015 kaufte der mittlerweile insolvente Zahlungsdienstleister ein Unternehmen in Indien für mehr als 300 Mio. €. Wenige Wochen zuvor hatte das Unternehmen für etwas mehr als 30 Mio. € den Besitzer gewechselt. Fragen, Fragen, Fragen… Gab es daran denn keine Kritik? Doch und zwar in der Financial Times. Welche Folgen die kritischen Berichte über Wirecard für die Journalisten hatten, ist mittlerweile bekannt: Beschattungen. Von den juristischen Folgen seitens der Bafin ganz zu schweigen. Es...

6. August 2021

Infolge der extremen Hochwasserschäden, welche einige Bürgerinnen und Bürger vergangenen Monat erleiden mussten, veröffentlichten die Bundesländer NRW, Rheinland-Pfalz und Bayern rasch entsprechende Katastrophenerlasse. Durch sie werden steuerliche Maßnahmen eröffnet, welche den Opfern Entlastung bieten. Welche Maßnahmen werden hier angeboten – und reichen diese tatsächlich aus? Hintergrund Massiv waren die Wassermassen, welche bestimmte Gebiete Mitte des letzten Monats in Deutschland so stark beschädigten, dass manche Bürgerinnen und Bürger innerhalb weniger Stunden ihren gesamten Besitz verloren. Von regelrechten „Katastrophengebieten“ war die Rede; und den Bildern zufolge, welche ein jeder von uns im Fernsehen oder den sozialen Medien wahrgenommen hat, vollkommen zu Recht....

5. August 2021

Als Grundlage für die kommenden Koalitionsverhandlungen bieten die Wahlprogramme einen nicht zu unterschätzenden Indikator, wie die Steuerpolitik in den nächsten vier Jahren aussehen könnte. Ein genauer Blick lohnt also, um gegen Überraschungen gewappnet zu sein. Im dritten Teil unserer Artikelserie dreht sich alles um die Pläne der Parteien für die zukünftige Besteuerung von Einkommen & Vermögen. Kein Wahlkampf ohne Vorschläge zum Einkommensteuertarif Die FDP will den Tarif auf Diät setzen und den Mittelstandsbauch, die bekannte Ausbuchtung des Grenzsteuersatzes bei einem zu versteuernden Einkommen (zvE) von knapp 15.000 Euro, bis 2024 vollständig abschaffen. Außerdem soll der Spitzensteuersatz (42%) erst bei einem...

5. August 2021

Ausweislich § 15 Abs. 4 Satz 3 UStG ist eine Ermittlung der nicht abziehbaren Vorsteuer nach einem Umsatzschlüssel nur zulässig, wenn keine andere wirtschaftliche Zurechnung möglich ist. Bei Immobilien kann grundsätzlich immer ein Flächenschlüssel angewendet werden. Dies bedeutet aber nicht, dass nicht auch ein Umsatzschlüssel möglich ist. Häufig ist bei der Finanzverwaltung der Flächenschlüssel die erste Wahl. Ein Schelm der denkt, dass sich dahinter nicht auch ein fiskalischer Gedanke verbirgt: Gewerbliche Vermietung finden regelmäßig zu einem höheren Mietzins statt, als Wohnraumvermietungen. Sind die Einheiten gleich und die umsatzsteuerpflichtige Gewerberaumvermietung führt zu einer höheren Miete, kann dennoch keine höhere Vorsteuer in...

4. August 2021

§ 13 Abs. 1 Nr. 4c ErbStG sieht für die Vererbung des selbstgenutzten Familienheims unter bestimmten Voraussetzungen und bis zu einer bestimmten Größe eine erbschaftsteuerliche Befreiung vor. Wichtig für die Steuerbegünstigung: Das Familienheim muss „unverzüglich zur Selbstnutzung zu eigenen Wohnzwecken bestimmt sein“. Und „unverzüglich“ bedeutet „Einzug bzw. Erbauseinandersetzung innerhalb von sechs Monaten“. So zumindest der Grundsatz. Maßgebend ist das BFH-Urteil vom 28.5.2019 (II R 37/16). Ein späterer Einzug oder eine spätere Erbauseinandersetzung führen nur in besonders gelagerten Ausnahmefällen zum steuerfreien Erwerb des Familienheims. Der Erbe muss dann aber glaubhaft darlegen, dass er diese Verzögerung nicht zu vertreten hat, beispielsweise im...

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