Seit 2.11.2020 und noch bis 7.3.2021 befindet sich jetzt Deutschland im Dauer-Lockdown. Jetzt braucht die deutsche Wirtschaft spätestens in der nächsten Konferenz der Ministerpräsidenten und der Bundeskanzlerin (MPK) am 3.3.2021 eine klare Öffnungsperspektive. Hintergrund Seit 2.11.2020 befindet die deutsche Wirtschaft nach dem zweiten Lockdown-Beschluss der MPK vom 28.10.2020 in weiten Teilen in einer „Corona-Starre“. Verurteilt zum Nichtstun und wiederholt in vergeblicher Erwartung staatlicher Finanzhilfen leiden die Unternehmen und Soloselbständigen von einer Lockdown-Verlängerung zur nächsten, aktuell bis zum 7.3.2021. Nächste Entscheidungen sollen nun in der MPK am 3.3.2021 erfolgen. Fruchtlose Ankündigungspolitik der MPK Bereits im MPK-Beschluss vom 19.1.2021 war unter Ziff.1...
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Die Neustarthilfe des Bundes für Soloselbständige kann seit dem 16.2.2021 endlich beantragt werden. Was ist dabei zu beachten? Hintergrund Im Rahmen des Bundesprogramms Überbrückungshilfe III gewährt der Bund eine „Neustarthilfe für Soloselbständige“ im Förderzeitraum Januar bis Ende Juni 2021 einen einmaligen Förderzuschuss bis zu 7.500 Euro. Die Überbrückungshilfe III kann von den Antragsberechtigten über einen Dritten seit dem 10.2.2021 beantragt werden, Abschlagszahlungen in Höhe von monatlich bis zu 100.000 Euro, maximal bis zu 400.000 Euro können seit 15.2.2021 möglich. FAQ des BMWi veröffentlicht Das BMWi hat am 16.2.2021 den Programmstart eröffnet und FAQ veröffentlicht (Überbrückungshilfe Unternehmen – FAQ zur Neustarthilfe...
Entscheidungsfall Der Kläger bezog im Streitjahr u. a. eine Rente des Schleswig-Holsteinischen Versorgungswerks für Rechtsanwälte. Ausweislich der Satzung besteht ein Anspruch auf die Rente des Schleswig-Holsteinischen Versorgungswerks für Rechtsanwälte mit Vollendung des 65. Lebensjahres. Unmittelbar vor Erreichen der Altersgrenze beantragte der Kläger entsprechend der Satzung des Versorgungswerks, die Rentenzahlungen über die Altersgrenze bis zur Vollendung des 66. Lebensjahres hinauszuschieben. Entsprechend verfuhr er in den Folgejahren. Die Rente wurde insgesamt bis Oktober 2012 aufgeschoben. Im streitigen Einkommensteuerbescheid 2016 wurde ein steuerfreier Teil der Rente abgezogen, der für das Jahr 2013 aus einem Besteuerungsanteil von 64 % errechnet worden war. Als Beginn...
Veranstaltungen sind seit jeher ein Thema, welches durch die deutsche Finanzverwaltung und den Vorgaben im Umsatzsteuer-Anwendungserlass schon in der Theorie einiges an Komplexität bieten. Doch dann kam der EuGH, verwirft die bisherige Sichtweise und eröffnet für deutsche Unternehmen ein gewisses Spannungsfeld, sofern diese entsprechende Leistungen an andere Unternehmer erbringen. Aber der Reihe nach… Ein Beitrag von: Soeren Hoss Syndikus-Steuerberater bei einem mittelständischen Konzern Partner der HWH Hiller + Wildermuth + Hoss PartG mbB Steuerberater (hwh-steuern.de) Gastdozent an diversen Hochschulen in Baden-Württemberg Mitglied des Arbeitskreises Umsatzsteuer bei der IHK Stuttgart Warum blogge ich hier? Kaum eine Steuerart lebt so sehr von...
Viele selbstständig Tätige sind derzeit auf die Grundsicherung angewiesen, weil sich ihre finanzielle Situation während der Corona-Pandemie erheblich verschlechtert hat. Auf der Homepage der Bundesagentur für Arbeit heißt es zwar „Wir lassen Sie mit Ihren finanziellen Sorgen in der Corona-Krise nicht allein“, doch wenn es tatsächlich „ans Geld des Jobcenters“ geht, sieht die Welt anders aus. Jüngst musste sich das LSG Nordrhein-Westfalen mit der Frage befassen, inwieweit Unterkunftskosten über die Grundsicherung zu ersetzen sind, wenn eine Wohnung teilweise auch gewerblich als Büro genutzt wird. Ein Beitrag von: Christian Herold Steuerberater in Herten/Westf. (www.herold-steuerrat.de) Autor zahlreicher Fachbeiträge Mitglied im Steuerrechtsausschuss des...
Mit dem Jahressteuergesetz 2020 sind (teilweise recht kurzfristig) auch Änderungen im Gemeinnützigkeitsrecht vorgenommen worden. Der Blogger-Kollege Dr. Wengerofsky hat bereits die Erweiterung des § 52 AO vorgestellt. In diesem Beitrag geht es um weitere Änderungen, die das Leben der steuerbegünstigten Einrichtungen (hoffentlich) leichter machen. Keine zeitnahe Mittelverwendung für kleine Vereine Nach § 55 Abs. 1 Nr. 5 AO muss die steuerbegünstigte Körperschaft ihre Mittel zeitnah, d.h. innerhalb der auf den Zufluss folgenden zwei Kalender- oder Wirtschaftsjahren verwenden. Die Vorschrift ist um einen Satz 4 ergänzt worden, wonach Körperschaften mit jährlichen Einnahmen von nicht mehr als EUR 45.000 hiervon ausgenommen sind....
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