Zuwendungen der Bundeswehr durch die kostenlose Zurverfügungstellung einer Gemeinschaftsunterkunft können bei Zeitsoldaten als Werbungskosten abziehbar sein. Voraussetzung ist, dass die Gemeinschaftsunterkunft ausschließlich für dienstliche Zwecke und nicht zum Wohnen am Beschäftigungsort nutzt, so das Urteil des BFH vom 28.04.2020 (VI R 5/18). Der Fall in Kurform Ein Zeitsoldat bekam von der Bundeswehr unentgeltlich eine Gemeinschaftsunterkunft in der Kaserne zur Verfügung gestellt. Hierfür setzte die Bundeswehr einen geldwerten Vorteil nach der Sozialversicherungsentgeltverordnung in Höhe von monatlich 51 Euro (612 Euro im Jahr) an. Der Kläger war zum Wohnen in der Gemeinschaftsunterkunft verpflichtet. Nach Dienstschluss hatte er jedoch Ausgang bis zum Wecken,...
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Der Supreme Court in Irland hat entschieden, dass ein Sandwich von Subway nicht als Brot zu klassifizieren sei, weil es zu viel Zucker enthält. Diese Entscheidung ist auch für Verbraucher in Deutschland interessant. Ein Beitrag von: Matthias Trinks Rechtsanwalt, Partner der txt AG Rechtsanwaltsgesellschaft (txt.de) Lehrbeauftragter für Steuerrecht an öffentlichen und privaten Hochschulen Mehrere hundert Veröffentlichungen in der Fach- und Tagespresse Fokus: Umsatzsteuer und Internationales Steuerrecht Warum blogge ich hier? Egal wie lange und tief man in eine juristische Materie eintaucht – so richtig durchdringen wird man das Thema wohl nie. Und da bietet dieser Blog genau den richtigen Ort...
Während der Gesetzgeber aktuell darüber nachdenkt, wie er die ins Home-Office verbannten Arbeitnehmer steuerlich entlasten kann – etwa durch einen Pauschalabzug bei den Werbungskosten – bringen andere Stimmen den umgekehrten Weg ins Spiel und fordern eine zusätzliche Abgabe für solche Arbeitnehmer, die sich nach der Corona-Pandemie freiwillig für die Heimarbeit entscheiden. Ein angemessener oder ein absurder Vorschlag? Ein Beitrag von: Dr. Timmy Wengerofsky Referent für Steuern, Handels- und Gesellschaftsrecht bei der IHK Köln Langjährige Dozententätigkeit an verschiedenen Fachhochschulen Zahlreiche Publikationen in (referierten) Fachzeitschriften zum Steuer-, Handels- und Gesellschaftsrecht Warum blogge ich hier? Steuern und Rechnungslegung unterliegen ständigen Neuerungen – sei...
Am 13.11.2020 hat die Bundesregierung die sog. Novemberhilfe weiter konkretisiert. Wem hilft das und wem hilft das nicht? Hintergrund Der Teil-Lockdown-Beschluss von Bund und Ländern vom 28.10.2020 und die damit von 2.11.2020 bis Ende November 2020 angeordneten Schließungsmaßnahmen stellen weitere Bereiche der Wirtschaft vor immer größere Liquiditätsprobleme. Deshalb hat der Bund für die von den temporären Schließungen erfassten Unternehmen, Betriebe, Selbständigen, Vereinen und Einrichtungen die Gewährung einer „außerordentliche Wirtschaftshilfe“ (sog. „Novemberhilfe“ beschlossen, um sie für finanzielle Ausfälle zu entschädigen (BL-Beschluss vom 28.10.2020, Ziff.11). Die Hilfen sollen „zügig“ bei den Betroffenen ankommen. Erste Einzelheiten dazu hat das BMF am 5.11.2020 auf...
Wer meine Blog-Beiträge aufmerksam liest, wird feststellen, dass ich nicht nur, aber doch insbesondere die Auslegung und Handhabung des Umsatzsteuerrechts durch die deutsche Finanzverwaltung kritisiere. Erst kürzlich habe ich im Aufreger des Monats November auf das sprachliche Desaster der Gesetzesbegründung zum Mehrwertsteuer-Digitalpaket verwiesen. Gerade heute Morgen sagte mir ein gestandener Umsatzsteuerrechtler zu der Gesetzesbegründung: „Ich habe kein Wort verstanden.“ Nun gut, ich bin ein kleines Lichtlein im Steuerrechtsgefüge und auch wenn meine Blog-Beiträge gelesen werden, so hege ich wenig Hoffnung, dass die Beteiligten sich die Kritik zu Herzen nehmen werden. Ganz anders, wenn der EuGH zum Zuge kommt. Ich will...
Für Zwecke der Erbschaft- und Schenkungsteuer sind bei Immobilien die Grundbesitzwerte gesondert festzustellen und für die wirtschaftlichen Einheiten des Grundvermögens unter Anwendung der Regelungen des Bewertungsgesetzes zu ermitteln. Grundstücksart ausschlaggebend Die Bewertung bebaute Grundstücke ist dabei von der Grundstücksart abhängig. Mehrfamilienhäuser werden beispielsweise im Ertragswertverfahren zu bewerten sein. Bei der Anwendung des Ertragswertverfahrens ist der Wert des Gebäudes getrennt von dem Bodenwert auf der Grundlage des Ertrags zu ermitteln. Bei der Ermittlung des Gebäudeertrags ist von dem Reinertrag des Grundstücks auszugehen. Dieser ergibt sich aus dem Rohertrag des Grundstücks abzüglich der Bewirtschaftungskosten. Ein Beitrag von: Christoph Iser Partner bei Dr....
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