In den vergangenen Tagen ist viel über steuerliche Erleichterungen berichtet worden. Es ist aber auch wichtig, im Bereich der Kranken- und Pflegeversicherung seine Beiträge prüfen und anpassen zu lassen. Besonderheiten gibt es hier für Künstler und Abgabeverpflichtete Unternehmen, die Beiträge zur Künstlersozialkasse zahlen. Maßnahmen für versicherte Künstler Abgesagte Veranstaltungen, stornierte Aufträge, zurückgegebene Tickets: Versicherte und Abgabeverpflichtete haben aufgrund der Corona-Pandemie mit Einnahmeausfällen zu kämpfen. Dies hat bereits jetzt erhebliche Auswirkungen für die Betroffenen. Versicherte sollten daher nicht nur ihre Steuervorauszahlungen anpassen lassen, sondern auch ihre Versicherungsbeiträge überprüfen. Auch im Bereich der Kranken- und Pflegeversicherung können Beitragssenkungen die Liquidität entlasten.Im Hinblick...
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Wer eine Immobilie erwirbt, übernimmt diese zwar in der Regel lastenfrei und lässt auch das Grundbuch zuvor bereinigen, also Grundschulden löschen. Doch bei Immobilienübertragungen unter nahen Angehörigen sieht die Sache anders aus und die Grundschulden werden oftmals übernommen. Die Frage ist dann, ob sich insoweit Anschaffungskosten ergeben, die bei einem vermieteten Gebäude abgeschrieben werden können, beim Verkauf der Immobilie innerhalb der zehnjährigen Spekulationsfrist vom Verkaufserlös abgezogen werden dürfen, um nur die Differenz besteuern zu müssen. Kürzlich hat der BFH entschieden, dass die Übernahme der Grundschulden allein, das heißt ohne gleichzeitige Mitübernahme des Darlehens, nicht zu Anschaffungskosten führt. Bedient also der...
In der Praxis finden sich immer wieder Tätigkeiten, die der Steuerberater für seinen Mandanten nicht erledigen darf, weil es sich dabei um eine für ihn unzulässige Rechtsberatung handelt. Aus aktuellem Anlass stellt sich die Frage, wie dies mit der Beantragung von Kurzarbeitergeld ist. Ein Beitrag von: Christoph Iser Partner bei Dr. Husemann & Bellgardt Wirtschaftsprüfer – Steuerberater LLP Gesellschafter-Geschäftsführer einer Steuerberatungs-GmbH Mitglied im Steuerausschuss von Steuerberaterkammer und Steuerberaterverband Düsseldorf Fachautor Homepage: steuerempfehlung.de Warum blogge ich hier? Neben der praktischen Arbeit als Steuerberater mit den Mandanten macht mir das Schreiben schlichtweg Spaß. Der Blog bietet neben der ansonsten eher wissenschaftlichen Fachautorentätigkeit...
Licht: „Die Verfassungsbeschwerde ist […] nicht offensichtlich unbegründet. Die Frage, ob das Land Berlin die Kompetenz besaß, das MietenWoG Bln einzuführen, muss jedenfalls als offen bezeichnet werden“ (Tz 19). Die weiteren Ausführungen haben leider eine verheerende Außenwirkung für die Vermieter. Die Antragsteller haben sich hier – jedenfalls von außen betrachtet – ins Knie geschossen und vor allem allen anderen Vermieter einen Bärendienst erwiesen. Ein Beitrag von: Johannes Hofele Sprecher des Arbeitskreises Mietrecht und WEG im Berliner Anwaltsverein Mitglied im „Berliner Steuergespräche e.V.“ Vortragstätigkeit für die Deutsche Anwaltsakademie, insbesondere zum gewerblichen Mietrecht Laufende Autorentätigkeit (u.a. NWB, IMR) Warum blogge ich hier?...
Anteile an Kapitalgesellschaften können im Rahmen einer Sacheinlage nach § 20 UmwStG oder eines Anteilstausches nach § 21 UmwStG unter dem gemeinen Wert in eine andere Kapitalgesellschaft eingebracht werden. Die eingebrachten Anteile unterliegen jedoch einer 7-jährigen Sperrfrist. Erfolgt innerhalb dieser Sperrfrist eine Veräußerung oder ein ähnlich schädliches Ereignis, wird der sog. Einbringungsgewinn II festgesetzt. Zu der Frage, ob dieser Einbringungsgewinn II der Gewerbesteuer unterliegt, hat nun der BFH in seinem Urteil vom 11.07.2019 – I R 13/18 Stellung genommen. Ein Beitrag von: Lutz Ritter Steuerberater, LL.M. Zertifizierter Berater für Gemeinnützigkeit (IFU/ISM gGmbH) Mitarbeiter in der Steuerabteilung von BW PARTNER, Stuttgart...
Kürzlich hat das Verwaltungsgericht Düsseldorf entschieden, dass ein Ex-Sanitätsoffizier 57.000 Euro Studienkosten an die Bundeswehr zurückzahlen muss. Der Betroffene hatte sich bei der Bundeswehr zu einem Dienst von 17 Jahren verpflichtet, konnte dann auf Kosten der Bundeswehr Medizin studieren, wurde Offizier und durfte nach dem Studium sogar eine klinische Weiterbildung zum Facharzt für Anästhesie absolvieren. Dann verweigerte er den Kriegsdienst, wurde vorzeitig aus der Bundeswehr entlassen und muss nun einen Teil seiner Studienkosten zurückzahlen. Nur in einem Punkt gaben die Richter dem Kläger Recht: Die Bundeswehr muss ihm eine Stundung oder Ratenzahlung der Summe gewähren (VerwG-Urteil vom 14.1.2020, 10 K...
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