Dürfen „Flankenschützer“ die Steuerzahler überrumpeln? Antwort: Ein klares „Jein“ des BFH

Der Finanzverwaltung reicht es manchmal nicht, sich mit den per Gesetz oder Verordnung vorgesehen Außenprüfungen zu begnügen, also den Betriebs-, Umsatzsteuersonder- und Lohnsteueraußenprüfungen und den Umsatzsteuer- und Kassen-Nachschauen. Zumindest in Nordrhein-Westfalen bedient sie sich darüber hinaus des so genannten Flankenschutzes. Danach sind Mitarbeiter der Finanzverwaltung befugt, bei Steuerpflichtigen ohne Vorankündigung anzuklingeln, um diese beispielsweise zu bitten, einen Blick in das geltend gemachte Arbeitszimmer werfen zu dürfen.

Soeben hat der BFH entschieden, dass eine unangekündigte Wohnungsbesichtigung im Rahmen des Flankenschutzes rechtswidrig ist, wenn nicht ein „einfacher“ Sachbearbeiter des Veranlagungsbezirks beim Steuerpflichtigen klingelt, sondern ein Steuerfahnder, auch wenn dieser darauf hinweist, dass er „nur“ für den Veranlagungsbezirk tätig wird. Jedenfalls gilt dies, wenn der Steuerpflichtige bei der Aufklärung des Sachverhalts mitwirkt (BFH-Urteil vom 12.7.2022, VIII R 8/19).

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Formale Hürden der Außenprüfung

Verfahrensrechtliche Entscheidungen stoßen i.d.R. nicht auf breites Interesse. Dabei ist es so wichtig, generell die verfahrensrechtlichen Irrungen und Wirrungen zu kennen. Die Entscheidung des BFH vom 19.05.2016 (X R 14/15) ist dafür ein beredtes Beispiel. Es geht um die Ablaufhemmung gem. § 171 Abs. 4 AO. Weiterlesen

Kassenmanipulation: StA Mannheim beantragt Verbandsgeldbußen wegen Steuerhinterziehungssoftware

Bereits in seinen „Bemerkungen zur Haushalts- und Wirtschaftsführung des Bundes 2003“ warnte der Bundesrechnungshof vor drohenden Steuerausfällen aufgrund moderner Kassensysteme. Zuletzt hat die Diskussion um die Bekämpfung von Kassenmanipulationen deutlich an Fahrt aufgenommen. Insbesondere bargeldintensive Branchen wie Gastronomie und Einzelhandel stehen im Fokus. Derzeit liegt unter anderem ein Gesetzentwurf des BMF zum Schutz vor Manipulationen an digitalen Grundaufzeichnungen vor. Die Vorgehensweise der Staatsanwaltschaft Mannheim fügt sich in diese Gesamtlage nahtlos ein. Weiterlesen

BFH pfeift Schätzung des Prüfers und deren Duldung durch das FG zurück

Die Entscheidung des BFH vom 25.03.15 (X R 19/14) ist ein exemplarisches Beispiel für den Alltag mit der Betriebsprüfung. Ein stürmischer, übereifriger Prüfer auf gute Mehrergebnisse getrimmt, prüft einen Arbeitnehmer, der im Nebengewerbe eingekaufte Lebensmittel (Fleisch und Käse) verkauft. Dem Prüfer ist der Gewinn zu niedrig. Er ermittelt mit Hilfe des Zeitreihenvergleiches und einer „Warenbestands-Trendentwicklung ein kräftiges Mehrergebnis. Weiterlesen

Excel Programm – Datenzuverlässigkeit im Steuerrecht?

Wer arbeitet heute nicht mit dem (aufgedrängten) Excel Programm? Nicht nur die Steuerpflichtigen, auch die Finanzverwaltung glaubt und lässt uns im Glauben der Zuverlässigkeit dieser (selbst erstellten) Daten. Juristen sind von zu Hause aus misstrauisch. Wenn diese im Gerichtssaal auf der Richterbank sitzen gibt es leider den Trend: „Schütze den Fiskus“. So auch bei der berüchtigten Frage für das aufgedrängte Fahrtenbuch. Weiterlesen

Berichtigung bestandskräftiger Steuerbescheide

Nicht jeder vom FA geänderte Steuerbescheid zu Lasten des Steuerpflichtigen ist rechtmäßig. Dies suggeriert das FA dem Steuerpflichtigen gerne, insbesondere auch nicht durch einen Steuerberater vertretenen Steuerpflichtigen. § 173 Abs. 1 Nr. 1 AO wird gerne großzügig zugunsten des FA von diesem ausgelegt. Das zeigt die Entscheidung des FG Rheinland-Pfalz vom 16.06.15 (5 K 1154/13).

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Streitfreudiges Finanzamt – wer kennt das nicht?

Aufgrund der Entscheidung des FG Köln vom 18.03.15 (4 K 3157/11) ist nicht immer der Steuerpflichtige der „Streithammel“. Nein, wirklich nicht, so mancher Streit wird durch Intoleranz und Unverständnis der Finanzverwaltung inszeniert. Die Außenprüfung entwickelt sich zu einem Tummelfeld von Streitigkeit und Kleinlichkeiten, die durch das FA provoziert werden. Der Steuerpflichtige gerät in „Abwehrhaltung“ und muss sich leider allzu oft vor unberechtigten Steuerfestsetzungen schützen. Weiterlesen

Betriebswirtschaft kontra Steuerrecht

Aktuell hat der X. Senat des BFH für Buchführungspflichtige die Hürde der Nachweise für eine ordnungsgemäße Buchführung von Hochsprung auf Stabhochsprung angehoben. Ich spreche von den rein juristisch gefällten Urteilen zur Aufbewahrung der Kassendaten bei einer elektronischen Aufzeichnung. Alle Systeme der EDV bis zum Warenwirtschaftsprogramm sind freiwillige Informationen zur Verbesserung der betriebswirtschaftlichen Kontrolle des Unternehmens. Darunter können sehr viele äußerst sensible Daten sein, die dem Grunde nach keinem (außer der Geschäftsleitung oder dem Inhaber) angehen. Schon gar nicht dem FA. Weiterlesen