Vorfälligkeitsentschädigung im Zusammenhang mit Grundstücksverkauf – im Einzelfall doch abziehbar?

Nach dem Verkauf eines vermieteten Grundstücks lösen die Verkäufer oftmals die noch existierenden Darlehen ab und zahlen dafür eine Vorfälligkeitsentschädigung. Bereits seit vielen Jahren ist es leider gängige Praxis der Gerichte und der Finanzverwaltung, dass die Vorfälligkeitsentschädigung selbst dann nicht zum Werbungskostenabzug zugelassen wird, wenn sie ausnahmsweise den Finanzierungskosten eines neu erworbenen Mietobjektes zugerechnet werden kann (vgl. BFH-Urteil vom 11.2.2014, IX R 42/13; BMF-Schreiben vom 27.7.2015, BStBl 2015 I S. 581; Blog-Beitrag „Vorfälligkeitsentschädigung auch beim Surrogat nicht abziehbar“ von Christoph Iser).

Das FG Köln hat kürzlich in einem Urteil den Abzug der Vorfälligkeitsentschädigung zwar ebenfalls versagt, aber Ausführungen gemacht, die mit etwas Wohlwollen als „Rückkehr zur früheren Surrogatrechtsprechung“ verstanden werden könnten (FG Köln, Urteil vom 19.10.2023, 11 K 1802/22).  Weiterlesen

Der Veranlassungszusammenhang entscheidet, oder etwa nicht?

Sowohl Finanzverwaltung als auch Finanzgerichte argumentieren regelmäßig darüber, dass der Veranlassungszusammenhang entscheidet, wie Aufwendungen steuerlich berücksichtigt werden.

Vor diesem Hintergrund ist ein Steuerpflichtiger auf eine sehr interessante Idee im Zusammenhang mit der Herstellung einer Immobilie gekommen. Regelmäßiges Streitthema ist hier immer wieder die Aufteilung zwischen nur über die Abschreibung zu berücksichtigende Herstellungskosten und gegebenenfalls sofort abzugsfähigen Werbungskosten. Es muss nicht extra erwähnt werden, dass die steuerliche Auswirkung enorm sein kann. Der Fiskus achtet daher sehr genau darauf, welche Aufwendungen mit der Herstellung (alternativ mit der Anschaffung) zusammenhängen.

Im vorliegenden Fall forderte die finanzierende Bank im Rahmen der Immobilienherstellung eine qualifizierte baufachliche Betreuung. Weiterlesen

Veranlassungsprinzip – Wirklich gedanklich immer präsent?

Das vom BFH entwickelte Veranlassungsprinzip für Betriebsausgaben und Werbungskosten ist ständige, ja aus heutiger Sicht, alte Rechtsprechung, die sich bewährt hat. Nur denkt die Praxis in allerletzter Konsequenz an diesen Grundsatz und wird er immer richtig umgesetzt? Das FG Köln hat eine aus meiner Sicht richtige, aber wohl doch „mutige“ Entscheidung getroffen (3 K 2364/15), die hoffentlich im anhängigen Revisionsverfahren (IX R 22/18) bestätigt wird.

Weiterlesen

Bei Gericht: Interessante Steuerstreitigkeiten im Oktober 2018

Auch im Oktober wieder der Hinweis auf drei ausgesuchte Revisionen, die aktuell beim BFH anhängig geworden sind. Dabei geht es einmal um den Aufteilungsmaßstab bei der Vorsteueraufteilung, einer Frage zum Werbungskostenabzug bei Vermietung und Verpachtung sowie ein zurzeit häufig streitbefangenes Thema, nämlich die mehraktige Berufsausbildung. Weiterlesen