Vorfälligkeitsentschädigung im Zusammenhang mit Grundstücksverkauf – im Einzelfall doch abziehbar?

Nach dem Verkauf eines vermieteten Grundstücks lösen die Verkäufer oftmals die noch existierenden Darlehen ab und zahlen dafür eine Vorfälligkeitsentschädigung. Bereits seit vielen Jahren ist es leider gängige Praxis der Gerichte und der Finanzverwaltung, dass die Vorfälligkeitsentschädigung selbst dann nicht zum Werbungskostenabzug zugelassen wird, wenn sie ausnahmsweise den Finanzierungskosten eines neu erworbenen Mietobjektes zugerechnet werden kann (vgl. BFH-Urteil vom 11.2.2014, IX R 42/13; BMF-Schreiben vom 27.7.2015, BStBl 2015 I S. 581; Blog-Beitrag „Vorfälligkeitsentschädigung auch beim Surrogat nicht abziehbar“ von Christoph Iser).

Das FG Köln hat kürzlich in einem Urteil den Abzug der Vorfälligkeitsentschädigung zwar ebenfalls versagt, aber Ausführungen gemacht, die mit etwas Wohlwollen als „Rückkehr zur früheren Surrogatrechtsprechung“ verstanden werden könnten (FG Köln, Urteil vom 19.10.2023, 11 K 1802/22).  Weiterlesen

Vorfälligkeitsentschädigung auch beim Surrogat nicht abziehbar

Immer wieder trifft man auf die Auffassung, dass die Vorfälligkeitsentschädigung gegebenenfalls bei einer Surrogat-Investition als Werbungskosten berücksichtigt werden kann. Dies ist jedoch falsch bzw. überholt. Weiterlesen

Keine Vorfälligkeitsentschädigung bei doppelter Haushaltsführung

Die Vorfälligkeitsentschädigung ist im Zusammenhang mit dem Verkauf der Zweitwohnung am Beschäftigungsort nicht abzugsfähig. Zumindest nicht bei den Einkünften aus nichtselbstständiger Arbeit.

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Vorfälligkeitsentschädigung für Verkauf der Zweitwohnung ist nicht abziehbar

Zuweilen werden Zweitwohnungen im Rahmen der doppelten Haushaltsführung nicht angemietet, sondern gleich erworben und mittels Darlehens fremdfinanziert. Bei Beendigung der doppelten Haushaltsführung wird dann oftmals die bisher beruflich genutzte Zweitwohnung verkauft. Dabei kann es vorkommen, dass für die vorzeitige Ablösung des Darlehens eine Vorfälligkeitsentschädigung an die finanzierende Bank zu zahlen ist. Leider hat der BFH entschieden, dass die Vorfälligkeitsentschädigung nicht als Werbungskosten bei den Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit zu berücksichtigen ist (Urteil vom 3.4.2019, VI R 15/17).

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Bei Gericht: Interessante Steuerstreitigkeiten im August 2018

Im Folgenden finden Sie wieder drei ausgewählte Steuerstreitigkeiten, diesmal aus den verschiedensten Bereichen. Es geht um Verschmelzungen von Gewinn- und Verlustgesellschaften, um die Frage, was alles Nachlassverbindlichkeiten sind und mal wieder ums Kindergeld. Weiterlesen

Aktuelle Rechtsprechung zu Gunsten der Darlehensnehmer: Gebühren für eine vorzeitige Rückzahlung eines Immobiliendarlehens ist unzulässig

Mit aktuellen Entscheidungen auf die Klagen der Verbraucherzentrale Bundesverband e.V. (vzbv) haben sowohl das LG München (Urteil v. 16.05.2018 – 35 O 13599/17) als auch das LG Dortmund (Urteil v. 23.01.2018 – 25 O 311/17) klargestellt, dass Banken für die Berechnung einer auf die vorzeitige Rückzahlung eines Immobiliendarlehens entfallene Vorfälligkeitsentschädigung kein Entgelt berechnen dürfen. Entsprechende Klauseln in Darlehensverträgen der Münchener Hypothekenbank als auch der Kreissparkasse Steinfurt hat die Rechtsprechung mit den genannten Urteilen für unwirksam erklärt. Hierbei hat die Rechtsprechung zur Beurteilung der gegenständlichen Klausel deutlich darauf abgestellt, in wessen Interesse der über das Entgelt abzurechnende Aufwand der Bank liegt. Weiterlesen

Vorfälligkeitsentschädigung gehört zu den Nachlassverbindlichkeiten

Mit Urteil vom 12.4.2018 (Az: 3 K 3662/16 Erb) hat das FG Münster klargestellt, dass eine Vorfälligkeitsentschädigung als Nachlassverbindlichkeit von der erbschaftssteuerlichen Bemessungsgrundlage abzugsfähig ist. Weiterlesen

Darlehenstilgung bei Betriebs- oder Praxisveräußerung: Streiten Sie nicht über die Höhe der Vorfälligkeitsentschädigung

Wird ein Betrieb oder eine Praxis veräußert, so stellt sich oftmals die Frage, ob noch vorhandene Darlehen – gegen Zahlung einer Vorfälligkeitsentschädigung – sofort getilgt werden sollen oder ob es sinnvoller ist, die Darlehen weiter laufen zu lassen. Aus rein wirtschaftlicher Sicht kann an dieser Stelle natürlich keine Empfehlung gegeben werden, da es auf die individuellen Konditionen ankommt. Steuerlich wird es aber in aller Regel günstiger sein, die Darlehen mit bzw. unmittelbar nach dem Verkauf abzulösen. Weiterlesen