Betriebs-Pkw: Zur Hinzurechnung des Zuschlags von 0,03 Prozent

Selbstständige, die einen Pkw im Betriebsvermögen halten und zu mehr als 50 % betrieblich nutzen, müssen die Privatnutzung entweder nach der 1 %-Regelung oder aber nach der Fahrtenbuchmethode versteuern. Bei der Pauschalregelung werden – neben des Ansatzes von 1 % des Kfz-Listenpreises pro Monat – zusätzlich 0,03 % des Listenpreises pro Entfernungs-Km und Monat versteuert, wenn der Wagen auch für Fahrten zwischen Wohnung und Betriebsstätte genutzt wird.

Arbeitnehmer können dem Zuschlag für Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte teilweise entgehen, wenn sie ihr Fahrzeug tatsächlich weniger als 15 Tage pro Monat für diese Fahrten genutzt haben. Sie können dann stattdessen eine Einzelbewertung der Fahrten vornehmen, und zwar mit 0,002 % des Listenpreises je Entfernungskilometer und tatsächlicher Fahrt. Doch leider gilt dies nicht für Gewinnermittler – so der BFH mit Urteil vom 12.6.2018 (VIII R 14/15). Weiterlesen

Ermitteln wir den Veräußerungserlös beim Firmenwagen falsch?

Wenn ein Firmenwagen auch privat genutzt wird, muss dafür eine private Nutzungsentnahme gewinnerhöhend angesetzt werden. Insbesondere in Fahrtenbuchfällen ist dann konkret ersichtlich, dass Teile der Abschreibung nicht steuermindernd abgezogen werden können. Dennoch mindern sie den Buchwert und führen im Ergebnis dazu, dass ein höherer Veräußerungserlös entsteht. Weiterlesen

Fiskus hat bei Zuzahlungen des Arbeitnehmers zum Firmenwagen Unrecht

Wenn Arbeitnehmer zu den Anschaffungskosten eine Zuzahlung leisten, so wird diese unter dem Strich mindernd bei der Besteuerung des geldwerten Vorteils berücksichtigt. Fraglich ist hingegen in welcher Weise dies geschieht. Weiterlesen

Anwendung der Ein-Prozent-Regelung trotz Vereinbarung eines privaten Nutzungsverbots

Kürzlich hatte ich in meinem Blog-Beitrag „Privatnutzung eines Kfz darf nicht immer unterstellt werden“ auf das Urteil des FG Münster vom 21.3.2018 (Az. 7 K 388/17 G,U,F) hingewiesen. Das FG hat entschieden, dass der Anscheinsbeweis hinsichtlich der Pkw im Betriebsvermögen einer Personengesellschaft durch weitere Fahrzeuge im Privatvermögen der Gesellschafter erschüttert werden kann. Die Entscheidung bedeutet eine zumindest kleine Verschiebung der Beweislast: Weiterlesen

Neuer Dienstwagenerlass – Auswirkungen auf die Sozialversicherung beachten

In meinem Blog-Beitrag „Dienstwagen – viel Arbeit für Arbeitgeber ab 2019“ habe ich darauf hingewiesen, dass die Arbeitgeber im Lohnsteuerabzugsverfahren ab 2019 verpflichtet sind, auf Verlangen des Arbeitnehmers die so genannte Einzelbewertung der tatsächlichen Fahrten zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte anzuwenden. Ausnahme: Es gelten andere arbeits- oder dienstrechtliche Vereinbarungen.

Ich war – ehrlich gesagt – zunächst geneigt, allen Arbeitgebern zu raten, eine entsprechende arbeits- oder dienstrechtliche Regelung zu treffen, um den Aufwand bei der Lohnabrechnung in Grenzen zu halten. Weiterlesen

Dienstwagen – viel Arbeit für Arbeitgeber ab 2019

Ursprünglich ist die Ein-Prozent-Regelung einmal ins Leben gerufen worden, um die Besteuerung der Überlassung von Dienstwagen möglichst einfach zu gestalten. Wir wissen, dass die Regelung – wie viele andere „Vereinfachungsregelungen“ auch – ihr Ziel verfehlt hat. Spätestens ab dem Jahre 2019 wird es aber noch besser. Es geht um die Besteuerung der Kfz-Überlassung für Fahrten zwischen Wohnung und (erster) Tätigkeitsstätte.

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Modell „Leasingsonderzahlung mit Kostendeckelung“ steht nun auch bundesweit vor dem Aus

Anfang des Jahres hatte ich in meinem Blog-Beitrag „Finanzverwaltung torpediert das Modell Leasingsonderzahlung mit Kostendeckelung“ darauf hingewiesen, dass ein schönes Gestaltungsmodell vor dem Ende steht.

Es geht konkret um den Abzug von Leasingsonderzahlungen bei Einnahme-Überschussrechnern. Offenbar mit dem Segen einiger Oberfinanzdirektionen vertreten mehrere Finanzämter folgende Auffassung: Eine Leasingsonderzahlung, die zu Beginn der Laufzeit eines Kfz-Leasingvertrages geleistet wird, soll für die Berechnung der so genannten Kostendeckelung auf die Vertragslaufzeit verteilt werden. Das führt letztlich zu einem höheren zu versteuernden Privatanteil bei Anwendung der 1%-Regelung.

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Firmenwagen für Lebensgefährtin im Minijob steuerlich nicht zulässig

Ein vermeintlich schönes Steuersparmodell: Ein Selbstständiger stellt seine Lebenspartnerin auf 400 Euro-Basis (Minijob) an und überlässt ihr auf Firmenkosten einen Firmenwagen. Der bei der Partnerin zu versteuernde Nutzungswert für die Privatnutzung nach der 1-Prozent-Regelung soll mit dem geringen Lohn verrechnet werden, wodurch sich der Zahlbetrag dann Richtung 0 Euro bewegt. Den Firmenwagen soll die Partnerin im Rahmen ihrer Beschäftigung für Botenfahrten nutzen, die allerdings nur in ganz geringem Umfang anfallen. Wird das Finanzamt dieses Modell akzeptieren?

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Finanzverwaltung torpediert das Modell „Leasingsonderzahlung mit Kostendeckelung“

Ein schönes Gestaltungsmodell nähert sich offenbar dem Ende. Es geht um den Abzug von Leasingsonderzahlungen bei Einnahme-Überschussrechnern. Offenbar mit dem Segen einiger Oberfinanzdirektionen vertreten nun mehrere Finanzämter folgende Auffassung: Eine Leasingsonderzahlung, die zu Beginn der Laufzeit eines Kfz-Leasingvertrages geleistet wird, soll für die Berechnung der so genannten Kostendeckelung auf die Vertragslaufzeit verteilt werden. Das führt letztlich zu einem höheren zu versteuernden Privatanteil bei Anwendung der Ein-Prozent-Regelung.

Die Auffassung verstößt meines Erachtens zwar gegen eine wörtliche Anweisung des BMF. Den betroffenen Steuerzahlern hilft das aber – zunächst – wenig, denn sie können sich gegen die Haltung der Finanzämter nur per Gerichtsverfahren zur Wehr setzen. Und wie die Finanzgerichte die Kostendeckelung in den genannten Fällen beurteilen, dürfte fraglich sein.

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Verblüffende Berechnung bei Zuzahlung des Arbeitnehmers zu Kosten des Dienstwagens

Darf ein Firmenwagen auch privat genutzt werden, vereinbaren Arbeitgeber und Arbeitnehmer zuweilen eine Beteiligung des Arbeitnehmers an den laufenden Betriebskosten des Kfz. Das BMF hat kürzlich zu den steuerlichen Folgen dieser Zuzahlung Stellung genommen.

Ich möchte an dieser Stelle einen Punkt des BMF-Schreibens herausgreifen, der aus meiner Sicht zu einem verblüffenden Ergebnis führt, denn ein wirtschaftlich identischer Vorgang kann – je nach Berechnungsweise – zu einem unterschiedlichen Ergebnis führen. Es geht um den Fall, dass einerseits ein Fahrtenbuch geführt wird, der Arbeitnehmer andererseits die Benzinkosten ganz oder teilweise übernimmt. Weiterlesen