Änderungen beim Minijob seit 1.1.2024

Zum 1.1.2024 ist der gesetzliche Mindestlohn von bislang 12,00 auf 12,41 Euro pro Stunde gestiegen. Damit steigt bundeseinheitlich auch die Verdienstgrenze von bislang 520 auf 538 Euro im Monat für das Jahr 2024, die Jahresverdienstgrenze für Minijobber erhöht sich in 2024 entsprechend auf 6.456 Euro. Was ist zu beachten?

Hintergrund

Minijobs sind geringfügige Beschäftigungen mit begrenztem monatlichem Arbeitsentgelt oder kurzfristige Beschäftigungen mit einem Arbeitseinsatz von maximal 70 Tagen pro Kalenderjahr. Rechtsgrundlage für Mini-Jobs ist das SGB IV. Minijobber gelten nach dem Teilzeit- und Befristungsgesetz als Teilzeitbeschäftigte und haben grundsätzlich die gleichen Rechte wie Vollzeitbeschäftigte etwa bei Kündigung, Krankheit oder Urlaub. Bis 31.12.2023 konnte ein Minijobber steuer- und abgabenfrei maximal 520 Euro im Monat verdienen.

Was hat sich ab 1.1.2024 geändert?

Mit der Anhebung des gesetzlichen Mindestlohns ist auch die Verdienstgrenze für Minijobber gestiegen. Solange in 2024 der Gesamtverdienst nicht über der voraussichtlichen Jahresverdienstgrenze von 6.456 Euro liegt, können Minijobber in einzelnen Monaten wegen eines schwankenden Lohns auch mal mehr als 538 Euro/Monat verdienen. Im Durchschnitt darf der monatliche Verdienst aber nicht höher als 538 Euro sein. Nur dann liegt weiterhin ein Minijob vor. Weiterlesen

Minijobber: Versteuerung der Energiepreispauschale per Umweg?

In den FAQ zur Energiepreispauschale heißt es derzeit: „Bei Arbeitnehmern, die ausschließlich pauschal besteuerten Arbeitslohn aus einer kurzfristigen oder geringfügigen Beschäftigung oder einer Aushilfstätigkeit in der Land- und Forstwirtschaft erzielen und im gesamten Jahr 2022 keine weiteren anspruchsberechtigenden Einkünfte haben, gehört die EPP nicht zu den steuerpflichtigen Einnahmen.“ (https://www.bundesfinanzministerium.de/Content/DE/FAQ/energiepreispauschale.html)

Damit können Minijobber, die nicht noch zusätzlich einer sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung nachgehen und die auch keine Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft, aus Gewerbebetrieb oder aus selbständiger Arbeit beziehen, davon ausgehen, dass sie ihre Energiepreispauschale „brutto für netto“ kassieren.

Aber: Es dürfte viele Rentner geben, die Weiterlesen

Kein steuerfreier Corona-Bonus in Steuerbüros und Anwaltskanzleien? (Teil 2)

Steuer- und Sozialversicherungsfreiheit für alle Arbeitgeberzuwendungen bis 1.500 Euro – so versprach es eine Weisung des Bundesfinanzministeriums anlässlich der Coronapandemie. Ein steuerfreier Corona-Bonus stellt sich in der Praxis nun allerdings mehr und mehr als Wolkenschloss dar. Betroffen sind unter anderem offenbar Angestellte in der Rechts- und Steuerberatung. Weiterlesen

Kein steuerfreier Corona-Bonus in Steuerbüros und Anwaltskanzleien? (Teil 1)

Steuer- und Sozialversicherungsfreiheit für alle Arbeitgeberzuwendungen bis 1.500 Euro – so versprach es eine Weisung des Bundesfinanzministeriums anlässlich der Coronapandemie. In der Praxis stellt sich der steuerfreie Corona-Bonus nun allerdings mehr und mehr als Wolkenschloss dar. Betroffen sind unter anderem offenbar Angestellte in der Rechts- und Steuerberatung. Weiterlesen

Minijobs ohne Vereinbarung der Arbeitszeit – GKV macht ernst

Bereits seit einigen Wochen sorgt die Neuregelung zur „Arbeit auf Abruf“ für mehr oder weniger großes Entsetzen bei Steuerberatern und Unternehmern.
Der Hintergrund: Zum 1. Januar 2019 ist das neue Teilzeit- und Befristungsgesetz (TzBfG) in Kraft getreten. Ziel des Gesetzes ist zum einen die Förderung der Teilzeitarbeit und zum anderen die Einführung einer so genannten Brückenteilzeit.

Allerdings umfasst das Gesetz eine weitere Änderung: Sie betrifft die Fälle, in denen Arbeitgeber und Arbeitnehmer vereinbaren, dass der Arbeitnehmer seine Arbeitsleistung entsprechend dem Arbeitsanfall zu erbringen hat (Arbeit auf Abruf).

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Haushaltsscheck-Verfahren für angestellten Minijobber einer Pflegewohngruppe

Für einen geringfügig Beschäftigten im Haushaltsbereich sind lediglich 12 Prozent Abgaben fällig, während es im gewerblichen Bereich 30 Prozent sind. Zudem kann im ersten Fall das einfache Haushaltsscheck-Verfahren genutzt werden. Doch im Einzelfall kann die Frage, wann das Haushaltsscheck-Verfahren zulässig ist, umstritten sein und zu rechtlichen Streitigkeiten führen.

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Bei Gericht: Interessante Steuerstreitigkeiten im November 2018

Auch im November finden Sie an dieser Stelle wieder drei Anhängigkeiten beim BFH. Diesmal geht es um die Verbleibensvoraussetzung beim Investitionsabzugsbetrag, die Verzinsung zugunsten des Steuerpflichtigen und um die Frage der Fremdüblichkeit bei Dienstwagengestellung an den Ehegatten im Mini Job. Weiterlesen

Bei Gericht: Interessante Steuerstreitigkeiten im Mai 2018

Auch im Wonnemonat Mai wieder drei aktuell anhängige Verfahren bei den obersten Gerichten in Sachen Steuern. Diesmal geht es um die Übernahme einer Pensionsverpflichtung, den Dienstwagen für den Ehegatten im Minijob und die Frage, ob hohe außergewöhnliche Belastung im Billigkeitswege auf mehrere Jahre verteilt werden können.  Weiterlesen

Dienstwagen für Ehegatten mit Minijob

Soeben habe ich noch den Blog-Beitrag „Firmenwagen für Lebensgefährtin im Minijob steuerlich nicht zulässig“ veröffentlicht, da ereilt mich folgende Meldung des FG Köln: „Dienstwagen für Ehegatten mit Minijob zulässig.“ Danach gilt: Die Kosten für einen Dienstwagen sind auch dann als Betriebsausgaben abzugsfähig, wenn dieser dem Ehegatten im Rahmen eines geringfügigen Beschäftigungsverhältnisses überlassen wird (Urteil vom 27.09.2017, 3 K 2547/16)

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Firmenwagen für Lebensgefährtin im Minijob steuerlich nicht zulässig

Ein vermeintlich schönes Steuersparmodell: Ein Selbstständiger stellt seine Lebenspartnerin auf 400 Euro-Basis (Minijob) an und überlässt ihr auf Firmenkosten einen Firmenwagen. Der bei der Partnerin zu versteuernde Nutzungswert für die Privatnutzung nach der 1-Prozent-Regelung soll mit dem geringen Lohn verrechnet werden, wodurch sich der Zahlbetrag dann Richtung 0 Euro bewegt. Den Firmenwagen soll die Partnerin im Rahmen ihrer Beschäftigung für Botenfahrten nutzen, die allerdings nur in ganz geringem Umfang anfallen. Wird das Finanzamt dieses Modell akzeptieren?

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