Gewerbesteuerrechtliche Hinzurechnung der Schuldzinsen bei Cash-Pooling?

Cash-Pooling ist ein effizientes Mittel zur Zins- und Finanzierungsoptimierung innerhalb einer Unternehmensgruppe. Vereinfacht gesagt, werden täglich alle Banksalden in einen Topf geworfen, der Saldo ermittelt und nur auf diesen Zinsen berechnet. Doch wie verhält es sich mit diesen Zinsaufwendungen und Zinserträgen hinsichtlich der Gewerbesteuer?  In seinem Urteil vom 11.10.2018 (III R 37/17) hat sich der BFH mit der Streitfrage befasst, ob bei der Hinzurechnung von Entgelten für Schulden gemäß § 8 Nr. 1 Buchst. a GewStG die Zinserträge und Zinsaufwendungen innerhalb eines Cash-Poolings zu saldieren sind.

Zum Sachverhalt

Die Klägerin (GmbH) ist Teil einer Unternehmensgruppe. Ihr Unternehmensgegenstand ist die Erbringung von Dienstleistungen an andere Unternehmen innerhalb der Gruppe, deren Konzernmutter die A-AG (AG) mit Sitz im Ausland ist.

Die Gesellschaften der Gruppe beteiligten sich an einer Liquiditätsbündelung ihrer Konten (sog. Cash-Pooling). Grundlage des Cash-Poolings war der zwischen der AG und der Klägerin (GmbH) geschlossene Rahmenkreditvertrag. Nach diesem gewährte die AG der Klägerin einen Rahmenkredit, dessen Höhe auf die zum jeweiligen Zeitpunkt erforderlichen Mittel zur Durchführung der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit der Klägerin beschränkt war. Der Darlehenszins betrug ebenso wie der Guthabenzins 5,5 % p.a. Weiterlesen

Gewerbesteuerfreibetrag bei Austritt des Gesellschafters

Wem und in welcher Höhe steht eigentlich der Gewerbesteuerfreibetrag zu, wenn ein GbR-Gesellschafter aus der Gesellschaft austritt, sein Anteil dem (letzten) verbleibenden Gesellschafter anwächst und der Betrieb von diesem fortgeführt wird? Mit dieser Frage musste sich jüngst der BFH befassen und hat seine bisherige Rechtsprechung geändert. Hinfällig ist damit auch die Auffassung der Finanzverwaltung in den GewStR (BFH v. 25.04.2018, IV R 8/16).

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Tatort Berlin-Brandenburg – Gewerbesteuerliche Hinzurechnung für Ausstattungsgegenstände bei Filmproduktionen

Berlin. Außen/Nacht. Im Schutze der Dunkelheit geht neben dem Eingang zu einem Ärztehaus ein Trupp SEK-Beamter in Stellung und trifft Vorbereitungen, in das Gebäude einzudringen. Szenenwechsel. Innen/Nacht. Zahnarztpraxis Müller. Das Notebook auf dem Schreibtisch ist die einzige Lichtquelle. Laut und wild führt ein Mann im Anzug ein Streitgespräch an seinem Handy. Die Tür schlägt auf und das Licht viele Taschenlampen und lauter Kommandos erhellet den Raum. ….“CUT!“

So ähnlich könnte der Sachverhalt gelagert sein, mit dem sich das Finanzgericht Berlin-Brandenburg in seinem Urteil vom 25.10.2017 befassen musste und hinter die Kulissen einer Filmproduktion blickte. Weiterlesen

BFH: Unterschiedlich hohe gewerbesteuerliche Hinzurechnungen verfassungskonform

Der BFH hat sich mit seinem Urteil vom 14.06.2018 (AZ: III R 35/15 ) zur Frage geäußert, ob die gewerbesteuerlichen Hinzurechnungen verfassungskonform sind. In dem interessanten, aber zugleich auch tragischen Urteilsfall betrieb die Klägerin und Revisionsklägerin Hotels. Die Hotelgrundstücke wurden von ihr angemietet. Im Streitjahr erwirtschaftete sie einen Verlust von ca. 3,4 Mio. Euro. Die gewerbesteuerlichen Hinzurechnungen für Miet-, Pacht- und Schuldzinsen sowie Lizenzgebühren führten allerdings dennoch zu einem Gewerbeertrag von über 2 Mio. Euro. Obwohl ein Verlust vorlag, wurde Gewerbesteuer in nicht unerheblicher Höhe festgesetzt. Weiterlesen

Anfrage zur Gewerbesteuer-Hinzurechnung oder „Was soll das?“

Vor einigen Jahren sang Herbert Grönemeyer „Was soll das?“ Irgendwie geht mir das Lied nicht aus dem Kopf, seit ich die Kleine Anfrage von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN zur „Gewerbesteuerlichen Hinzurechnungen beim Ankauf von Hotelkontingenten“ zur Kenntnis genommen habe (BT-Drucks.19/3875).

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Gewerbesteuerpflicht bei Beratung der eigenen GmbH

In der Praxis ist es nicht selten, dass Gesellschafter ihre GmbH beraten und dafür Rechnungen stellen. Ausweislich eines Urteils des FG Düsseldorf vom 24.4.2018 (Az: 14 K 2347/15 G) kann darin eine gewerbesteuerpflichtige Tätigkeit gegeben sein. Weiterlesen

Eiscafé und Imbiss gelten nicht als einheitlicher Gewerbebetrieb

Übt ein Mandant verschiedene gewerbliche Tätigkeiten aus oder verfügt sein Gewerberieb über Zweigstellen bzw. mehrere Niederlassungen, so stellt sich die stets Frage, ob insoweit eigenständige (Teil-)betriebe gegeben sind. Die Interessenlage kann dabei unterschiedlicher Natur sein: Wer Verluste einer gewerblichen Tätigkeit mit Gewinnen aus einer anderen Tätigkeit gewerbesteuerlich verrechnen will, möchte in der Regel einen einzigen Gesamtbetrieb sein eigen nennen, während die Sache anders aussieht, wenn beide Tätigkeiten Gewinne erwirtschaften und der gewerbesteuerliche Freibetrag nach § 11 GewStG mehrfach genutzt werden soll. Zu der Frage der (Teil-)Betriebseigenschaft hat das FG Münster ein interessantes Urteil gefällt (FG Münster 10.10.2017, 7 K 3662/14 G).

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Der Fußballschiedsrichter = ein Durchschnitts-Gewerbetreibender?

Mit Urteil vom 20. Dezember 2017, Az. I R 98/15, hat sich der BFH mit der Einkunftsart eines Fußballschiedsrichters befasst. Man könnte meinen, dass das entsprechende Urteil mit einer Randnotiz abgetan werden kann, doch in einer Fußballnation kommt der Entscheidung doch eine größere – und emotionalere – Bedeutung zu.

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Gewerbesteuermessbetrag für Zwecke nachträglicher Vorauszahlungen – Vorsicht!

Da in den nächsten Wochen wieder vermehrt Anträge auf Festsetzung oder Herabsetzung nachträglicher Vorauszahlungen erstellt und übermittelt werden, weise ich für Zwecke des Gewerbesteuermessbetrags auf das (wenig beachtete) Urteil des OVG NRW vom 11. November 2014, Az. 14 A 759/13, hin.

Dieses hat das Verhältnis von Finanzamt (Gewerbesteuermessbescheid) und Kommune (Gewerbesteuerbescheid) für den Bereich der nachträglichen Vorauszahlungen in § 19 Abs. 3 GewStG konkretisiert und könnte in der Praxis zu manchem Änderungsantrag führen, der nicht mehr zeitgerecht berücksichtigt werden kann.

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Kein Schadenersatzanspruch einer Gemeinde gegen ein Finanzamt

Nachfolgender Blog-Beitrag betrifft zwar nicht das Verhältnis zwischen Steuerbürger und Finanzamt, sondern zwischen den Gemeinden und der Finanzverwaltung. Ich finde den Hinweis auf ein verfahrensrechtliches Urteil aber doch interessant und möchte eine aktuelle Entscheidung des FG Münster hier kurz vorstellen.

Es ging um Folgendes: Bei einer Betriebsprüfung für die Jahre 2007 bis 2010 stellte der Prüfer fest, dass eine von einer KG für 2001 gebildete hohe Gewerbesteuerrückstellung noch immer bestand, und wandte sich im März 2013 telefonisch an die Gemeinde, die für die Gewerbesteuer-Festsetzung zuständig war. Aufgrund einer Nachfrage der Gemeinde beim Finanzamt teilte dieses mit, dass ein Änderungsbescheid durch einen Fehler im technischen Verfahrensablauf nicht an die Gemeinde versandt worden sei.

Zwar übermittelte das Finanzamt daraufhin den Änderungsbescheid; zu diesem Zeitpunkt war aber bereits Festsetzungsverjährung eingetreten. Die Gemeinde konnte mithin keinen geänderten Gewerbesteuerbescheid für 2001 erlassen. Steuerschaden: 2.627.366,12 Euro! Weiterlesen