Zuschuss einer Genossenschaft an ihre Mitglieder für zusätzliche Verkaufsflächen

Einzelhändler haben es schwer. Sie müssen sich mit hohen Pachten in Innenstädten arrangieren, der Internetkonkurrenz trotzen, die Coronakrise irgendwie meistern und – kaum noch überschaubaren – steuerlichen Anforderungen Genüge tun. Gut, wenn sie zumindest in ihrem Kerngeschäft, dem Einkauf und dem Absatz von Produkten, genossenschaftliche Unterstützung erhalten. Und die Genossenschaften wiederum sind wirtschaftlich recht versiert. Zumindest sind sie ein gutes Bindeglied zwischen Herstellern und Händlern bzw. Mitgliedern.

Doch wie immer im Leben: Der Fiskus nimmt die Vertragsbeziehungen unter die Lupe und kommt – wie so oft – zu äußerst seltsamen Ergebnissen. Jüngst ging es um die Frage, wie Zuschüsse zur Verkaufsförderung steuerlich zu behandeln sind, die Hersteller zunächst an die Genossenschaften leisten, damit diese die Zahlungen nach bestimmten Kriterien an ihre Mitglieder weiterreichen.

Kürzlich hat der Bundesfinanzhof entschieden, dass die Einzelhändler die Zuschüsse in entsprechenden Fällen der Umsatzsteuer unterwerfen müssen und den Genossenschaften der Vorsteuerabzug zusteht. Zwischen Händler und Genossenschaft kommt es zu einem Leistungsaustausch. Das gilt zumindest dann, wenn die Genossenschaft ihrerseits von dem Vertragsgeschehen profitiert (BFH-Urteil vom 7.5.2020 – V R 22/18). Weiterlesen

Ohne Leistungsbeschreibung kein Vorsteuerabzug

Zuletzt hatte der BFH mehrfach entschieden, dass die Finanzverwaltung an eine Leistungsbeschreibung in einer Rechnung keine überzogenen Anforderungen stellen darf. Unter anderem genügt die Bezeichnung von erbrachten Leistungen als „Trockenbauarbeiten“, wenn sie sich auf ein konkret bezeichnetes Bauvorhaben an einem bestimmten Ort bezieht. (BFH-Urteil vom 15.10.2019, V R 29/19 (V R 44/16)). Und zur Frage, welchen Anforderungen Rechnungsangaben zur Bezeichnung der Menge und der Art der gelieferten Gegenstände genügen müssen, kann sich ein Unternehmer darauf berufen, dass die von ihm verwendeten Bezeichnungen „handelsüblich“ sind (BFH-Urteil vom 10.7.2019, XI R 28/18). Im Übrigen können fehlerhafte Rechnungen grundsätzlich rückwirkend berichtigt werden (siehe z.B. BFH-Urteil vom 5.9.2019, V R 12/17). Allerdings findet die positive Rechtsprechung dort ihre Grenzen, wo der Leistungsempfänger überhaupt nicht benannt worden ist oder die Leistungsbeschreibung von Anfang an ungenügend war. Dies zeigt das BFH-Urteil vom 12.3.2020, V R 48/17. Danach gilt: Weiterlesen

Bagatellgrenze nach §15a UStG, § 44 UStDV oder was ist ein Wirtschaftsgut?

Ändern sich bei einem Wirtschaftsgut die für den ursprünglichen Vorsteuerabzug maßgebenden Verhältnisse innerhalb von fünf Jahren, so ist eine Korrektur der Vorsteuerbeträge gemäß § 15a UStG vorzunehmen. Bei Immobilien gilt ein Berichtigungszeitraum von zehn Jahren. Das ist bekannt. Während der Ausbildung oder des Studiums lernt man zudem, dass es in § 44 UStDV noch eine Bagatellregelung gibt: „Haben sich bei einem Wirtschaftsgut in einem Kalenderjahr die für den ursprünglichen Vorsteuerabzug maßgebenden Verhältnisse um weniger als zehn Prozentpunkte geändert, entfällt bei diesem Wirtschaftsgut für dieses Kalenderjahr die Berichtigung des Vorsteuerabzugs. Das gilt nicht, wenn der Betrag, um den der Vorsteuerabzug für dieses Kalenderjahr zu berichtigen ist, 1.000 Euro übersteigt.“ Dass diese Bagatellregelung durchaus streitbefangen sein kann, zeigt ein aktuelles BFH-Urteil vom 29.4.2020 (XI R 14/19).

In dem zugrundeliegenden Verfahren ging es nämlich um die Frage, ob bei einem Gebäude, das in mehreren Abschnitten errichtet wird, als Berichtigungsobjekt nur das gesamte Gebäude oder der jeweils fertiggestellte Bauabschnitt in Betracht kommt. Weiterlesen

Kein voller Vorsteuerabzug für Badsanierung im Zusammenhang mit Home-Office

Gerade in Corona-Zeiten befinden sich viele Arbeitnehmer im Home-Office. Zumeist beteiligen sich die Arbeitgeber allenfalls an den Kosten für Telefon und Internet und nicht an den Gesamtkosten des häuslichen Arbeitszimmers. Doch es gibt auch die Fälle, in denen der Arbeitnehmer sein häusliches Büro an den Arbeitgeber vermietet, weil ein vorrangig betriebliches Interesse des Arbeitgebers an der Nutzung der Räumlichkeiten besteht.

Auf die ertragsteuerlichen Probleme und Abgrenzungsfragen („Zahlung von Miete oder Zahlung von Arbeitslohn?“) soll hier nicht weiter eingegangen werden. Diesbezüglich kann auf das BMF-Schreiben vom 18.4.2019 verwiesen werden. Vielmehr soll es nachfolgend um die Umsatzsteuer gehen. Weiterlesen

Kein Vorsteuerabzug für pauschale Zuschüsse an Kantinenbetreiber

Zahlt ein Arbeitgeber seinem Kantinenpächter pauschale Zuschüsse, damit Getränke und Speisen an die Arbeitnehmer verbilligt abgegeben werden können, so scheidet der Vorsteuerabzug aus den Zuschüssen grundsätzlich aus. Die pauschalen Kantinenzuschüsse des Arbeitgebers stellen im Übrigen kein Entgelt von dritter Seite für die Leistungen des Kantinenbetreibers an die Arbeitnehmer dar. Dies hat das FG Berlin-Brandenburg mit Urteil vom 27.11.2019 entschieden (Az. 7 K 7184/17, NWB EAAAH-42278).

Dem Urteil lag folgender Sachverhalt zugrunde:

Auf dem Betriebsgelände der Klägerin befindet sich eine Betriebskantine, die nicht von ihr selbst, sondern von der C-GmbH betrieben wird. Weiterlesen

Bei Gericht: Interessante Steuerstreitigkeiten im April 2020

Wie gehabt an dieser Stelle wieder der Hinweis auf drei interessante Steuerstreitigkeiten vor den obersten Gerichten. Diesmal geht es um die Frage wie eine ortsübliche Miete zu ermitteln ist, bis wann bei der Umsatzsteuer die Zuordnungsentscheidung zu treffen ist und ob eine fingierte Abgeltungsteuer nicht doch auch Abgeltungswirkung entfalten kann.

Unter dem Aktenzeichen IX R 7/20 muss der BFH klären, ob bei der Prüfung der ortsüblichen Marktmiete nach § 21 Abs. 2 EStG der örtliche Mietspiegel als Vergleichsgrundlage auch dann heranzuziehen ist, wenn der Steuerpflichtige zugleich eine entsprechende, im selben Haus liegende Wohnung an einen fremden Dritten teurer vermietet.

Ob für den Vorsteuerabzug eine Zuordnungsentscheidung des Unternehmers bei Herstellung eines gemischt genutzten Gebäudes spätestens und mit endgültiger Wirkung in einer zeitnah erstellten Umsatzsteuererklärung für das Jahr, in das der Leistungsbezug fällt, nach außen zu dokumentieren ist, prüft der BFH unter dem Aktenzeichen V R 4/20. Auch wenn die Chancen gering sind bleibt zu hoffen, dass der BFH hier mehr Zeit als die Finanzverwaltung einräumen wird.

Tritt bei einem betrügerischen Schneeballsystem die Abgeltungswirkung des § 43 Abs. 5 Satz 1 EStG auch dann ein, wenn zwar gegenüber dem getäuschten Anleger eine ordnungsgemäße Anmeldung und Abführung fingiert wird, tatsächlich aber keine Kapitalertragsteuer angemeldet und an das Finanzamt abgeführt worden ist? Diese für alle betrogenen Anleger sehr wichtige Frage, klärt der BFH unter dem Aktenzeichen VIII R 3/20.

Weitere Informationen:
(anhängige Verfahren, jeweils seit 17.03.2020)

Vorsteuerabzug aus Bewirtungsaufwendungen

Kann der Unternehmer für eine Bewirtung keinen ordnungsgemäß ausgefüllten Bewirtungsbeleg vorlegen, können die Bewirtungskosten insgesamt nicht mehr als Betriebsausgabe abgezogen werden. Dies ist jedoch (nur) eine einkommensteuerliche Regelung.

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Vorsteuerabzug aus Kosten für Umzug der Arbeitnehmer

Beauftragt ein Unternehmen Makler für die Wohnungssuche von Angestellten, kann es hierfür den Vorsteuerabzug in Anspruch nehmen. Dies hat der BFH (Urteil v. 6.6.2019, V R 18/18) für den Fall entschieden, dass Angestellte aufgrund einer konzerninternen Funktionsverlagerung aus dem Ausland an den Standort einer Konzerngesellschaft in das Inland versetzt wurden.

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Vorsteuerabzug beim Fehlen von Rechnungen – Auswirkungen auf Unternehmer

Die Umsatzsteuer ist die zweit einkommensstärkste Steuer in Deutschland. Deren Steuererhebung ist anfällig, da neben der wiederholt begangenen Steuerhinterziehung der treuhänderisch einbehaltenen Steuer vor allem die steuerehrlichen Unternehmer mit den logistischen und rechtlichen Anforderungen zu kämpfen haben. Denn der Unternehmer trägt das Risiko der rechtlich richtigen Bestimmung der abzuführenden Umsatzsteuer, deren fristgemäßen Abführung sowie des Nachweises der Berechtigung zum Vorsteuerabzug.

Richtige Entscheidung des EuGH

Der EuGH hat aus meiner Sicht im Urteil v. 21.11.2018 – Rs. C-664/16 „Vadan“ (NWB VAAAH-03378) im Ergebnis richtig entschieden. Zwar hat der Fiskus ein berechtigtes Bedürfnis nach Überprüfung und Kontrolle, jedoch sind auch die besonderen Belange des Unternehmers zu beachten, der für den Staat das Risiko der Erhebung der Steuer als eine Art zwangsverpflichteter Verwaltungshelfer übernimmt. Weiterlesen

Blockheizkraftwerk einer WEG – keine Vorsteuerkürzung für „Eigenlieferung“ von Wärme?

Die Lieferung von Wärme einer Wohnungs- und Teileigentümergemeinschaft an die Wohnungseigentümer ist nach § 4 Nr. 13 UStG umsatzsteuerfrei und verhindert einen Vorsteuerabzug. Doch ist diese Regelung EU-konform? Das FG Baden-Württemberg jedenfalls hegt Zweifel – es bedürfe der Klärung durch den EuGH (Beschluss vom 12.9.2018, 14 K 3709/16).

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