Alternative Heilmethoden: Auch knappes amtsärztliches Attest reicht aus

Krankheitskosten sind bekanntlich als außergewöhnliche Belastungen allgemeiner Art gemäß § 33 EStG absetzbar. Voraussetzung dafür aber ist, dass die medizinische Notwendigkeit, d.h. die Zwangsläufigkeit der Aufwendungen für Arznei-, Heil- und Hilfsmittel, durch eine Verordnung eines Arztes oder Heilpraktikers nachgewiesen wird (§ 64 Abs. 1 Nr. 1 EStDV). Handelt es sich um wissenschaftlich nicht anerkannte Behandlungsmethoden, ist ein Attest des Amtsarztes oder eine Bescheinigung des Medizinischen Dienstes der Krankenversicherung erforderlich (§ 64 Abs. 1 Nr. 2f EStDV). Mit nun rechtskräftigem Urteil vom 4.7.2018 (1 K 1480/16) hat das FG Rheinland-Pfalz aber eine erfreuliche Entscheidung getroffen. Danach kann ein Steuerpflichtiger Kosten für eine wissenschaftlich nicht anerkannte Heilmethode auch dann als außergewöhnliche Belastung steuerlich geltend machen kann, wenn er dem Finanzamt zum Nachweis der Erforderlichkeit der Behandlung nur eine kurze Stellungnahme des Amtsarztes und kein ausführliches Gutachten vorlegt.

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Bodyguards als außergewöhnliche Belastung

Mit Urteil vom 11.12.2017 (Az: 13 K 1045/15 E) hat das FG Münster entschieden, dass die Kosten für die Beauftragung eines privaten Sicherheitsdienstes zu außergewöhnlichen Belastungen führen, wenn die Aufwendungen notwendig und angemessen sind, um eine Gefahr für Leib und Leben abzuwehren.   Weiterlesen

Biber beim BFH

Biber sind kleine niedliche Tierchen. Es handelt sich sogar um höhere Säugetiere die zur Ordnung der Nagetiere gehören. Für den Dammbau bekannt, findet man sie regelmäßig in langsam fließenden und stehenden Gewässern mit Gehölzen nahe dem Ufer. Zukünftig könn(t)en Sie jedoch auch beim BFH geladen sein.  Weiterlesen

Unterhaltsleistungen an Lebensgefährtin können voll abziehbar sein

Wer mit seiner Lebensgefährtin oder seinem Lebensgefährten in einem Haushalt lebt und die Partnerin bzw. der Partner über keine eigenen Einkünfte oder Bezüge verfügt, kann seine Unterhaltsleistungen an die Partnerin/den Partner bis zu den steuerlichen Höchstbeträgen mitunter ungekürzt geltend machen. Voraussetzung ist, dass die Partnerin bzw. der Partner aufgrund der Unterhaltsleistungen keinen Anspruch auf Sozialleistungen hat.

Der BFH führt dazu aus: Es ist nicht erforderlich, dass beantragte Sozialleistungen tatsächlich gekürzt oder abgelehnt wurden; es reicht aus, dass die unterhaltene Person wegen der Unterhaltsleistungen keinen Anspruch auf Sozialleistungen hat. Aufgrund dessen könne beim Vorliegen einer Bedarfsgemeinschaft regelmäßig davon ausgegangen werden, dass dem gleichgestellten Unterhaltsempfänger i.S.d. § 33a Abs. 1 Satz 3 EStG zum Unterhalt bestimmte inländische öffentliche Mittel mit Rücksicht auf die Unterhaltsleistungen des Steuerpflichtigen gekürzt werden. Auf die Höhe der Kürzung komme es nicht an. Weiterlesen

Sind Vorauszahlungen auf Zahnbehandlungskosten abziehbar?

Zahnbehandlungen können teuer und vor allem auch langwierig sein. Die Kosten wirken sich steuerlich als außergewöhnliche Belastungen nur nach Abzug der zumutbaren Eigenbelastung aus, so dass die effektive Steuerermäßigung oftmals nur sehr gering ist. Von daher stellt sich die Frage, ob es aus steuerlichen Gründen sinnvoll sein kann, die Kosten für eine Heilbehandlung, die sich über den Jahreswechsel hinzieht, vorauszuzahlen, um den Steuerabzug zu erhöhen.

Die Antwort hat das FG München mit Urteil vom 12.05.2014 (7 K 3486/11) gegeben. Danach ist ein Abzug einer Vorauszahlung möglich, wenn ein wirtschaftlicher vernünftiger Grund vorliegt. In den Urteilsgründen heißt es: Weiterlesen

Bundesfinanzhof widerspricht Finanzverwaltung – Neue Steuervorteile aus außergewöhnlichen Belastungen?

Mit gestern veröffentlichtem Urteil änderte der Bundesfinanzhof die Berechnungsmethode bei der Abziehbarkeit außergewöhnlicher Belastungen. Die Presseabteilung des Gerichts misst der Entscheidung „weitreichende Bedeutung“ zu, die in der Regel zu steuerlicher Entlastung führen soll. Ich habe so meine Zweifel, dass das mal jemand nachgerechnet hat.

Eine rechtliche Analyse der Entscheidung – nur unter dem Aspekt der neuen Berechnungsmethode – fällt knapp aus. Das Gericht wechselt bei der Berechnung von einem Staffel- zu einem Stufentarif. Für die Berechnung der zumutbaren – und insoweit nicht abziehbaren – Belastung ist der Prozentsatz nicht mehr einheitlich nach dem Gesamteinkommen zu bestimmen. Vielmehr wird eine gestufte Berechnung vorgenommen, in welcher der höhere Satz nur auf den Einkommensteil jeder Stufe angewendet wird. Die Begründung der gestuften Berechnung erscheint sehr gut vertretbar. Überhaupt lässt sich gegen Härtefallregelungen ja nicht viel einwenden, insbesondere wenn sie – wie hier – sehr überschaubar bleiben. Doch wie sieht es wirtschaftlich aus? Wer profitiert mit wie viel Euro vom Urteil? Weiterlesen

Bei Gericht: Interessante Steuerstreite im November 2016

Auch in diesem Monat präsentieren wir an dieser Stelle wieder ausgewählte Verfahren, die aktuell beim Bundesfinanzhof in München anhängig geworden sind.

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Bei Gericht: Interessante Steuerstreite im Oktober 2016

Wie gewohnt auch für den Oktober hier wieder ausgewählte neue Anhängigkeiten beim Bundesfinanzhof:  Weiterlesen

Was ist eigentlich eine Existenzgrundlage?

Kosten für einen Zivilprozess werden gemäß § 33 Abs. 2 Satz 4 EStG nur berücksichtigt, wenn der Steuerpflichtige ohne diesen Prozess bzw. ohne die entsprechenden Aufwendungen Gefahr liefe, seine Existenzgrundlage zu verlieren und seine lebensnotwendigen Bedürfnisse in dem üblichen Rahmen nicht mehr befriedigen zu können. Der BFH musste sich in einer aktuellen Entscheidung zwar nicht mit der ab 2013 geltenden Rechtslage befassen, sein Urteil vom 17. Dezember 2015 (VI R 7/14) ist aber auf jüngere Fälle wohl analog anwendbar. Danach gilt:

  • Kosten eines Zivilprozesses, mit dem der Steuerpflichtige Schmerzensgeld wegen eines ärztlichen Behandlungsfehlers geltend macht, sind keine außergewöhnlichen Belastungen.
  • Es sollen nur zwangsläufige Mehraufwendungen für den existenznotwendigen Grundbedarf steuermindernd berücksichtigt werden.
  • Zivilprozesskosten sind nur dann als zwangsläufig anzusehen, wenn auch das die Prozessführung auslösende Ereignis zwangsläufig war.

Bemerkenswert sind die folgende Sätze aus der Urteilsbegründung: „Ansprüche wegen immaterieller Schäden betreffen aber nicht den existenziellen Bereich i.S. des § 33 EStG, auch wenn sie auf den Ausgleich von Nichtvermögensschäden durch eine Beeinträchtigung der körperlichen Gesundheit gerichtet sind …. Sie mögen zwar von erheblicher wirtschaftlicher, nicht aber von existenzieller Bedeutung sein.“ Weiterlesen

Mal so mal so: Heimunterbringungskosten als außergewöhnliche Belastungen

Können Heimunterbringungskosten bei Senioren als außergewöhnliche Belastung abgezogen werden oder nicht? Das ist hier Frage! Die für das Steuerrecht typische Antwort: Es kommt darauf an. Daher hier der Versuch einer Einordnung auf Basis des Urteils vom Niedersächsischen FG (Az: 12 K 206/14):  Weiterlesen