Die Steuerpolitik der Ampel – Teil 3: Besteuerung von Einkommen und Vermögen

Stillstand statt Fortschritt oder Mut zur Lücke?

 Die Ampelkoalition schmückt sich mit Etiketten wie Aufbruch, Modernisierung oder Fortschritt. Diese Artikelserie geht der Frage noch, ob der Inhalt des Koalitionsvertrags aus steuerlicher Sicht hält, was die Überschrift („Mehr Fortschritt wagen“) verspricht.

Schon Ludwig Erhard musste konstatieren: „Ich habe als Bundesminister 80 Prozent meiner Kraft dazu verwendet, gegen Unfug anzukämpfen.“ Aus dieser leicht fatalistischen Perspektive betrachtet, sind die wenigen Aussagen des Koalitionsvertrages zur Besteuerung von Einkommen und Vermögen wohl als Erfolg zu bezeichnen. Denn die befürchtete und ökonomisch äußerst schädliche Vermögensteuer, die alle vier Jahre zur Bundestagswahl kurz aus der Gruft emporzusteigen droht, bleibt auch diesmal eingemottet. Auch Unternehmenserben sowie international gefragte Leistungsträger mit hohen Einkommen und erfolgreiche Einzelunternehmer oder Mitunternehmer können aufatmen. Weder die Erbschaftsteuer noch der Einkommensteuertarif werden erhöht. Die Koalition verzichtet also darauf, die ganz große Steuerkeule zu schwingen, wie zuvor noch in einigen Wahlprogrammen angedroht wurde.

Aber es fehlen eben auch größere Entlastungen, die sich die Steuerzahler in Deutschland redlich verdient hätten. Zur Erinnerung: Die aktuelle Steuerschätzung sagt voraus, dass bereits im laufenden Jahr die gesamtstaatlichen Steuereinnahmen das Vorkrisenniveau übersteigen. Ab dem kommenden Jahr soll auch der Bund wieder so viel in der Kasse haben, wie im Vorkrisenjahr 2019. Allein zwischen 2016 und 2019 hat der Gesamtstaat seine Steuereinnahmen vom 705 auf knapp 800 Mrd. Euro gesteigert. Im Jahr 2027 dürften die Steuereinnahmen sage und schreibe eine Billion Euro betragen, schreibt man die aktuelle Steuerschätzung fort. In der Ära Merkel stieg die Steuerquote (Abgrenzung der Finanzstatistik) von unter 20 auf gut 23% und soll nach einer Corona-Delle weiter steigen.

Da mutet es doch reichlich knauserig an, wenn die neue Bundesregierung lediglich ein paar Pauschbeträge um ein paar Euro erhöhen oder ein BFH-Urteil zur Rentenbesteuerung umsetzen will, um Doppelbesteuerung von Renten zu verhindern. In Anbetracht des an dieser Stelle ambitionslosen Koalitionsvertrags und der unersättlichen Ausgabenwünsche (Stichwort Nachtragshaushalt) fragt man sich, wie die Koalition eigentlich reagieren würde, sollte das Bundesverfassungsgericht doch noch ein Machtwort sprechen und den Rest-Solidaritätszuschlag kassieren. Wäre dann sichergestellt, dass die Entlastung wirklich bei den Menschen ankommt oder würden wir uns auf einmal in einer Diskussion wiederfinden, wie der Solidaritätszuschlag in den Einkommensteuertarif „integriert“ werden kann? Weiterlesen

Anhörung zur Vermögensteuer im Finanzausschuss des BT: Wohin geht die Reise?

Heiß debattiert wurde am 19.04.2021 bei einer öffentlichen Anhörung im Finanzausschuss des Deutschen Bundestags über die mögliche Abschaffung der Vermögensteuer.

Wird nach der Aussetzung nunmehr die endgültige Abschaffung folgen?

Hintergrund

Bereits im Jahr 1997 wurde die Erhebung der Vermögensteuer ausgesetzt, nachdem das Bundesverfassungsgericht Ungleichbehandlungen bei der Bewertung verschiedener Vermögensarten bemängelt hatte. Trotzdem hat das Vermögensteuergesetz bis heute formellen Bestand. Die komplette Aufhebung des Gesetzes rückwirkend zum 01.01.2021 fordert nunmehr die FDP-Bundestagsfraktion in ihrem Gesetzentwurf vom 12.01.2021. Dies sollte ihrer Meinung nach einhergehen mit einer Reihe von Maßnahmen, welche den Aufbau von Vermögen fördern. Weiterlesen

Das Bundestags-Wahlprogramm der SPD: (Vermögen)Steuer auf dem Vormarsch?

Am 01.03.2021 – und damit ein gutes halbes Jahr vor der Bundestagswahl – hat die SPD ihren sog. „Zukunftsprogramm“ vorgestellt, mit welchem sie im Herbst mit ihrem Kanzlerkandidaten Olaf Scholz antreten will. Unter anderem will die Partei das Steuersystem reformieren und die Vermögensteuer wiederbeleben.

Was sieht das Programm in Einzelnen vor? Weiterlesen

Kommt jetzt die Vermögensteuer (zurück)?

Die hohen Schulden des Staates, die diesjährig aufgrund der Corona-Krise entstanden sind, lassen vermehrt die Diskussion über und den Ruf nach einer (Wieder-)Einführung der Vermögensteuer aufkommen. Wie wahrscheinlich ist eine solche Revitalisierung?

Hintergrund

Ein Blick auf die Haushaltszahlen des Bundes für das aktuelle und das kommende Jahr zeigt, dass die Corona-Pandemie den Staat vor extreme finanzielle Herausforderungen stellt. So werden etwa im Bundeshaushalt für das Jahr 2021 rund 180 Mrd. Euro neue Schulden aufgenommen. Der erneute Lockdown lässt vermuten, dass – zumindest im ersten Quartal 2021 – die Entwicklung steigender Verschuldung sich fortsetzen wird und weitere Corona-Hilfsprogramme für die angeschlagene Wirtschaft finanziert werden müssen. Finanzminister Olaf Scholz hat in diesem Zusammenhang bereits mehrfach die Wiederbelebung der Vermögensteuer ins Spiel gebracht. Aussagen wie „Deutschland braucht eine Vermögensteuer“ oder „Ich bin ganz traurig, dass Deutschland die Vermögensteuer abhandengekommen ist“ konnten von ihm in verschiedenen TV-Runden bereits mehrfach zur Kenntnis genommen werden.

Mit solchen Forderungen ist Scholz nicht allein. Auch die Grünen fordern in ihrem neuen Grundsatzprogramm: „Das Aufkommen der Steuern aus Kapitalaufkommen, aus großen Vermögen und Erbschaften muss wieder deutlich erhöht werden.“ Und auch Marcel Fratzscher, Präsident des Deutschen Instituts für Wirtschaftsforschung (IW) stellt fest: „Ich befürchte, Steuererhöhungen werden als Teil einer Steuerreform unumgänglich sein, um die Schulden wieder abzubauen und die notwendigen öffentlichen Investitionen in Klimaschutz, Digitalisierung und Innovation stemmen zu können.“

Wiederbelebung sinnvoll und realisierbar? Weiterlesen

Die Romantik der Vermögensteuer

Ich gebe zu, dass „Bewertung und Vermögensteuer“ während meines Studiums zu meinen Lieblingsfächern gehörte. Die Klausuren waren für mich stets eine „sichere Bank“ und haben zu einem ordentlichen Notendurchschnitt beigetragen. Auch die entsprechende Teilklausur während der Steuerberaterprüfung verlief recht gut. Insofern habe ich der Vermögensteuer einiges zu verdanken. Ich nehme an, dass es vielen anderen Kolleginnen und Kollegen ähnlich ergangen ist. Der eine oder andere Steuerberater hatte der Vermögensteuer in den Jahren vor 1997 natürlich auch hübsche Honorareinnahmen zu verdanken. Insofern wohnt der Vermögensteuer der Hauch der Romantik inne.

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Wiedereinführung der Vermögensteuer? – Nein danke!

Am 26.8.2019 hat das SPD-Präsidium Eckpunkte zur Wiedereinführung der Vermögensteuer in Deutschland beschlossen. Bereits auf dem Parteitag im Dezember 2019 will die SPD einen Gesetzentwurf vorlegen. Was ist von den Plänen zu halten? Ein falsches Signal!

Hintergrund

1995 hat das Bundesverfassungsgericht (BVerfG v. 22.6.1995 – 2 BvL 37/91, BStBl 1995 II S. 655) entschieden, dass eine unterschiedliche vermögensteuerliche Belastung von Grundbesitz und sonstigem Vermögen verfassungswidrig ist. Seit 1997 wird die Vermögensteuer deshalb nicht mehr erhoben. Damit wurde jedoch nicht die Besteuerung von vorhandenem Kapitalvermögen schlechthin als verfassungswidrig eingestuft, sondern lediglich die Erhebungsform: Die günstigere Besteuerung von Immobilienwerten gegenüber anderem Kapitalvermögen war eine ungerechtfertigte Besserstellung von Immobilienvermögen. Als Kompensation für den Wegfall der Vermögensteuer (im Jahr 1996 ca. 4,6 Mrd. €) wurden die Erbschaft- und Grunderwerbsteuer reformiert, seit 2016 ist zudem eine erneute Erbschaftsteuerreform in Kraft, die auch zu Mehrbelastungen geführt hat. Insgesamt sind die Erbschaftsteuereinnahmen von 4,6 Mrd. € in 2013 auf fast 7 Mrd. € in 2018 gestiegen: das ist ein Zuwachs von immerhin 48 Prozent in nur fünf Jahren! Die Einnahmen aus der Grunderwerbsteuer sind von 8,4 Mrd. € in 2013 auf 14,1 Mrd. € in 2018 gestiegen: Ein Zuwachs von 68 Prozent in 5 Jahren.

Wie sehen die SPD-Pläne aus? Weiterlesen

Noch 12 Tage bis zur Bundestagswahl: Steuerpolitisches Potpourri

Am 24.09.2017 sind die Deutschen zur Wahl gerufen. Doch was kommt wohl danach? Aufschluss geben die Wahlprogramme der Parteien, die im Oktober Startpunkt für die Koalitionsverhandlungen sind.

Mit Ausnahme des Einkommensteuertarifs und der Abschaffung des Solidaritätszuschlags ist die Steuerpolitik nur Randthema im Bundestagswahlkampf 2017. Dieser Beitrag zieht einige Steuerforderungen ans Tageslicht, die bisher in den abgelegenen Ecken der Wahlprogramme ihr Dasein fristen.

Altbekannte Frontlinien bei Erbschaft- und Vermögensteuer

Wie ein Déjà-vu zum 2013er-Wahlkampf lesen sich die Programmpassagen zur Erbschaftsteuer (ErbSt) und zur Vermögensteuer (VSt). Union und FDP lehnen Verschärfungen bei der ErbSt und die Wiedereinführung der VSt vehement ab. Bei der ErbSt fordert die CSU überdies eine Regionalisierung, während die AfD diese gleich ganz abschaffen möchte.

SPD, Grüne und Linke verlangen dagegen unisono eine nochmalige Reform der ErbSt. Ziel ist jeweils eine höhere Besteuerung großer Erbschaften, was fraglos insbesondere auf vererbtes oder geschenktes Betriebsvermögen abzielt. Wie 2013 fordern Grüne und Linke zusätzlich die Einführung einer Vermögensteuer. Die SPD hingegen hat an dieser Stelle Lehren aus dem letzten Wahlkampf gezogen und erläutert, dass „hochvermögende“ Bürger im sozialdemokratischen Dreiklang aus erhöhter Einkommensteuer (48% „Reichensteuer“), Abschaffung der Abgeltungsteuer sowie verschärfter ErbSt schon genügend zur Ader gelassen werden sollen und folglich auf eine VSt verzichtet werden kann.

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Wahljahr 2017 – Kommt die Vermögensteuer nach der Bundestagswahl?

Ob sich der Gesetzgeber zur Wiedereinführung einer Vermögensteuer entschließen wird, dürfte eine rein politische Entscheidung sein. Egal wie die (geplante) Bilanz einer eventuellen Vermögensteuer aussehen wird, sicher ist, dass die reinen Erhebungskosten der Steuer sowohl auf Seiten des Finanzamtes, als auch auf Seiten der Steuerpflichtigen hoch sein dürften.  Weiterlesen