Corona-Verdienstausfallentschädigung verlängert und erweitert

Am 18.11.2020 haben Bundestag und Bundesrat das „Dritte Gesetz zum Schutz der Bevölkerung bei einer epidemischen Lage von nationaler Tragweite“ beschlossen (BT-Drs. 19/23944). Hierbei wird auch die Entschädigungsregelung des § 56 Abs.1a IfSG wird bis zum 31.3.2021 verlängert. Um Eltern während der Corona-Pandemie mehr zu unterstützen, erhalten eine Entschädigung für Lohnausfälle bis zu 20 Wochen.

Gleichzeitig soll eine entsprechende Entschädigung ermöglicht werden, wenn Personen eine abgesonderte Person betreuen müssen. Weiterlesen

Wann ist eine Entschädigung für ein Flutungsrecht zu versteuern?

Der Schutz vor Überflutungen wird ernster genommen – der Klimawandel lässt grüßen. Daher werden zunehmend Überflutungsflächen ausgewiesen, die sich aber oftmals nicht im Eigentum von Bund, Land oder Gemeinden befinden. In diesem Fall werden die privaten Grundstückseigentümer mehr oder weniger freundlich gebeten, ihre Flächen herzugeben. Zur Nutzung zahlt die öffentliche Hand dann Entschädigungen an die Grundstückseigentümer. Doch wie sind diese Entschädigungszahlungen zu versteuern?

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Überlassung von Luft doch nicht steuerbar

Ein böses Erwachen gab es für die Eigentümer eines Grundstücks, das mit einer Hochspannungsleitung überzogen wurde. Denn die dafür gezahlte Entschädigung führte nach Ansicht des FG Düsseldorf zu Einkünften aus Vermietung und Verpachtung, und zwar auch dann, wenn es sich um ein zu eigenen Wohnzwecken genutztes Grundstück handelte. Begründung: Die Grundstückseigentümer würden dem Betreiber des Stromnetzes entgeltlich ihren Luftraum überlassen. Es handele sich nicht um eine reine Vermögensverwaltung (FG Düsseldorf v. 20.09.2016, 10 K 2412/13 E).

Glücklicherweise hat der BFH dem Spuk soeben ein Ende bereitet. Weiterlesen

Steuerfreier Schadenersatz statt steuerpflichtiger Ersatz für entgangene Einnahmen

Der BFH hat am 9.1.2018 (IX R 34/16) ein Urteil gefällt, dessen Bedeutung sich nicht auf den ersten Blick erschließt, dessen Reichweite aber durchaus enorm sein kann. Der zweite Leitsatz lautet: „Ist neben einer Entschädigung für entgangene Einnahmen, die sich ihrer Höhe nach im Rahmen des Üblichen bewegt, eine weitere Zahlung vereinbart, die bei zusammenfassender Betrachtung den Rahmen des Üblichen in besonderem Maße überschreiten würde, spricht dies indiziell dafür, dass es sich insoweit nicht um eine Entschädigung für entgangene Einnahmen handelt. Von einer Überschreitung in besonderem Maß ist auszugehen, wenn durch die zweite Teilzahlung die Höhe der Gesamtzahlung verdoppelt wird.“

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Verwechselt das Finanzamt Konfliktursache und Konfliktlösung?

Entschädigungen, die gewährt worden sind als Ersatz für entgangene oder entgehende Einnahmen können im Rahmen der Fünftelregelung nach § 34 Abs. 1 EStG ermäßigt besteuert werden. Allerdings sind dabei Voraussetzungen zu beachten.  Weiterlesen

Von Sprinterprämien und aufgestockten Transferkurzarbeitergeldern

Wer eine Abfindung für den Verlust seines Arbeitsplatzes erhält, hat in aller Regel ein hohes Interesse an einer Anwendung der so genannten Fünftel-Regelung im Sinne der §§ 24, 34 EStG. Doch manchmal sind betriebliche Vereinbarungen relativ kompliziert, insbesondere auch, wenn die – ehemaligen – Arbeitnehmer in Transfergesellschaften (weiter-)beschäftigt oder über den Umweg der Transfergesellschaften weitervermittelt werden. Es kann hier zu unterschiedlichen Leistungen kommen, die neben bzw. zusätzlich zu der Abfindung gezahlt werden. Es kann sich dabei zum Beispiel um so genannte „Sprinterprämien“ oder um Zuschüsse zu Transferkurzarbeitergeldern handeln.

Es stellt sich dann die Frage, ob diese der Abfindung oder dem laufenden Arbeitslohn zuzuordnen sind. Diesbezüglich möchte ich auf drei Urteile hinweisen, die insoweit zu beachten sind: Weiterlesen

Entschädigungszahlungen von Stromnetzbetreibern steuerlich optimieren

Vor einigen Monaten hatte ich in meinem Blog-Beitrag „Steuerbare Überlassung von Luft“ darauf hingewiesen, dass eine Entschädigung, die ein Stromnetzbetreiber an einen Grundstückseigentümer zahlt, weil dessen Grundstück mit einer Hochspannungsleitung überzogen wird, zu Einkünften aus Vermietung und Verpachtung führt. Das gilt auch dann, wenn es sich um ein zu eigenen Wohnzwecken genutztes Grundstück handelt (FG Düsseldorf v. 20.09.2016, 10 K 2412/13 E, Revision unter IX R 31/16). Die Entschädigung ist grundsätzlich im Jahr der Zahlung in voller Höhe zu versteuern.  Weiterlesen

Steuerbare Überlassung von Luft

Ein böses Erwachen gab es für die Eigentümer eines Grundstücks, das – offenbar gegen ihren Willen – mit einer Hochspannungsleitung überzogen wurde. Denn die dafür gezahlte Entschädigung führt nach Ansicht des FG Düsseldorf zu Einkünften aus Vermietung und Verpachtung, und zwar auch dann, wenn es sich um ein zu eigenen Wohnzwecken genutztes Grundstück handelt. Begründung: Die Grundstückseigentümer überlassen dem Betreiber des Stromnetzes entgeltlich ihren Luftraum. Es handele sich nicht um eine reine Vermögensverwaltung. Weiterlesen

Zusammenballungen bei Abfindungen oder: Jetzt kommt es dicke für den Fiskus

Eine tarifbegünstigte Besteuerung von außerordentlichen Einkünften ist grundsätzlich nur möglich, wenn die Entschädigung oder Abfindung zusammengeballt in einem Veranlagungszeitraum zufließt. Beim Zufluss in unterschiedlichen Jahren soll es schlicht keine begünstige Besteuerung mehr geben. Soweit der Grundsatz.  Weiterlesen