Silvesternacht: Noch einmal steuerermäßigt essen gehen!

Die Umsatzsteuer für Restaurant- und Verpflegungsdienstleistungen steigt ab 1.1.2024 wieder auf den Regelsteuersatz von 19 %. Jetzt hat das BMF eine Sonderregel für den Jahreswechsel in der Silvesternacht 2023 erlassen.

Hintergrund

Die Senkung des Umsatzsteuersatzes für Restaurant- und Verpflegungsdienstleistungen mit Ausnahme der Abgabe von Getränken von 19 % auf den ermäßigten Satz von 7 % (§ 12 Abs. 2 Nr.15 UStG) war zum 1.7.2020 durch das Erste Corona-Steuerhilfegesetz vor dem Hintergrund der Corona-Pandemie eingeführt und mehrfach verlängert worden, zuletzt bis 31.12.2023. Im Bundestag gab es mehrere Initiativen der Oppositionsfraktionen, die reduzierte Umsatzsteuer über den 31.12.2023 hinaus dauerhaft zu entfristen, die aber alle gescheitert sind: Ab 1.1.2024 ist auf die Speisen- und Getränkeabgabe innerhalb von Restaurant- und Verpflegungsdienstleistungen wieder der allgemeine Umsatzsteuersatz von 19 % anzuwenden.

BMF schafft Übergangsregelung für die Silvesternacht

Jetzt hat das BMF hat zum Auslaufen der ermäßigten Besteuerung von Restaurant- und Verpflegungsdienstleistungen gemäß § 12 Abs. 2 Nr. 15 UStG Stellung genommen und eine Nichtbeanstandungsregelung für die Silvesternacht erlassen (BMF, Schreiben v. 21.12.2023 – III C 2 – S 7220/22/10001 :009). Zur Vermeidung von Übergangsschwierigkeiten wird danach zugelassen, dass auf Restaurant- und Verpflegungsdienstleistungen (mit Ausnahme der Abgabe von Getränken, auf die unverändert 19 % Umsatzsteuer entfallen) – die in der Nacht vom 31.12.2023 zum 1.1.2024 ausgeführt werden, der bis zum 31.12.2023 geltende ermäßigte Steuersatz von 7 % angewandt wird. Das Schreiben wird noch im Bundessteuerblatt Teil I amtlich veröffentlicht.

Was bedeutet das?

In der Silvesternacht können Verbraucher letztmals von der Umsatzsteuerermäßigung von 7% auf Speisen und Verpflegungsdienstleistungen profitieren. Für „to-go“-Angebote gilt diese Steuerermäßigung ohnehin. Gastronomen müssen also ihre Kassensysteme erst nach der Silvesternacht auf 19% Umsatzsteuer auf Speisen umstellen. Meines Erachtens gilt diese Vergünstigung auch, wenn in der Silvesternacht noch Restaurantgutscheine aus 2023, die mit dem reduzierten Umsatzsteuersatz erworben wurden, eingelöst werden.

Warten auf´s Christkind ohne happy end: Mehrwertsteuer in der Gastronomie steigt wieder auf 19 Prozent

Die Mehrwertsteuer auf Speisen in der Gastronomie wird zu Jahresbeginn wieder auf 19 Prozent angehoben. Darauf verständigte sich die Ampel-Koalition. Der Kampf der Verbände war umsonst. Was hat das für Folgen?

Hintergrund

Ich hatte wiederholt im Blog berichtet: Um die Gastronomie während der Corona-Krise zu entlasten, war der Steuerersatz durch das Corona-Steuerhilfegesetz (BGBl 2020 I S. 1385) auch für Speisen in Restaurants und Cafés vorübergehend von 19 auf 7 Prozent gesenkt worden. Die Regelung wurde wegen der Energiekrise mehrmals verlängert, zuletzt bis 31.12.2023. Im Bundestag gab es zahlreiche Initiativen der Opposition, die Mehrsteuersenkung auf Speisen dauerhaft zu entfristen oder wenigstens um ein weiteres Jahr zu verlängern. Daraus wird jetzt nichts: Die Umsatzsteuer auf Dienstleistungen und Speisen wird ab 1.1.2024 wieder auf den Regelsteuersatz steigen.

Warum hat sich die Regierungsmehrheit den Senkungsplänen widersetzt? Weiterlesen

Reduzierte Umsatzsteuer im Gastgewerbe und kein Ende

Am 21.9.2023 hat der Bundestag die Entfristung der auf sieben Prozent reduzierten Umsatzsteuer im Gastgewerbe ab 1.1.2024 bekräftigt. Am 29.9.2023 hat sich der Bundesrat erneut mit dem Thema befasst: Wann lenkt die Bundesregierung ein?

Hintergrund

Ich habe bereits berichtet:  Die Senkung des Umsatzsteuersatzes für Restaurant- und Verpflegungsdienstleistungen mit Ausnahme der Abgabe von Getränken von 19 Prozent auf den ermäßigten Satz von sieben Prozent (§ 12 Abs.2 Nr.15 UstG) war zum 1.7.2020 vor dem Hintergrund der Corona-Pandemie eingeführt (Corona-Steuerhilfegesetz v. 19.6.2020, BGBl 2020 I S. 1385) und mehrfach verlängert worden, zuletzt bis 31.12.2023.

Das Gastgewerbe wartet händeringend auf eine dauerhafte Entfristung der Umsatzsteuersenkung über den 31.12.2023 hinaus: Zur Wiederherstellung internationaler Wettbewerbsgleichheit, zur Existenzsicherung tausender Gastronomiebetriebe und schließlich zum Schutz der Verbraucher vor Preiserhöhungen in der Gastronomie. Zuletzt sind am 21.9.2023 entsprechende Oppositionsanträge zur dauerhaften Entfristung ohne Erfolg geblieben: der Unionsantrag (BT-Drs.20/5810) wurde mit Regierungsmehrheit abgelehnt, Anträge der Linken (BT-Drs. 20/8409) und der AfD (BT-Drs.20/8416) an die Ausschüsse überwiesen. Die Zeit drängt, denn Gastronomen brauchen Planungssicherheit für 2024 ff. Weiterlesen

Update: Kommt die Senkung der Umsatzsteuer auf Covid-19-Impfstoff, Tests & Co.?

Die Bundesregierung prüft eine Senkung der Umsatzsteuer auf Covid-19-Impfstoffe und -Tests. Das teilt sie in einer Antwort (BT-Drs. 19/27702) auf eine kleine Anfrage der FDP-Fraktion (BT-Drs. 19/27037) mit.

Rechtlicher Hintergrund

Den Aufwand für die Testungen in Testzentren trägt in der Regel die öffentliche Hand; nicht anders verhält es sich bei Corona-Schutzimpfungen.  Unternehmen, die in ihren Betrieben Corona-Tests für ihr Personal anbieten, tragen demgegenüber den damit verbundenen finanziellen Aufwand selbst.

Für Tests in Corona-Testzentren auf Länderebene gibt es bislang weder eine gesetzliche Regelung noch eine Verwaltungsanweisung zur umsatzsteuerlichen Behandlung. Weiterlesen

Ermäßigter Steuersatz für die Veranstaltung von Techno- und House-Konzerten (DJ-Events)

Der V. Senat des BFH hat in seinen Urteilen vom 10.06.2020 (Az. V R 16/17) und vom 23.07.2020 (Az. V R 17/17) Leitlinien aufgezeigt, wann es sich bei Clubveranstaltungen mit bekannten DJs um Konzerte oder konzertähnliche Veranstaltungen handeln kann, mit der Folge, dass die Eintrittsgelder aus diesen Veranstaltungen dem ermäßigten Steuersatz unterliegen.

Für die von der Corona-Pandemie gebeutelte Veranstaltungs- und Clubbranche sind die Entscheidungen von großer Bedeutung, da sich aus ihnen für die Konzeptplanung für eine post-Corona Zeit wichtige Erkenntnisse ziehen lassen. Weiterlesen

Corona-Folgen: Umsatzsteuer in Gastronomie wird teilweise gesenkt

Zur Abmilderung der wirtschaftlichen Folgen der Corona-Pandemie wird in der Gastronomie der Umsatzsteuersatz teilweise zeitlich beschränkt gesenkt. Das hat die Regierungskoalition am 22.4.2020 beschlossen. Was ist davon zu halten?

Hintergrund

Die Corona-Pandemie hat in Deutschland weite Teile der Wirtschaft zum Erliegen gebracht. Besonders hart betroffen ist das Hotel- und Gaststättengewerbe, da bundesweit rund 166.000 Unternehmen (2018) mit rund 1,5 Mio. Mitarbeitern (2019) zählt und einen Jahresumsatz in Höhe von rd.  50,7 Mrd. Euro (2019) erwirtschaftet (www.dehoga.de). Dieser volkswirtschaftlich bedeutsame Wirtschaftszweig ist deshalb besonders in Mitleidenschaft gezogen, weil die Betriebe vom sog. „lock down“ von behördlichen Betriebsschließungsanordnungen als erste betroffen waren und voraussichtlich auch am längsten betroffen sein werden. Staatliche Liquiditätshilfen wie Schnellkredite der KfW oder der LfA auf Länderebene sowie verlorene Sofortzuschüsse auf Bundes- und Landesebene wirken da eher wie ein „Topfen auf den heißen Stein“. Ein von Verbandsseite geforderter gesonderter Rettungsschirm des Bundes für das Hotel- und Gaststättengewerbe wird zwar von der Politik geprüft. Ob und in welchem Volumen er kommt, ist allerdings ungewiss. Weiterlesen

Wird Bahnfahren günstiger? Senkung der Umsatzsteuer geplant

Endlich scheint die Bundesregierung in den Bereichen Klima- und Umweltschutz mal Gas zu geben. Durch die derzeitige Besteuerung des Schienenpersonenverkehrs werden die Potentiale für ökologische Lenkungswirkungen im Verkehrsbereich nicht ausgenutzt. Nun ist daher geplant, die Umsatzsteuer für Bahnfahrten zu senken.

Das Problem

Statt den besonders klima- und umweltfreundlichen Schienenverkehr zu privilegieren (wie derzeit schon – ohne ökologische Differenzierung – den Personennahverkehr, § 12 UStG Abs. 2 Nr. 10 UStG g.F.), gilt für diesen der Umsatzsteuersatz von 19 Prozent. Dies wird den aktuellen umweltpolitischen Herausforderungen, insbesondere der Bekämpfung der globalen Klimakrise und des Artensterbens, nicht gerecht. Weiterlesen

Keine Eiszeit für die Kunst…

Ermäßigter Umsatzsteuersatz für die Ausstellung von Kunstsammlungen und Wanderausstellungen

Nach § 12 Abs. 2 Nr. 7 Buchst. a UStG ermäßigt sich die Steuer für die Eintrittsberechtigung für Museen. Allerdings definiert diese Norm nicht den Begriff des Museums. Der BFH hatte daher zu entscheiden, ob Eintrittsgelder für die Ausstellung zusammengestellter Kunstwerke ebenfalls der ermäßigte Steuersatz anzuwenden ist.

Der Streitfall…

Eine GmbH veranstaltete in den Wintermonaten des Streitjahres 2010 zwei Ausstellungen mit Eisskulpturen, die von internationalen Künstlern geschaffen wurden. Diese Ausstellungen konnten von der Öffentlichkeit gegen Eintrittsgeld besichtigt werden. Der Kläger begehrte die Anwendung des ermäßigten Steuersatzes von 7% nach § 12 Abs. 2 Nr. 7 Buchst. a UStG. Dem folgte das Finanzamt jedoch nicht – es setzte daher die Umsatzsteuervorauszahlungen für die Monate Januar und Februar 2010 nach Maßgabe des Regelsteuersatzes fest.

Bei den Eisskulpturen handelt es sich unstrittig um Kunstgegenstände; dennoch hatten der Einspruch und die nachfolgende Klage vor dem Finanzgericht Mecklenburg-Vorpommern keinen Erfolg. Weiterlesen

Das Krimi-Dinner ohne Happy End

Die Veranstalter von sogenannten Dinner-Shows scheinen hartnäckige Menschen zu sein. Wenn ich richtig gezählt habe, sind sie in jüngster Zeit das dritte Mal vor dem BFH unterlegen, das heißt, die Dinner-Shows unterliegen nach Ansicht des BFH dem Regelsteuersatz. Das gilt zumindest dann, wenn es sich um eine einheitliche, komplexe Leistung handelt (BFH-Urteil vom 13.6.2018, XI R 2/16). Nach § 12 Abs. 2 Nr. 7 Buchst. a UStG unterliegen die Eintrittsberechtigungen für Theater und den Theatervorführungen vergleichbaren Darbietungen ausübender Künstler zwar dem ermäßigten Steuersatz. Die Steuerermäßigung setzt jedoch voraus, dass die begünstigte Vorführung der Hauptbestandteil der einheitlichen Gesamtleistung ist und den eigentlichen Zweck der Veranstaltung ausmacht. Weiterlesen

Ermäßigter Steuersatz für die Leistungen eines Trauerredners

Viele Menschen gehören heute zwar keiner Kirche mehr an, möchten aber dennoch, dass bei ihrer Trauerfeier eine Ansprache oder Trauerrede gehalten wird. Gleiches gilt bei Hochzeitsfeiern. Bisher ist nicht eindeutig geklärt, ob Trauer- oder Hochzeitsredner bezüglich der Einkommensteuer eine gewerbliche oder künstlerische (= freiberufliche) Tätigkeit ausüben und ob ihre Leistungen dem regulären oder den ermäßigten Umsatzsteuersatz unterliegen. Die OFD Frankfurt/M. hat nun zumindest zu der umsatzsteuerlichen Sichtweise Stellung genommen (Verfügung vom 06.03.2018, S 7240 A-24-St 16).

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