Das regt mich auf: BFH verhindert Vorsteuerabzug bei Gründung

Mit der Entscheidung vom 11.11.2015 (V R 8/15) verhindert der BFH den Vorsteuerabzug bei Gründung eines Unternehmens. Für die Praxis ist diese Entscheidung ein Desaster. Weiterlesen

Erhaltungsaufwand nach Erwerb eines Gebäudes

Nach § 6 Abs. 1 Nr. 1a EStG werden Instandhaltungskosten, die innerhalb von 3 Jahren nach der Anschaffung des Gebäudes durchgeführt werden, den Anschaffungskosten zugeordnet, wenn die Aufwendungen ohne USt 15 % der Anschaffungskosten des Gebäudes übersteigen. Diese Rechtsentwicklung wird in der Rechtsprechung sehr belastend für den Steuerpflichtigen ausgelegt. Da ist es eine Freude, wenn Richter über den Sachverhalt nachdenken und den widersprüchlichen Kern der Vorschrift entlarven und zugunsten des Steuerbürgers entscheiden. Weiterlesen

BFH kennt den Vertrauensschutz! – Gedanken zu § 13b UStG

Auf den ersten Blick ist die Entscheidung des V. Senates des BFH etwas Ausgefalleneres, denn ein Urteil zur umsatzsteuerlichen Beurteilung der „ehrenamtlichen“ Tätigkeit eines Vorstandes des Sparkassenverbandes ist nicht so spannend (V R 45/14). Das FA hat die Revision verloren, obwohl das FG die Sache falsch entschieden hatte. Das kommt nicht alle Tage vor. Aber es hat ja auch Seltenheitswert, dass der Vertrauensschutz gem. § 176 Abs. 1 Nr. 3 AO zur Anwendung kommt! Weiterlesen

Kinderfreibetrag verfassungswidrig? Was nun? Teil II

Ab Kj 2014 ff. ist der Kinderfreibetrag verfassungswidrig. So jedenfalls mit guter und umfangreicher Begründung sieht dies der 7. Senat des Nieders. FG (7 V 237/15). Im Teil I habe ich die verfahrensrechtlichen Hintergründe und Probleme dargestellt. Jetzt geht es um die Höhe der Kinderfreibeträge. Für das Kj 2014 sind diese generell verfassungswidrig, weil der Gesetzgeber (bewusst) die notwendige Anpassung „vergessen“ hat. Auch die Ermittlung des Freibetrages mit einem Durchschnittswert wird dem verfassungsrechtlichen Auftrag nicht gerecht. Weiterlesen

Kinderfreibetrag verfassungswidrig? Was nun? Teil I

Der Kinderfreibetrag gem. § 32 EStG könnte verfassungswidrig sein, zumindest ab Kj 2014. Der 7. Senat des Nieders. FG  hat Aussetzung der Vollziehung gewährt (7 V 237/15). Wie geht das denn, wenn der Steuerbescheid mit einem Vorläufigkeitsvermerk „belastet“ ist? Weiterlesen

Wundersames Umsatzsteuerrecht ohne Beherrschung der Glaskugel nicht praktikabel? Teil II

Die zweite Entscheidung ist ein Donnerschlag gegen die praktische Handhabung der Option gem. § 9 UStG (XI R 40/13). Bei Grundstücksgeschäften muss die Option im Grundstückskaufvertrag seitens des Verkäufers ausgesprochen sein. Da häufig die umsatzsteuerrechtlichen Auswirkungen insbesondere hinsichtlich § 15 a UStG übersehen werden, kommt es immer wieder vor, dass zu diesem Vertrag eine Ergänzung notwendig wird. Diese Handhabung wird durch das BMF Schreiben unterstützt (BStBl I 2004, 453 Rz.4). Nur der XI. Senat haut jetzt dazwischen und „macht alles kaputt“. Weiterlesen

Wundersames Umsatzsteuerrecht ohne Beherrschung der Glaskugel nicht praktikabel? Teil I

Ich weiß, eine merkwürdige Überschrift. Aber was sich der XI. Senat als Fachsenat für die Umsatzsteuer an Entscheidungen leistet, ist nur noch in diese „Kategorie“ einzuordnen. Jeder Praktiker reibt sich die Augen, der verzweifelte Berater fragt sich, wie kann ich für die Zukunft beraten und der Steuerbürger als Opfer fragt sich, ob er beim richtigen Berater ist.

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Richtig finanzieren – Finanzierungsmix vermeiden!

Aktuelle Rechtsprechung der Finanzgerichte gibt Anlass auf die Notwendigkeit der richtigen Finanzierung hinzuweisen. Aufwendungen, die mit einer Einkunftsart objektiv und sachlich zusammenhängen, sind als Erwerbsaufwand generell abzugsfähig. Dagegen sind Aufwendungen der Lebensführung nicht abzugsfähig. Klar, diese Posten müssen getrennt werden. Praxis trifft auf Theorie! Weiterlesen

Jahresrückblick 2015 – Ärger und Freude!?

Die Redaktion bat mich, doch über das zu schreiben, was uns ärgert, freut oder zum Schmunzeln bringt im vergangenen Steuerjahr. Meine Frau hat mir beigebracht, dass man über das, worüber man sich ärgert, selbst bestimmt. Nun bin ich auch noch in der komfortablen Lage, den „Unsinn“ des Steuerrechtes nicht mehr in einer aktiven Kanzlei ausbaden zu müssen. Also Ärger nein, Wutbürger ja.

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BFH pfeift Schätzung des Prüfers und deren Duldung durch das FG zurück

Die Entscheidung des BFH vom 25.03.15 (X R 19/14) ist ein exemplarisches Beispiel für den Alltag mit der Betriebsprüfung. Ein stürmischer, übereifriger Prüfer auf gute Mehrergebnisse getrimmt, prüft einen Arbeitnehmer, der im Nebengewerbe eingekaufte Lebensmittel (Fleisch und Käse) verkauft. Dem Prüfer ist der Gewinn zu niedrig. Er ermittelt mit Hilfe des Zeitreihenvergleiches und einer „Warenbestands-Trendentwicklung ein kräftiges Mehrergebnis. Weiterlesen