BGH: Wenig Aussicht auf Entschädigungsanspruch bei Corona-Lockdown

Gewerbetreibende, die aufgrund einer coronabedingten, staatlichen Schließungsanordnung einen Vermögensschaden nach Umsatzausfall erleiden, haben wenig Aussicht auf staatliche Entschädigung – das hat der BGH jetzt durchblicken lassen (III ZR 79/21).

Hintergrund

In der Corona-Pandemie haben Gewerbetreibende bei staatlichen Schließungsanordnungen zum Teil erhebliche Umsatzeinbußen erlitten, die nicht immer durch die staatlichen Corona-Finanzhilfen kompensiert werden. Vor diesem Hintergrund hat es seit Frühjahr 2020 wiederholt zivilgerichtliche Klagen von Betroffenen gegeben mit dem Ziel, den Staat auf Entschädigungszahlungen in Anspruch zu nehmen. Zuletzt hatte das OLG Stuttgart (OLG Stuttgart, Urteil v. 9.2.2022 – 4 U 28/21) Entschädigungsansprüche versagt.

BGH macht Betroffenen wenig Hoffnung

Jetzt hat der BGH im Verfahren III ZR 79/21 am 3.3.2022 mündlich verhandelt und angedeutet, dass die Entschädigungsregelungen im Infektionsschutzgesetz (IfSG) gerade nicht für einen Ausgleich bei flächendeckenden Betriebsschließungen gedacht sind. Auch nach anderen Rechtsgrundlagen sieht der BGH offenbar keinen Fall von Staatshaftung. Weiterlesen

Das Vierte Corona-Steuerhilfegesetz: Was wird da kommen? (Teil II)

Das Vierte Corona-Steuerhilfegesetz befindet sich auf der Zielgeraden. Es enthält eine Vielzahl an Maßnahmen, die betroffene Bürgerinnen und Bürger und Unternehmerinnen und Unternehmer bei der Meisterung der Krise unterstützen soll (für einen Überblick s.  Teil I). Nachfolgend sollen die im letzten Beitrag vorgestellten Maßnahmen kritisch eingeordnet werden.

Verlustverrechnung

Die Ausdehnung der Verlustverrechnung kann als die prägende Maßnahme des Gesetzentwurfs tituliert werden. Dabei spielt vor allem die dauerhafte Ausdehnung des Rücktragszeitraumes um ein weiteres Jahr eine wichtige Rolle. Sie kann wesentliches Element sein, um die von der Pandemie wirtschaftlich besonders betroffenen Steuerpflichtigen zu entlasten. Kritisch zu sehen ist weiterhin, dass die Höchstbeträge tendenziell (zu) niedrig ausgestaltet sind. Angemerkt sei auch, dass eine temporäre Aussetzung der Mindestbesteuerung nicht vorgesehen ist, welche angebracht wäre. Weiterlesen

Das Vierte Corona-Steuerhilfegesetz (Teil I): Was wird da kommen?

Bereits am 03.02.2022 wurde durch das BMF ein Referentenentwurf zum Vierten Corona-Steuerhilfegesetz veröffentlicht. Das Gesetz wird (wie die vorherigen Steuerhilfegesetze) eine Bandbreite von Maßnahmen beinhalten und für die Bewältigung der Corona-Krise an unterschiedlichen Stellen Unterstützung bieten.

Welche (neuen) Hilfen wird das Gesetz liefern?

Hintergrund

Aller guten Dinge sind bekanntlich drei. Bisher traf dies auch auf die in Gesetz gegossenen steuerlichen Maßnahmen zur Bewältigung der Corona-Krise zu. Seit dem 03.02.2022 werden wir dahingehend allerdings eines Besseren belehrt. Denn an diesem Tag hat das BMF einen Referentenentwurf für ein Viertes Corona-Steuerhilfegesetz veröffentlicht. Das Bundeskabinett hat den Entwurf in der Sitzung am 16.02.2022 beschlossen, nunmehr liegt also das Gesetz als Regierungsentwurf vor.

Wie seine Vorgänger aus den letzten beiden Jahren soll auch Version Nummer Vier vor allem bei der Meisterung der Krise helfen und auch (zusätzliche) Investitionsanreize für Unternehmen liefern. Die Maßnahmen sind dabei breit gefächert und setzen sich aus solchen zusammen, die – in Analogie zu den Vorgängergesetzen – eine Verlängerung bereits gültiger Angebote darstellen und aus solchen, die neu hinzutreten.

Die Maßnahmen im Einzelnen: Weiterlesen

Abermalige Verlängerung der Corona-Hilfen bis Ende Juni 2022?

Die Wirtschaftsministerkonferenz der Länder und das BMWi haben sich am 8.2.2022 dem Vernehmen nach dafür ausgesprochen, die bis Ende März 2022 laufende Überbrückungshilfe IV nochmals um drei Monate bis Ende Juni 2022 zu verlängern.

Was ist davon zu halten?

Hintergrund

Seit März 2020 pumpen Bund und Länder zur Bewältigung der wirtschaftlichen Folgen der Corona-Pandemie eine Menge (Steuer)Geld in die Wirtschaft, insbesondere steuerbare, aber bei Beachtung der Förderbedingungen nicht rückzahlbare Zuschüsse. Anspruch auf die sogenannte Überbrückungshilfe IV (ÜHi IV) haben Unternehmen und Solo-Selbstständige, deren Umsatz im Vergleich zum gleichen Zeitraum im Vor-Corona-Jahr 2019 um mindestens 30 Prozent zurückgegangen ist.  Die ÜHi IV soll nach der Forderung der Wirtschaftsminister der Länder und des Bundeswirtschaftsministers nun bis Ende Juni 2022 verlängert werden. Final entscheiden muss das die Bundesregierung.

Wie sind die Verlängerungspläne zu bewerten?

Erst am 7.1.2022 hatten BMF und BMWi mitgeteilt: Wir haben daher beschlossen, die Überbrückungshilfe bis zum 31.3.2022 zu verlängern und dabei weiter an die besonderen Bedürfnisse der Betroffenen anzupassen. Insbesondere die Unternehmen, die durch die zusätzlichen Maßnahmen zur Eindämmung der Pandemie betroffen sind, wie etwa die 2G-Regelungen oder die Absage von Weihnachtsmärkten, erhalten gezielte Unterstützung.“

Zugegeben: Die Situation mancher Branchen ist auch seit knapp zwei Jahren noch immer äußerst angespannt, viele Betriebe in der Hotellerie und Gastronomie, der Freizeit- und Messewirtschaft hätten den wiederholten Corona-Lockdown nicht überleben können, hätte der Staat ihnen nicht finanziell unter die Arme gegriffen. Weiterlesen

Update Überbrückungshilfe IV: Ausnahmeregel bei freiwilliger Geschäftsschließung bis Ende Februar verlängert

Das BMWi hat am 27.1.2022 mitgeteilt, dass die Sonderregelung zur Antragsberechtigung bei freiwilligen Schließungen in der Überbrückungshilfe IV (ÜHi IV) unverändert bis Ende Februar verlängert wird. Eine gute oder schlechte Nachricht?

Worum geht es genau?

Freiwillige Schließungen oder Einschränkungen des Geschäftsbetriebs, weil eine Aufrechterhaltung des Geschäftsbetriebs infolge von angeordneten Corona-Zutrittsbeschränkungen (3G, 2G, 2G Plus) unwirtschaftlich wäre, schließen die Annahme eines Corona-bedingten Umsatzeinbruchs nicht aus und beeinträchtigen die Förderberechtigung ausnahmsweise nicht.

Der Antragsteller hat die wirtschaftlichen Beweggründe der freiwilligen Schließung oder Einschränkung des Geschäftsbetriebs dem prüfenden Dritten gegenüber glaubhaft darzulegen. Dabei legt er dar, inwiefern staatliche Corona-Zutrittsbeschränkungen oder vergleichbare Maßnahmen (Verbot touristischer Übernachtungen, Sperrstundenregelungen) seinen Geschäftsbetrieb wirtschaftlich beeinträchtigen.

Der prüfende Dritte prüft die Angaben der Antragstellenden auf Nachvollziehbarkeit und Plausibilität und nimmt die Angaben zu seinen Unterlagen. Auf Nachfrage der Bewilligungsstelle legt der prüfende Dritte die Angaben des Antragstellers der Bewilligungsstelle vor. Die zunächst vom 1.1. bis 31.1.2022 geltende Regelung wurde jetzt „zunächst“ bis 28.2.2022 verlängert.

Wie ist die Verlängerung zu bewerten?

Die mit der ÜHI IV erstmals eingeführte und zunächst auf den Januar 2022 beschränkte Ausnahmeregelung bei der Antragsberechtigung ist vor allem vor dem Hintergrund der unverändert geltenden Zutrittsbeschränkungen in Gastronomie, Freizeitwirtschaft und Einzelhandel zu sehen, der in vielen Fällen angesichts ausbleibender Kunden und damit verbundener Umsatzausfälle den Betrieb bei gleichbleibendem Kostenapparat schlicht unwirtschaftlich macht. Weiterlesen

Kein Feierabendbier ohne Booster-Impfung?

Die Konferenz der Ministerpräsidenten/innen mit dem Bundeskanzler (MPK) hat am 7.1.2022 unter anderem eine 2G Plus-Regel in Gastronomie beschlossen: Wer keine dritte Auffrischungsimpfung hat, hat nur mit einem aktuellen Test Zutritt zur Gastronomie.

Was ist davon zu halten?

Hintergrund

Auf Basis der letzten MPK-Beschlüsse vom Dezember 2021 wurden zur weiteren Eindämmung des Infektionsgeschehens u.a. in der Gastronomie mit der 2G-Regel verschärfte Zutrittsregeln beschlossen. Mit dem MPK-Beschluss vom 7.1.2022 (Ziff. 4) wird der Zugang zur Gastronomie nicht nur auf auf Geimpfte und Genesene beschränkt (2G), sondern ergänzend „kurzfristig“ bundesweit und inzidenzunabhängig nur noch mit einem tagesaktuellen Test oder Nachweis einer Auffrischungsimpfung (Booster) ab dem Tag der Auffrischungsimpfung möglich sein (2G Plus). „An diesen Orten können Masken nicht dauerhaft getragen werden, so dass sich die Virus-Variante (Omikron) besonders leicht überträgt“, heißt es im Beschluss. Die Regelung soll – wenn sie von den Ländern entsprechend verordnungsrechtlich umgesetzt wird – ab 15.1.2022 gelten, die MPK soll dann wieder am 24.1.2022 beraten, wie es weitergeht.

Welche Folgen der verschärften Zutrittsregeln sind in der Gastronomie zu befürchten?

Am 7.1.2022 waren laut RKI bundesweit 74,5% der Bevölkerung (61.930.498 Personen) gegen Corona erstgeimpft, 71,6% (55.995.583 Personen) waren zweimal geimpft. Auffrischungsimpfungen (Booster) haben deutschlandweit erst 41,6% (34.570.045 Personen) erhalten.

Schon die bisherige 2G-Regel hat in der Gastronomie (Restaurants, Cafés, Kneipen etc.) zu erheblichen Umsatzeinbußen geführt, weil viele potentielle Gäste entweder den Impfnachweis oder Genesenennachweis nicht führen können oder aber die Nachweispflicht als „unbequem“ empfinden und deshalb auf den Gastronomiebesuch verzichten. Bei den betroffenen Gastronomen und deren Verbänden besteht jetzt die berechtigte Sorge, dass wegen der zusätzlichen Testpflicht der Gäste noch weniger Kunden den Weg ins Café, in Restaurant oder die Kneipe zum Feierabendbier finden.

Damit zeichnet sich ab, dass gerade in der Gastronomie weitere Umsatzeinbußen zu befürchten sind mit der Folge, dass viele Gastronomen ihren Betrieb wegen Unwirtschaftlichkeit vollständig schließen. Weiterlesen

Überbrückungshilfe IV: Antragsverfahren am 7.1.2022 gestartet

Mit der Überbrückungshilfe IV wird die Hilfe von den wirtschaftlichen Coronafolgen betroffenen Unternehmen, Soloselbständigen und Freiberuflern von Januar bis Ende März 2022 fortgesetzt, seit 7.1.2022 können Anträge gestellt werden.

Was zu beachten und wie das zu bewerten ist.

Hintergrund

 Seit März 2020 unterstützt der Bund mit den Ländern Unternehmen, Soloselbständige und Freiberufler mit steuerbaren Zuschusshilfen, um die wirtschaftlichen Folgen der Corona-Pandemie abzumildern. Die Überbrückungshilfeprogramme I bis III (Plus) waren zunächst bis 31.12.2021 befristet. Da das Infektionsgeschehen unvermindert anhält und damit auch Unternehmen und Freiberufler unverändert von coronabedingten Umsatzausfällen betroffen sind, hat der Bund die bisherigen Zuschusshilfen abermals modifiziert und bis 31.3.2022 verlängert. Er setzt damit die Ergebnisse der MPK-Beschlüsse vom 2.12.2021 (Ziff.20) und 21.12.2021 (Ziff.13) um.

Was ist zu beachten?

 Mit der verlängerten Überbrückungshilfe (ÜHi IV) gelten im Kern die bisherigen Förderbedingungen fort. Neu ist insbesondere: Weiterlesen

Rückforderung von Corona-Zuschüssen zur Unzeit

Bei den Corona-Zuschüssen für Unternehmen und Selbständige werden erste Rückzahlungen und Schlussabrechnungen fällig. Rückzahlungsverpflichtungen können bei anhaltenden Pandemiefolgen vielen Unternehmen wirtschaftlich das Genick brechen: Rückzahlungsbescheide kommen deshalb zur Unzeit!

Hintergrund

Um die wirtschaftlichen Folgen der Corona-Pandemie abzumildern hat der Bund neben Steuererleichterungen und Kurzarbeitergeld insbesondere mit den Corona-Zuschussprogrammen Unternehmen und Selbständigen unter die Arme gegriffen, die unverschuldet in wirtschaftliche Not geraten sind. Bis Mitte Dezember 2021 waren rund 60,4 Mrd. Euro an Corona-Hilfen des Bundes ausgezahlt worden, davon sog. Soforthilfe zu Beginn der Pandemie in Höhe von 13,48 Mrd. Euro, an Überbrückungshilfen (I – III Plus) 31,11 Mrd. Euro, an November- und Dezemberhilfen 13,83 Mrd. Euro und an Neustarthilfen rund 1,99 Mrd. Euro.

Rückforderungen bei Soforthilfen angelaufen

In der ersten Phase der Corona-Pandemie haben Bund und Länder Corona-Soforthilfen vergleichsweise unbürokratisch und schnell überwiesen: Erst helfen, dann prüfen. Wer einen coronabedingten Liquiditätsengpass hatte, also den fortlaufenden erwerbsmäßigen Sach- und Finanzaufwand wie Pacht, Kreditkosten oder Versicherungen nicht mehr bedienen konnte, durfte die Soforthilfe behalten; liefen die Geschäfte aber doch besser als erwartet, musste die Soforthilfe (anteilig) zurückgegeben werden (Jahn, NWB 2020 S. 1342). Erst recht gilt dies in den rund 17.000 bundesweit festgestellten Betrugsfällen mit einem Schaden von rund 150 Mio. Euro. Wie aus den Wirtschaftsministerien der Länder bekannt ist, haben diese aber zum Ende des Jahres 2021 in Summe knapp 300 Mio. Euro Corona-Finanzhilfen zurückgefordert, rund 30.000 Betriebe sollen bundesweit betroffen sein.

Endabrechnung für Neustarthilfe muss jetzt eingereicht werden

Auch alle Empfänger der Neustarthilfe sind jetzt zur Einreichung der Endabrechnung verpflichtet. Für die Direktantragsteller galt in den meisten Fällen die Einreichungsfrist 31.12.2021. Allein in Bayern aber waren Mitte Dezember 2021 noch über 70 Prozent der Endabrechnungsanträge von Direktantragstellern nicht eingereicht worden. Erfolgt keine Endabrechnung, muss der ausgezahlte Vorschuss vollständig zurückgezahlt werden – das kann teuer werden. Weiterlesen

Corona-2G-Regel im Einzelhandel auf gerichtlichem Prüfstand

Mehrere Oberverwaltungsgerichte haben inzwischen die sog. 2G-Regel im Einzelhandel beanstandet; Wirtschaftsverbände fordern deren Aus. Wie ist das zu bewerten?

Hintergrund

Bund und Länder haben sich am 2.12.2021 auf schärfere Corona-Regeln geeinigt, die bundesweit gelten sollen, insbesondere 2G-Regelungen für den Besuch von Restaurants, Kinos, Theatern und anderen Freizeiteinrichtungen; zusätzlich kann sogar ein aktueller Test – also 2G plus – vorgeschrieben werden. Auch im Einzelhandel  – mit Ausnahme von Läden für den täglichen Bedarf wie z.B. Lebensmittel – haben nur noch Geimpfte oder Genesene Zutritt (Ziff. 7 des MPK-Beschlusses v. 2.12.2021). Dies gilt unabhängig von den Inzidenzen. Die Geschäfte müssen das Einhalten der Regel kontrollieren. Weiterlesen

Eckpunkte der Förderung durch Überbrückungshilfe IV stehen – FAQ stehen aus!

Am 2.12.2021 haben sich BMF und BMWi auf Eckpunkte der bis 31.3.2022 verlängerten ÜHi III Plus bzw. Neustarthilfe Plus mit dem neuen Programm ÜHi IV geeinigt. Was bedeutet das für potentielle Antragsteller?

Hintergrund

Ich habe kürzlich berichtet: Die Überbrückungshilfe (ÜHi)-Programme I – III sind abgeschlossen, für die ÜHi III Plus und die Neustarthilfe Plus im Förderzeitraum von Juli bis Ende Dezember 2021 sind Anträge noch bis 31.3.2022 möglich. Die Finanzhilfen sollen dabei mit Modifikationen als neue „Überbrückungshilfe (ÜHi) IV“ fortgeführt werden.

Jetzt stehen erste Eckpunkte fest, die Details werden aber noch in den angekündigten FAQ geregelt, die bislang (Stand 9.12.2021) noch nicht vorliegen.

Was gilt jetzt?

Aktuell gilt bis 31.12.2021 die Überbrückungshilfe III Plus und für Selbständige die Neustarthilfe Plus. In beiden Programmen können aktuell Anträge gestellt werden und in beiden Programmen erfolgen Auszahlungen. Seit 8.12.2021 ist auch die Endabrechnung der (früheren) Neustarthilfe durch prüfende Ditte möglich. Seit 8.12.2021 ist auch ein Wechsel der prüfenden Dritten bei den Überbrückungshilfe-Programmen möglich. Weiterlesen