In der Corona-Krise wird das Home-Office steuerlich gefördert. Das hat der Bundestag am 16.12.2020 mit der geänderten JStG 2020 beschlossen. Der Bundesrat muss am 18.12.2020 noch zustimmen.
Hintergrund
Im Zuge der Corona-Pandemie wird das Home-Office zunehmend ‚sexy‘. Egal ob Wohnzimmer oder am Küchentisch: Um Infektionsrisiken aus dem Weg zu gehen, wird Arbeit immer häufiger ins private Zuhause verlegt, der Digitalisierung sei Dank! Vor diesem Hintergrund war schon vor geraumer Zeit von Länderseite, insbesondere Bayern gefordert worden, das Arbeiten zu Hause steuerlich zu fördern – ich hatte berichtet.
Bundestag beschließt Förderung des Home-Office
Wer im Home-Office arbeitet, kann nach dem vom Bundestag am 16.12.2020 mit steuerlichen Erleichterungen rechnen: Wenn der Bundesrat am 18.12.2020 zustimmt, können Steuerpflichtige künftig für jeden Kalendertag, an dem sie ausschließlich in der häuslichen Wohnung arbeiten, einen Betrag von fünf Euro als Werbungskosten oder Betriebsausgaben geltend machen. Wie es zur Begründung heißt, kann die Pauschale in den Fällen in Anspruch genommen werden, wenn die Voraussetzungen für den Abzug von Kosten für ein häusliches Arbeitszimmer (§ 4 Abs. 5 Satz 1 Nr 6b S. 2 und 3 EStG) nicht vorliegen. Weiterlesen