Serie Risiko Bilanz – wo man genauer hinschauen sollte: Geschäfte mit Russland

Hoppla, keine Bilanzskandale mehr? Zumindest nicht mehr monatlich. Stattdessen folgt nun die neue monatliche Serie „Risiko Bilanz“, die sich mit der Frage beschäftigt, wo man in der Bilanz genauer hinschauen sollte. Zinswende, Spätfolgen der Pandemie, Ukraine-Krieg, Klimawandel…die Risiken für Unternehmen werden nicht weniger – ganz im Gegenteil.

Gerade derzeit ist die Gefahr für das Aufhübschen der Zahlen besonders groß. Doch gibt es auch Tatsachen wie beispielsweise steigende Zinsen, die die Zahlen beeinflussen. Und die Unternehmen können nur eines tun: Die geltenden Bilanzierungsvorschriften anwenden. Dies wirkt sich nicht immer positiv auf das Jahresergebnis des Unternehmens aus. Damit es zu keinen Fehlinterpretationen kommt, soll diese Serie anhand von Beispielen die Hintergründe aufzeigen.

Im ersten Teil der Serie schauen wir uns das Risiko eines umfangreichen Russlandgeschäftes und die Auswirkungen auf den Abschluss genauer an. Denn trotz eines erzielten Jahresüberschusses, lauern in diesem sehr große Risiken wie das Beispiel eines deutsch-russischen Agrar-Konzerns zeigt. Auch für die Abschlussprüfer sicherlich kein einfaches Mandat. Weiterlesen

Risiko Zinsschwankungen bei Pensionsrückstellungen – Reformvorschlag des IDW

Steigende Zinsen. Des einen Freud, des andern Leid. Auch für die Bewertung von Pensionsrückstellungen gibt es hier erhebliche Auswirkungen. Bei Direktzusagen des Arbeitgebers machen diese einen beachtlichen Teil der Bilanzsumme aus. Derzeit gilt für die Bewertung bei der Erstellung des Jahresabschlusses jeweils der maßgebliche durchschnittliche Marktzinssatz am Bilanzstichtag der letzten zehn Geschäftsjahre. Schwankende Zinssätze bedeuten somit auch eine schwankende Bewertung der Pensionsrückstellungen.

Und was bedeutet dies für Unternehmen? Auswirkungen auf Finanzkennzahlen, die beispielsweise für Refinanzierungen wichtig sind. Die Gefahren? Der Anreiz für Direktzusagen an die Belegschaft wird dadurch im Keim erstickt. Denn in diesem Fall ist klar: Es gibt keinen Bewertungsspielraum, der maßgebliche Zinssatz ist festgelegt.

Und nun? Das IDW hat Anfang September ein Schreiben ans Bundesministerium der Justiz geschickt und einen konkreten Reformvorschlag gemacht. Das Ziel? Weiterlesen

Serie Bilanzskandale: Unterlassung von Buchungen, die den Gewinn mindern

Die Unterlassung der Bildung von Rückstellungen bzw. die Einbuchung von Verbindlichkeiten: Ein beliebtes Instrument bei Bilanzmanipulationen. Denn wie die Fälle der Vergangenheit zeigen geht es meistens darum, den Gewinn zu hoch auszuweisen. Da passen Rückstellungen wunderbar dazu. Darüber hinaus müssen – anders als bei fingierten Umsatzerlösen – keine weiteren Belege gefälscht werden.

Wenn auch der Gewinn kurzfristig geschont werden kann: Langfristig sind die Folgen umso schlimmer. Denn die Manipulation von Bilanzen ist kein Kavaliersdelikt, sondern eine Straftat. Schauen wir uns im letzten Beitrag der Serie an, wie die Täter in dem konkreten Fall vorgegangen sind. Weiterlesen

Neues zur Kapitalflussrechnung – DRSC beschließt Änderungen des DRS 21

Die Kapitalflussrechnung rückt immer mehr in den Fokus. Dies gilt nicht nur für Fehlerfeststellungen der Bafin, sondern auch die Weiterentwicklung von Rechnungslegungsstandards. Im Juni hat das DRSC, ein privater Verein zur Förderung der Fortentwicklung der Rechnungslegung, einige Änderungen zur Kapitalflussrechnung veröffentlicht.

DRS 21 beschäftigt sich mit der Kapitalflussrechnung. Die Anwendung gilt bereits für Geschäftsjahre, die nach dem 31. Dezember 2022 beginnen, d.h. also bereits für die Geschäftsberichte für das Jahr 2023. Schauen wir uns die wesentlichen Änderungen genauer an. Weiterlesen

Krise am Markt für Gewerbeimmobilien: Helaba stuft mehr als die Hälfte der Immobilienkredite als kritisch ein

Erkenntnisse aus dem Halbjahresbericht zum 30. Juni 2023

Schockstarre. Krise. Diese Worte hört man immer häufiger, wenn es um den Immobilienmarkt geht. Ukraine-Krieg, hohe Inflationsrate, hohe Schuldenlast – die guten Zeiten am Immobilienmarkt sind erst einmal zu Ende. Bei Ende der Zinsbindung verschlechtern sich aus Sicht der Kreditnehmer die Konditionen.

Aus Bankensicht bedeutet dies zwar wieder höhere Kreditzinsen. Dennoch steigt insbesondere bei Immobiliendarlehen auch das Ausfallrisikos bestehender Kredite. Dies hat auch bereits vor tatsächlichen Kreditausfällen erhebliche Auswirkungen auf die Bilanzen von Banken. In diesem Beitrag lesen Sie, wie die Helaba sich auf drohende Kreditausfälle ihres Portfolios „Immobilien“ vorbereitet.

Die Lage am Markt für Gewerbeimmobilien

Sprunghaft gestiegene Refinanzierungskosten innerhalb kürzester Zeit sorgen für einen weltweiten Druck auf die Immobilienmärkte. Viele Immobilienkonzerne müssen Objekte veräußern, um Anleihen bedienen zu können. Neben Fällen wie beispielsweise die Adler Group betrifft dies vor allem Bürogebäude.

Durch den steigenden Trend zum Home-Office werden in diesem Segment Planungen zusätzlich erschwert. Bei Handelsimmobilien steigen die Risiken aufgrund der geringeren Konsumneigung der Verbraucher aufgrund der hohen Inflation insbesondere bei Energie und Lebensmittel. Bei den hohen Preisen macht einkaufen nicht nur weniger Spaß, viele Haushalte sind schlichtweg dazu gezwungen, den Gürtel enger zu schnallen. Dies hat auch Auswirkungen auf den (stationären) Einzelhandel, der ohnehin seit der Pandemie in einem schwierigen Fahrwasser unterwegs ist. Weiterlesen

Bürokratieabbau? EU-Kommission will Schwellenwerte für Größenklassen von Kapitalgesellschaften nach zehn Jahren endlich wieder anheben

Die Größenklassen für Kapitalgesellschaften. Schon wieder ist es zehn Jahre her, dass die Schwellenwerte nach oben angepasst wurden. Wie schnell doch immer die Zeit vergeht. Erfreulich daher, dass die EU-Kommission das Thema nun angehen will. Um sich künftig die Arbeit zu erleichtern, sollte sie jedoch noch einen Schritt weiter gehen.

Was es mit den Größenklassen auf sich hat

Für Kapitalgesellschaften gibt es verschiedene Größenklassen, die in § 267 und § 267a HGB geregelt sind. Die Einordnung der Gesellschaften entscheidet beispielsweise darüber, welche Fristen für die Erstellung des Jahresabschlusses gelten, ob ein Lagebericht erstellt werden und ein Wirtschaftsprüfer den Abschluss prüfen muss.

Es ist erfreulich, wenn ein Unternehmen wächst. Doch dies bringt dann in einigen Fällen mehr Pflichten und damit höhere Kosten mit sich. Und durch die derzeit hohe Inflationsrate bedeuten mehr Umsatzerlöse nicht automatisch einen höheren Gewinn, denn eine der drei Kriterien für die Bestimmung der Größenklasse sind die Umsatzerlöse.

Was die EU-Kommission vorschlägt

Die EU-Kommission schlägt die Anhebung der Schwellenwerte vor, die bereits ab dem 1. Januar 2024 gelten soll. Eine schnelle Umsetzung ist aus Unternehmenssicht erfreulich, insbesondere wenn ansonsten ein Wechsel in eine größere Größenklasse ansteht. Vor allem bei Erfüllung der Kriterien für die Kategorie „groß“ bringt dies für Unternehmen neue Pflichten mit sich. Weiterlesen

Folgen des Wirecard-Skandals: Die schwierige Suche nach einem neuen Abschlussprüfer

„Demnächst steht bei uns der Wechsel des Abschlussprüfers an. Die Suche wird schwierig werden.“ Eine Aussage aus meinen Gesprächen mit Vorständen und der Investor-Relations-Abteilung von börsennotierten Unternehmen bei meiner Tätigkeit als Hauptversammlungssprecherin der Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger.

Ein Problem, dass künftig sicherlich noch mehr Unternehmen beschäftigen wird. Denn durch das FISG steht die Pflichtrotation für die betroffenen Unternehmen nun branchenunabhängig nach zehn Jahren an.

Gründe für die schwierige Suche

Wir haben spezielle Anforderungen an den Abschlussprüfer. Das ist einer der Gründe, die die Suche nach einer neuen Prüfungsgesellschaft schwierig gestaltet. So wurde mir dies seitens der Unternehmen berichtet. Eine Branche mit besonderer Komplexität wie beispielsweise eine Versicherung, die Kombination von Internationalität mit Expertise der Rechnungslegung nach US-GAAP und einige weitere gestalten beim anstehenden Wechsel des Abschlussprüfers die Suche nach einer neuen Gesellschaft als schwierig. Weiterlesen

Update Adler Immobilien: Adler verbrennt immer mehr Geld

Eine kurze Analyse der Halbjahreszahlen

Ende August hat Adler die Halbjahreszahlen für das erste Halbjahr 2023 veröffentlicht. Die Ergebnisse sind für Adler-Beobachter sicherlich wenig überraschend: Adler verbrennt immer mehr Geld, die Immobilien mussten deutlich nach unten korrigiert werden und der Immobilien-Konzern weist für das erste Halbjahr einen Verlust in Höhe von einer Milliarde Euro aus.

Bald geht es auf den Jahresendspurt zu und noch immer sucht Adler einen Abschlussprüfer. Inzwischen wurden auch die Fristen für die Veröffentlichung des geprüften Abschlusses für das Jahr 2022 großzügig in die Zukunft verschoben: Auf Ende September 2024. Kein Wunder, dass Adler immer noch einen Prüfer sucht. Das Unternehmen ist sicherlich für jeden Abschlussprüfer ein Horror-Mandat.

Ein Blick auf die Zahlen von Adler

Durch die Immobilienverkäufe der Vergangenheit sind die Umsatzerlöse im ersten Halbjahr weiter gesunken. Sie liegen inzwischen bei lediglich 193 Mio. € und damit knapp 20 % unter dem Wert des Vorjahreszeitraumes.

Zur besseren Einordnung der Umsatzerlöse hier ein paar Vergleiche: Weiterlesen

Wie ein Wechsel des Abschlussprüfers die Bilanz beeinflussen kann

Ausweis von Kryptowährungen in der Bilanz

Wo werden Kryptowährungen in der Bilanz ausgewiesen? Das kommt auf den Wirtschaftsprüfer an. So ist es zumindest bei der Euwax AG, die Finanzdienstleistungen für die Börse Stuttgart erbringt. Durch den Wechsel des Abschlussprüfers hat sich der Ausweis der Kryptowährungen in der Bilanz geändert.

Auf den ersten Blick, ein kleiner Unterschied. Dennoch ein Sachverhalt, den man bei der Analyse von betroffenen Unternehmen berücksichtigen sollte. Doch nun aber der Reihe nach.

Ausweis von Kryptowährungen in Bilanz und GuV

Kryptowährungen sind sog. digitale Vermögensgegenstände gem. § 340e HGB. Zu diesem Thema hat das IDW eine Stellungnahme zur Bilanzierung von Finanzinstrumenten des Handelsbestands bei Kreditinstituten (IDW RS BFA 2) veröffentlicht.

Beim Ausweis von Kryptowährungen im Jahresabschluss hatte die Euwax AG die folgenden beiden Möglichkeiten angewendet:

  1. Ausweis als Finanzinstrumente (bis Geschäftsjahr 2021)
  2. Ausweis als sonstige Vermögensgegenstände (ab Geschäftsjahr 2022)

Warum dies relevant ist? Weiterlesen

Ende der Immobilienparty: Wieso eine IFRS-Vorschrift Vonovia einen Milliardenverlust beschert

Gewinn ist Silber, Cash ist Gold?

Die Party ist vorbei. Die Zeit der steigenden Preise auch. Nein, ganz im Gegenteil: Gerade hat der DAX-Konzern Vonovia wieder einen hohen Verlust verkündet. Die Gründe? Die sinkenden Immobilienpreise.

Ein paar Details zur IFRS-Vorschrift

Im letzten Jahrzehnt kannten die Immobilienpreise nur einen Weg: Steil nach oben. Dies hat börsennotierten Immobilienkonzernen zumindest auf dem Papier hohe Gewinne beschert. Denn im IFRS-Abschluss können die Wertsteigerungen der Immobilien sofort als Gewinn ausgewiesen werden. Die Voraussetzung? Es handelt sich um sog. Investment Properties gem. IAS 40. Dies sind Immobilien, die als Finanzinvestitionen gehalten werden und damit beispielsweise Mieteinkünfte erzielt werden.

Wie schnell die ausgewiesenen Gewinne sich jedoch ins Gegenteil umkehren können, sieht man derzeit in den Bilanzen vieler Immobilienkonzerne: Da der Fair Value bei vielen Immobilien sinkt, führt die Wertverringerung zu einem Aufwand und bei vielen Unternehmen damit zu einem (hohen) Verlust. Weiterlesen