Steuerliche Änderungen bei der Homeoffice-Pauschale – nicht nur zum Vorteil des Steuerpflichtigen

Das neue Jahressteuergesetz (JStG 2022) beinhaltet auch Änderungen bei der steuerlichen Berücksichtigung von Homeoffice. Leider überwiegen die Nachteile die Vorteile.

Hintergrund

Zur Abfederung der im Rahmen der Corona-Pandemie durch das „zwangsweise“ häusliche Arbeiten verbundenen Mehraufwendungen, z. B. durch das Heizen der Wohnung, höhere Strom-, Wasser- und Abwasserkosten, wurde für die Jahre 2020 bis 2021 durch das JStG 2020 v. 21.12.2020 (BGBl 2020 I S. 3096) die sog. Homeoffice-Pauschale in § 4 Abs. 5 S. 1 Nr. 6b Satz 4 EStG eingeführt, die mit dem Vierten Corona-Steuerhilfegesetz (v. 19.6.2022 BGBl. 2022 I S. 4167) bis zum 31.12.2022 verlängert wurde. Steuerpflichtige können danach bis Ende VZ 2022 für jeden ausschließlich im Homeoffice eine steuermindernde Pauschale von 5 €/Tag, maximal 600 €/Jahr geltend machen.

Was soll sich durch das JStG 2022 ändern?

Der Kern der Änderungen bei der Homeoffice-Pauschale (§ 4 Abs. 5 Satz 1 Nr. 6c EStG-E) durch das derzeit im Verfahren befindlichen JStG 2022 lautet: Weiterlesen

Das Jahressteuergesetz 2020 und die Anwendungszeitpunkte – da zerlegt es selbst den Finanzausschuss

Zum Jahreswechsel 2020/2021 hat uns der Gesetzgeber mit dem Jahressteuergesetz 2020 „beglückt“. In diesem Blog, aber natürlich auch in den verschiedenen Fachzeitschriften, sind viele der Neuerungen vorgestellt worden. Alle Änderungen in der Praxis zu „verarbeiten“, ist schon schwierig genug. Den erstmaligen Anwendungszeitpunkt der jeweiligen Änderung herauszufinden ist aber erst recht mühsam. Der Gesetzgeber hat es geschafft, in einem einzigen Gesetz die Anwendungszeitpunkte 1.1.2020, 1.1.2021, 1.7.2021, 1.1.2022 und „mit Verkündung des Gesetzes“ unterzubringen. Möglicherweise sind es noch mehr – ich weiß es nicht.

Jedenfalls stelle ich fest, dass es mich derzeit bei der Feststellung des richtigen bzw. erstmaligen Anwendungszeitpunktes „zerreißt“. Und selbst die erfahrensten Kolleginnen und Kollegen und auch die Mitglieder des Finanzausschusses werden dem Geschehen nicht mehr Herr. Eine kleine Kostprobe: Weiterlesen

Jahressteuergesetz 2020 definiert Zusätzlichkeitserfordernis (Teil I)

Mit dem Jahressteuergesetz wurden wichtige lohnsteuerrechtliche Änderungen im EStG vorgenommen. Unter anderem wurden nunmehr die Tatbestandsmerkmale für das Vorliegen von „zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn“ erbrachten Leistungen gesetzlich definiert. Welche Folgen hat dies für Arbeitnehmer und Arbeitgeber?

Hintergrund

Steuerbefreiungen sowie die Möglichkeit der Pauschalierung der Lohnsteuer sind gem. EStG an vielen Stellen davon abhängig, dass die entsprechende Leistung „zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn“ erbracht wird. In diesem Zusammenhang wird auch von dem sog. Zusätzlichkeitserfordernis gesprochen. Beispielsweise sieht § 3 Nr. 33 EStG vor, dass „zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn“ erbrachte Leistungen des Arbeitgebers zur Unterbringung und Betreuung von nicht schulpflichtigen Kindern der Arbeitnehmer in Kindergärten oder vergleichbaren Einrichtungen steuerfrei sind. Ebenso sieht z.B. § 3 Nr. 15 EStG die Steuerfreiheit für die Überlassung von Fahrtickets vor, soweit diese „zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn“ erbracht werden. Weitere Vorschriften sind (exemplarisch): Weiterlesen

Neue Regelung des Investitionsabzugsbetrags – ein kurzer Überblick

Mittels des sogenannten Investitionsabzugsbetrags sollen die Investitionen kleiner und mittlerer Unternehmen steuerlich gefördert werden. Dies soll laut Gesetzesbegründung und insbesondere auch in Corona-Zeiten verbessert werden. Dabei geht es im Wesentlichen um folgende Änderungen: Weiterlesen

Aufreger des Monat Dezember: Jahressteuergesetz wird ein Weihnachtsgeschenk

Der Entwurf des Jahressteuergesetzes 2020 enthält unbeschreiblich viele steuerliche Änderungen, mit denen sich Steuer- und Rechnungswesen-Profis werden befassen müssen. Die meisten Neuregelungen werden zum 1. Januar 2021 und zum 1. Juli 2021 in Kraft treten, doch zum Teil auch rückwirkend zum 1. Januar 2020. Wiederum andere Änderungen gelten ab Gesetzesverkündung.

Eigentlich ist man davon ausgegangen, dass Bundestag und Bundesrat das Gesetz Ende November verabschieden würden. Das wäre schon spät genug gewesen, aber immerhin wäre noch ein Monat Zeit verblieben, um die Änderungen irgendwie zu „verarbeiten“. Nun ist die Verabschiedung aber nicht erfolgt. Geplant ist meines Wissens eine Zustimmung von Bundestag und Bundesrat erst kurz vor Weihnachten, möglicherweise am 18. Dezember. So ganz weiß man es aber auch (noch) nicht. Weiterlesen

Neue verschärfte Regeln für elektronische Marktplatzbetreiber im Umsatzsteuerrecht (Teil 1)

Bereits seit dem 01.01.2019 können Betreiber eines elektronischen Marktplatzes für die nicht entrichtete Steuer aus der Lieferung anderer Unternehmer, die auf dem bereitgestellten Markplatz rechtlich begründet worden ist, nach § 25e Abs. 1 UStG in Haftung genommen werden. Diese Regelungen sollen nunmehr mit dem Jahressteuergesetz 2020 einer deutlichen Verschärfung unterzogen werden.

Was bedeutet das für die Betreiber? Weiterlesen

Jahressteuergesetz 2020: Bundesrat lehnt Ausdehnung der steuerlichen Verlustrücktragsmöglichkeit ab

Am 09.10.2020 hat der Bundesrat zum Entwurf eines Jahressteuergesetzes 2020 final Stellung genommen (Br.-Drucks. 503/20 (B)). Grundlage hierfür waren v.a. die Empfehlungen der Ausschüsse des Bundesrates. Eine Ausweitung des steuerlichen Verlustrücktrags, wie zunächst empfohlen, lehnte der Bundesrat allerdings nunmehr ab. Denn die Empfehlung des Bundesrat-Wirtschaftsausschusses, den Zeitraum für die Rücktragung von Verlusten (§ 10d Abs. 1 EStG) auf zwei Jahre auszudehnen und Verluste auch in das Geschäftsjahr 2018 zurücktragen zu können, fand keine Mehrheit.

Verlustrücktrag: Anhebung der Grenzen im Rahmen des 2. Corona-Steuerhilfegesetzes

Negative Einkünfte, die bei der Ermittlung des Gesamtbetrags der Einkünfte nicht ausgeglichen werden, sind nach § 10d Abs. 1 Satz 1 EStG bis zu einem Betrag von 1 Mio. EUR (bzw. 2 Mio. EUR bei Zusammenveranlagung) vom Gesamtbetrag der Einkünfte des unmittelbar vorangegangenen Veranlagungszeitraums abzuziehen. Durch den sog. Verlustrücktrag wird Steuerpflichtigen die Möglichkeit eröffnet, das einkommensteuerliche Abschnittsprinzip zu durchbrechen und nicht ausgeglichene negative Einkünfte vom Jahr ihrer Entstehung in den unmittelbar vorangegangenen Veranlagungszeitraum zu übertragen. Zur besseren Verrechnung von in der aktuellen Krise aufkommenden Verlusten wurden diese Grenzen mit dem Zweiten Corona-Steuerhilfegesetz deutlich ausgeweitet. Für Verluste der Veranlagungszeiträume 2020 und 2021 sind sie auf 5 Mio. Euro bei Einzelveranlagung bzw. 10 Mio. Euro bei Zusammenveranlagung angehoben worden. Weiterlesen

Xetra-Gold bleibt (nach einem Jahr) steuerfrei

Bereits in meinem Beitrag „XETRA-Gold Inhaberschuldverschreibungen sind steuerlich beachtenswert habe ich darüber berichtet, dass hier eine Steuerfreiheit erreicht werden kann. Immer vorausgesetzt der Goldpreis steigt.

Zum Hintergrund: Mit Urteil vom 6.2.2018 (Az: IX R 33/17) hat der BFH klargestellt, dass die Einlösung einer Xetra-Gold-Gold Inhaberschuldverschreibungen, in dem diese auf ein Sperrkonto übertragen und das Gold in Erfüllung des Sachleistungsanspruchs an den Steuerpflichtigen ausgeliefert wird, keine entgeltliche Veräußerung des Steuerpflichtigen darstellt. Ebenso hatte der BFH bereits in einer früheren Entscheidung klargestellt, dass der Gewinn, der dadurch entsteht, dass eine an der Börse gehandelt Inhaberschuldverschreibung eingelöst wird, die den Anspruch auf einen Goldlieferung verbrieft, ebenso nicht steuerpflichtig ist. Ein privates Veräußerungsgeschäft liegt in diesem Fall nicht vor. Weiterlesen

Dienstfahrräder werden der Hit

Das Gesetz zur Vermeidung von Umsatzsteuerausfällen beim Handel mit Waren im Internet und zur Änderung weiterer steuerlicher Vorschriften („Jahressteuergesetz 2018“) dürfte in Kürze auch vom Bundesrat verabschiedet werden. Der Bundestag jedenfalls hat das Gesetz am 8.11.2018 in 2./3. Lesung beschlossen.

Bemerkenswert ist eine Änderung, die durch eine Beschlussempfehlung des Finanzausschusses voraussichtlich Gesetz werden wird. Es geht um die Begünstigung von Dienstfahrrädern. Im Einzelnen:

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Kampf dem Umsatzsteuerbetrug im Online-Handel – Aber bitte mit Augenmaß!

Die Digitalisierung verändert nahezu alle Lebensbereiche. Das gilt namentlich für den Handel, der immer stärker über digitale Plattformen abgewickelt wird. Aufgabe der Politik ist es deshalb, auch bei veränderten Bedingungen und neuen technischen Möglichkeiten im Kampf gegen  Steuerbetrug im Online-Handel steuerehrliche Unternehmen zu schützen und für fairen Wettbewerb zwischen Verkäufern aus dem In- und Ausland zu sorgen. Jetzt hat das Bundeskabinett  am 01.08.2018 den vom BMF vorgelegten Gesetzentwurf zur Bekämpfung des Umsatzsteuerbetrugs beim Handel mit Waren im Internet beschlossen. Die Regelung ist Kern des ursprünglichen „Jahressteuergesetzes 2018“. Dies ist ein erster, wichtiger Schritt im Kampf gegen den Umsatzsteuerbetrug im Online-Handel, der aber (noch?) das erforderliche Augenmaß vermissen lässt.

Worum geht es?
Vor allem in Drittländern ansässige Unternehmen, die in Deutschland steuerlich nicht registriert sind, verletzen auf elektronischen Marktplätzen häufig ihre hier bestehenden steuerlichen Pflichten. Insbesondere führen sie für ihre Umsätze, die sie in Deutschland aus den Verkäufen erzielen, keine Umsatzsteuer ab. Weiterlesen