Doppelte Haushaltsführung: Erstes Urteil zur finanziellen Beteiligung am Haushalt nach Reisekostenreform 2014

Durch die Reisekostenreform 2014 wurde auch der Rechtsrahmen der doppelten Haushaltsführung umgestaltet. Die doppelte Haushaltführung setzt eine hinreichende finanzielle Beteiligung an den Kosten der Lebensführung im eigenen Hausstand voraus. Betragen die Barleistungen mehr als 10 % der monatlich regelmäßig anfallenden Kosten der Haushaltsführung ist nach Verwaltungsauffassung von einer hinreichenden finanziellen Beteiligung auszugehen.

Welche Arten der Kostenbeteiligung anzuerkennen und welche Anforderungen an die Nachweisführung zu stellen sind, blieb für die Besteuerungspraxis bisher offen.

Die erste veröffentlichte Entscheidung zur finanziellen Beteiligung an den Kosten der Lebensführung im eigenen Hausstand im Anwendungszeitraum der Reisekostenreform 2014 ist daher zu begrüßen.

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Doppelter Haushalt: Anerkennung trotz langjährigem Zusammenlebens am Arbeitsort

Nicht selten nimmt der auswärts beschäftigte Arbeitnehmer seine Ehefrau, seinen Lebenspartner oder seine Lebensgefährtin mit an den auswärtigen Beschäftigungsort und lebt mit dem Partner gemeinsam in der Zweitwohnung. Gleichzeitig behalten sie am Heimatort ihre Wohnung bei und kehren immer wieder dorthin zurück. Zuweilen arbeiten auch beide Partner gemeinsam an dem auswärtigen Tätigkeitsort. Für die Anerkennung einer doppelten Haushaltsführung ist dann entscheidend, ob die Hauptwohnung noch als Lebensmittelpunkt anzusehen ist oder ob infolge des Zusammenlebens die Zweitwohnung zum Lebensmittelpunkt geworden ist. Das Zusammenleben in der Zweitwohnung ist für die Anerkennung der doppelten Haushaltsführung so lange unschädlich, wie die Zweitwohnung nicht zum neuen Lebensmittelpunkt wird.

Aktuell hat das FG Münster entschieden, dass eine doppelte Haushaltsführung selbst dann anzuerkennen sein kann, wenn Ehegatten mit ihrem Kind viele Jahre zusammen am gemeinsamen Beschäftigungsort leben (Urteil vom 26.9.2018, 7 K 3215/16 E).
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Werbungskostenabzug für die Zweitwohnung ohne doppelte Haushaltsführung

Notwendige Mehraufwendungen, die einem Arbeitnehmer wegen einer beruflich veranlassten doppelten Haushaltsführung entstehen können als Werbungskosten abgesetzt werden (§ 9 Abs. 1 S. 3 Nr. 5 EStG).  Weiterlesen

Doppelter Haushalt: Wenn die Hauptwohnung nicht weit genug vom Arbeitsort entfernt ist

Eine doppelte Haushaltsführung liegt vor, wenn ein Arbeitnehmer außerhalb des Ortes, an dem er einen eigenen Haupthaushalt unterhält (Hauptwohnung), beschäftigt ist und am Beschäftigungsort eine Zweitwohnung unterhält. Die Errichtung des zweiten Haushalts in der Zweitwohnung am Beschäftigungsort begründet diese doppelte Haushaltsführung. Wird die Zweitwohnung aber auch dann anerkannt, wenn die Hauptwohnung in der Nähe des Beschäftigungsortes liegt? Oder anders herum: Wie weit darf (muss) die Hauptwohnung vom Beschäftigungsort entfernt sein, damit Aufwendungen für eine doppelte Haushaltsführung steuerlich absetzbar sind?

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Zwei „gelungene“ Entscheidungen des IX. Senates des BFH – Teil 1

Diese beiden Entscheidungen des BFH (IX R 37/16 und IX R 6/16) sind für die Praxis sehr wichtig. Zwei unterschiedliche Themenbereiche, aber sehr konsequent geurteilt und für den Steuerberateralltag sehr relevant.

Teil 1

Im Verfahren IX R 37/16 war die Frage zu klären, was eine Nutzung zu eigenen Zwecken im Sinne des § 23 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 Satz 3 EStG ist. Es gilt zu klären, ob ein steuerpflichtiger Veräußerungsgewinn bei Verkauf einer Immobilie entstanden ist. Eine Steuerpflicht tritt nicht ein, wenn im Jahr der Veräußerung und in den beiden vorangegangenen Jahren die Immobilie zu eigenen Wohnzwecken genutzt worden ist. Dies hat das FA in der Vergangenheit sehr restriktiv gelöst und in zahlreichen Fällen eine Nutzung zu eigenen Wohnzwecken ausgeschlossen und so den Verkauf steuerpflichtig behandelt.

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Privates Urlaubsparadies bleibt steuerfrei

Bereits in meinem Beitrag „Privates Veräußerungsgeschäft: Zur Besteuerungsausnahme bei Ferienwohnung“ hatte ich über eine Entscheidung des FG Köln (Az: 8 K 3825/11) berichtet, wonach eine ausschließlich selbstgenutzte Ferienwohnung unter die Regelung des privaten Veräußerungsgeschäfts fallen soll.  Weiterlesen

Doppelter Haushalt: Welcher Zeitraum ist für die Kostenbeteiligung an der Haushaltsführung maßgebend?

Die Reisekostenreform 2014 brachte auch im Bereich der doppelten Haushaltsführung wesentliche Änderungen mit sich.

Während sich zur Frage der ersten Tätigkeitsstätte in den letzten Monaten bereits in eine Flut erstinstanzlicher Rechtsprechung ergab, blieben praktische Auslegungsfragen bei der doppelten Haushaltsführung in Rechtsprechung und Literatur bisher überwiegend unbeleuchtet.

Eine offene Frage ist dabei der Betrachtungszeitraum der Kostenbeteiligung an der laufenden Haushaltsführung.

Die doppelte Haushaltführung setzt eine hinreichende finanzielle Beteiligung an den Kosten der Lebensführung im eigenen Hausstand voraus. Betragen die Barleistungen mehr als 10 % der monatlich regelmäßig anfallenden Kosten der Haushaltsführung ist nach Auffassung des BMF von einer hinreichenden finanziellen Beteiligung auszugehen.

Aber für welchen Zeitraum sind geleistete Zahlungen ins Verhältnis zu den Gesamtkosten des Haushaltes zu setzen? Wie ist mit Zahlungen (kurz) vor Ablauf des Kalenderjahres umzugehen, die dazu bestimmt sind, der Haushaltsführung im Folgejahr zugutezukommen?

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Bei Gericht: Interessante Steuerstreite im November 2016

Auch in diesem Monat präsentieren wir an dieser Stelle wieder ausgewählte Verfahren, die aktuell beim Bundesfinanzhof in München anhängig geworden sind.

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