Wann sind Steuerberatungskosten bei der Erbschaftsteuer abziehbar?

Die Erben sind gehalten, die steuerlichen Pflichten des Erblassers zu erfüllen. Üblicherweise beschränken sich diese Pflichten auf die Erstellung der Einkommensteuererklärung für den letzten und den aktuellen Veranlagungszeitraum. Manchmal entdecken die Erben aber auch ein kleines oder großes Vermögen auf ausländischen Konten und berichtigen daraufhin die Steuererklärungen der vergangenen Jahre, weil der Erblasser die Kapitalerträge dem Finanzamt verschwiegen hatte.

Der BFH hat entschieden, dass Steuerberatungskosten des Erben für die Nacherklärung von Steuern, die der Erblasser hinterzogen hat, als Nachlassregelungskosten abzugsfähig sind (BFH-Urteil vom 14.10.2020, II R 30/19, BStBl 2022 II S. 216). Er widersprach damit der bisherigen Auffassung der Finanzverwaltung. Diese hat ihre Haltung nun revidiert und gleich lautende Erlasse bekannt gegeben (Oberste Finanzbehörden der Länder vom 9.2.2022, S 3810, BStBl 2022 I S. 224). Darin wird ausgeführt: Weiterlesen

Familienheim und Erbschaftsteuer: Keine Doppelbegünstigung möglich

Die Vererbung einer selbstgenutzten Wohnimmobilie an die Kinder ist erbschaftsteuerfrei, und zwar zusätzlich zu bzw. unabhängig von den persönlichen Freibeträgen. Voraussetzung für die Steuerbefreiung ist jedoch, dass der Erblasser das Eigenheim vor dem Erbfall selbst bewohnt hat und die Erben die Immobilie nach der Erbschaft zehn Jahre lang selbst zu Wohnzwecken nutzen. Zudem gilt die Steuerbefreiung nur, soweit die Wohnfläche der Wohnung 200 Quadratmeter nicht übersteigt.

Über einen interessanten Fall hatte nun das FG München zu entscheiden. Ich weiche hier einmal bewusst von dem Sachverhalt ab, um etwas plakativer aufzuzeigen, wo der Kern des Problems liegt: Weiterlesen

Doppelhaushälfte, Sechs-Monats-Frist, Familienheim und innere Tatsache

Manchmal gibt es BFH-Urteile, die bei aller Kürze einen wahren Schatz an interessanten Aussagen erhalten. So auch das BFH-Urteil II R 46/19 vom 6.5.2021. Es geht um einen eigentlich recht einfachen Sachverhalt:  Ein Steuerpflichtiger bewohnt eine Doppelhaushälfte, die andere Hälfte des Hauses wird von seinem Vater genutzt. Als dieser verstirbt, entschließt sich der alleinerbende Sohn, die beiden Häuser mittels Durchbruchs miteinander zu verbinden und die nunmehr einheitliche Wohnung komplett zu eigenen Wohnzwecken zu nutzen. Allerdings vergehen zwischen den Tod des Vaters und dem Einzug mehr als sechs Monate. Daher versagt das Finanzamt die Steuerbefreiung nach § 13 Abs. 1 Nr. 4c ErbStG.

Zurecht? Tja, wenn die Antwort so einfach wäre. Weiterlesen

Die Steuerpolitik der Ampel – Teil 3: Besteuerung von Einkommen und Vermögen

Stillstand statt Fortschritt oder Mut zur Lücke?

 Die Ampelkoalition schmückt sich mit Etiketten wie Aufbruch, Modernisierung oder Fortschritt. Diese Artikelserie geht der Frage noch, ob der Inhalt des Koalitionsvertrags aus steuerlicher Sicht hält, was die Überschrift („Mehr Fortschritt wagen“) verspricht.

Schon Ludwig Erhard musste konstatieren: „Ich habe als Bundesminister 80 Prozent meiner Kraft dazu verwendet, gegen Unfug anzukämpfen.“ Aus dieser leicht fatalistischen Perspektive betrachtet, sind die wenigen Aussagen des Koalitionsvertrages zur Besteuerung von Einkommen und Vermögen wohl als Erfolg zu bezeichnen. Denn die befürchtete und ökonomisch äußerst schädliche Vermögensteuer, die alle vier Jahre zur Bundestagswahl kurz aus der Gruft emporzusteigen droht, bleibt auch diesmal eingemottet. Auch Unternehmenserben sowie international gefragte Leistungsträger mit hohen Einkommen und erfolgreiche Einzelunternehmer oder Mitunternehmer können aufatmen. Weder die Erbschaftsteuer noch der Einkommensteuertarif werden erhöht. Die Koalition verzichtet also darauf, die ganz große Steuerkeule zu schwingen, wie zuvor noch in einigen Wahlprogrammen angedroht wurde.

Aber es fehlen eben auch größere Entlastungen, die sich die Steuerzahler in Deutschland redlich verdient hätten. Zur Erinnerung: Die aktuelle Steuerschätzung sagt voraus, dass bereits im laufenden Jahr die gesamtstaatlichen Steuereinnahmen das Vorkrisenniveau übersteigen. Ab dem kommenden Jahr soll auch der Bund wieder so viel in der Kasse haben, wie im Vorkrisenjahr 2019. Allein zwischen 2016 und 2019 hat der Gesamtstaat seine Steuereinnahmen vom 705 auf knapp 800 Mrd. Euro gesteigert. Im Jahr 2027 dürften die Steuereinnahmen sage und schreibe eine Billion Euro betragen, schreibt man die aktuelle Steuerschätzung fort. In der Ära Merkel stieg die Steuerquote (Abgrenzung der Finanzstatistik) von unter 20 auf gut 23% und soll nach einer Corona-Delle weiter steigen.

Da mutet es doch reichlich knauserig an, wenn die neue Bundesregierung lediglich ein paar Pauschbeträge um ein paar Euro erhöhen oder ein BFH-Urteil zur Rentenbesteuerung umsetzen will, um Doppelbesteuerung von Renten zu verhindern. In Anbetracht des an dieser Stelle ambitionslosen Koalitionsvertrags und der unersättlichen Ausgabenwünsche (Stichwort Nachtragshaushalt) fragt man sich, wie die Koalition eigentlich reagieren würde, sollte das Bundesverfassungsgericht doch noch ein Machtwort sprechen und den Rest-Solidaritätszuschlag kassieren. Wäre dann sichergestellt, dass die Entlastung wirklich bei den Menschen ankommt oder würden wir uns auf einmal in einer Diskussion wiederfinden, wie der Solidaritätszuschlag in den Einkommensteuertarif „integriert“ werden kann? Weiterlesen

Der bevorzugte Nacherbe und die Schenkungsteuer

Werden Testamente verfasst, sind diese oftmals von folgenden Gedanken getragen:

  1. das Vermögen soll langfristig erhalten bleiben,
  2. es soll in der Familie bleiben,
  3. es soll gerecht verteilt werden und
  4. der länger lebende Ehegatte soll angemessen versorgt sein.

Den Wunsch, dabei möglichst wenig Erbschaftsteuern entstehen zu lassen, lasse ich bei der Aufzählung einmal außen vor. Jedenfalls sehen Testamente vielfach Vor- und Nacherbschaften vor, das heißt, es wird beispielsweise vereinbart, dass der überlebende Ehegatte zunächst Vorerbe wird und die Kinder bei dessen Versterben Nacherben werden. Unterschieden wird zwar noch zwischen befreiter und nicht befreiter Vorerbschaft, doch letztlich ist beiden Fällen gemein, dass der länger lebende Ehegatte das Erbe zumindest der finanziellen Höhe nach erhalten muss.

Um es drastisch auszudrücken: Er soll das Erbe nicht verschleudern. Und er soll auch nicht eines der Kinder bevorzugen, indem er ihm Vermögenswerte überträgt, die das (Nach-)Erbe der anderen Kinder schmälern würden.

Doch wie ist die Praxis? Weiterlesen

Erbschaftsteuerliche Begünstigungen: Lang andauernde Erbauseinandersetzung ist unschädlich – oder?

§ 13 Abs. 1 Nr. 4c ErbStG sieht für die Vererbung des selbstgenutzten Familienheims unter bestimmten Voraussetzungen und bis zu einer bestimmten Größe eine erbschaftsteuerliche Befreiung vor. Wichtig für die Steuerbegünstigung: Das Familienheim muss „unverzüglich zur Selbstnutzung zu eigenen Wohnzwecken bestimmt sein“. Und „unverzüglich“ bedeutet „Einzug bzw. Erbauseinandersetzung innerhalb von sechs Monaten“. So zumindest der Grundsatz. Maßgebend ist das BFH-Urteil vom 28.5.2019 (II R 37/16). Ein späterer Einzug oder eine spätere Erbauseinandersetzung führen nur in besonders gelagerten Ausnahmefällen zum steuerfreien Erwerb des Familienheims. Der Erbe muss dann aber glaubhaft darlegen, dass er diese Verzögerung nicht zu vertreten hat, beispielsweise im Fall einer dringend notwendigen Renovierung.

Nun sind sechs Monate aber keine lange Zeit. Gerade komplexe Erbauseinandersetzungen können sich über mehrere Jahre hinziehen. Und für diese Fälle hat das FG Düsseldorf ein erfreuliches Urteil gefällt. Weiterlesen

Die Erbschaftsteuer im Visier: Ist eine Erhöhung sinnvoll?

Die Diskussion um die Erbschaftsteuer gewinnt in den Tagen des Wahlkampfes deutlich an Fahrt. Insbesondere die Bundestagsfraktionen von SPD und die Linke fordern, diese zu erhöhen. Rückenwind bekommen Sie dabei nunmehr von recht ungewöhnlicher Seite.

Hintergrund

Gerade in Zeiten des Wahlkampfes steht die Diskussion um eine Veränderung der steuerlichen Koordinaten in unserem Land fast immer hoch im Kurs. Neben den großen Einnahmequellen, wie Einkommensteuer und Körperschaftsteuer, geraten auch andere Steuern während dieser Zeiten in das Visier der kämpfenden Parteien. So etwa die Erbschaftsteuer. Beispielsweise fordert die SPD, dass eine Abschaffung der Überprivilisierung großer Betriebsvermögen mit einer effektiven Mindestbesteuerung zu erfolgen habe. Allgemeingültig konstatiert sie in ihrem Zukunftsprogramm, dass die Erbschaftsteuer „reformbedürftig“ sei. Die Bundestagsfraktion die Linke findet noch deutlichere Worte. Da gerade die Superreichen „ihr Millionenvermögen in Unternehmensanteilen steuerfrei vererben oder verschenken“ können, wollen sie dafür sorgen, „dass die Steuerschlupflöcher geschlossen werden. Zu dem Zweck sollen die heute existierenden Privilegien für Betriebsvermögen bei Erbschaften und Schenkungen entfallen.“ Und weiter liest man: „Wir werden die Erbschaftsteuer auf hohe Erbschaften erhöhen.“ Man rechnet hier mit Mehreinnahmen im Jahr i.H.v. 8 bis 10 Milliarden Euro.

Rückenwind von ungewöhnlicher Seite

Unterstützung erhalten diese Forderungen nunmehr von einer Stimme, der man eine solche eher nicht zugetraut hätte. Weiterlesen

Wegfall der Steuerbefreiung für das Familienheim

Grundsätzlich ist der Erwerb des Familienheims durch den Ehegatten steuerbefreit. Im Fall des Erwerbs von Todes wegen fällt die Steuerbefreiung rückwirkend weg, wenn der Erwerber innerhalb von zehn Jahren das Objekt nicht mehr zu Wohnzwecken selbst nutzt. Streitbefangen an dieser Stelle ist regelmäßig die sogenannte Rückausnahme.

Ausweislich der gesetzlichen Regelung in § 13 Abs. 1 Nr. 4b Satz 5 ErbStG fällt die Steuerbefreiung nämlich nicht rückwirkend weg, wenn die Aufgabe der Selbstnutzung aus zwingenden Gründen erfolgt. Tatsächlich ist insoweit regelmäßig streitbefangen, was entsprechende „zwingende Gründe“ sind. Aktuell hat das FG Münster mit Urteil vom 10.12.2020 (Az: 3 K 420/20 Erb) den krankheitsbedingten Auszug aus dem Familienheim nicht als zwingenden Grund gewertet.

Konkret ging es im Sachverhalt um eine Ehefrau, die nach dem Tod ihres Ehemanns das Familienheim geerbt hat und seitdem unter Depressionen und Angstzuständen litt, insbesondere weil ihr Mann im Haus verstorben ist. Um dieser psychischen Erkrankung zu begegnen hat ihr nachweislich ein Arzt geraten, die Wohnungsumgebung zu wechseln, was auch geschah.

Das erstinstanzliche Gericht erkennt darin jedoch keine „zwingenden Gründe“. In der Pressemitteilung des Gerichtes wird sogar angeführt, dass ein zwingender Grund im Sinne des Gesetzes nur dann gegeben sei, wenn das Führen eines Haushaltes schlechthin (etwa aufgrund von Pflegebedürftigkeit) unmöglich sei. Weil dies jedoch im vorliegenden Fall (noch!) nicht gegeben war, muss auch die Steuerbefreiung wegfallen.

Unter dem Strich sagen die Richter damit nichts anderes, als dass man die psychische Erkrankung der Hinterbliebenen hätte fortschreiten lassen müssen bis es gegebenenfalls zu einer entsprechenden Pflegebedürftigkeit gekommen wäre. Denn dann hätte sie auch ihre Steuerbefreiung behalten dürfen. Insoweit kann eine solche restriktive Gesetzesauslegung nicht richtig sein.

Wenn, wie es aus der Pressemitteilung des Gerichtes selbst hervorgeht, die Erkrankung jedoch definitiv vorlag und auch ein entsprechender ärztlicher Rat gegeben war, kann es schlicht nicht richtig sein, dass die Steuerbefreiung erst dann nicht mehr wegfällt, wenn die Erkrankung einen Grad erreicht hat, der die Haushaltsnutzung unmöglich macht.

Aktuell ist leider nicht ersichtlich, ob die zugelassene Revision eingelegt wurde.

Erbschaftsteuer: Umzug aufgrund Depression schädlich für Steuerbefreiung der Eigenheim-Übertragung

Die Vererbung einer selbstgenutzten Wohnimmobilie an den Ehegatten bzw. Lebenspartner oder an Kinder, Stiefkinder oder Kinder verstorbener Kinder ist erbschaftsteuerfrei, und zwar zusätzlich zu bzw. unabhängig von den persönlichen Freibeträgen. Voraussetzung für die Steuerbefreiung ist jedoch, dass der Erblasser das Eigenheim vor dem Erbfall selbst bewohnt hat und die Erben die Immobilie nach der Erbschaft zehn Jahre lang selbst zu Wohnzwecken nutzen.

Fallen die Voraussetzungen innerhalb von zehn Jahren weg, entfällt die Steuerbefreiung mit Wirkung für die Vergangenheit (§ 13 Abs. 1 Nr. 4b und 4c ErbStG). Eine Ausnahme gilt (nur), wenn der Erwerber aus zwingenden Gründen an einer Selbstnutzung zu eigenen Wohnzwecken gehindert ist. Weiterlesen

Stiefkinder: Erbschaftsteuerrecht versus Erbrecht

Man sollte meinen, dass insbesondere zwischen zwei so verwandten Themen wie dem Erbschaftsteuerrecht und dem Erbrecht ein gewisser Gleichklang herrscht. Was Stiefkinder betrifft ist dies aber keinesfalls so und kann in der Praxis zu Problemen führen.

Ausweislich § 15 Abs. 1 Nr. 2 ErbStG gehören neben den Kindern auch die Stiefkinder zur Steuerklasse I in Bezug auf die Erbschaft-oder Schenkungsteuer. Dies bedeutet: Ebenso wie leibliche Kinder wird ein persönlicher Freibetrag von 400.000 € gewährt und der steuerpflichtige Erwerb wird mit einem Eingangssteuersatz bei Steuerklasse I von 7 % besteuert. Weiterlesen