Der Traum von der Ferienwohnung in Spanien und das teure Steuermodell

Vor und 20 Jahren, vielleicht war es auch etwas früher, wurden die deutschen Besitzer spanischer Ferienimmobilien aufgeschreckt, weil es hieß, es drohten ihnen schreckliche Steuernachteile, wenn sie ihre Immobilie nicht in eine Kapitalgesellschaft, typischerweise eine spanische S.L., einbringen würden. Ob Gemeindezuwachssteuer, Vermögensteuer, Erbschaft- und Schenkungsteuer oder Besteuerung bei Veräußerung der Immobilie – die Einbringung in die spanische S.L. versprach einen Schutz vor einer überbordenden Besteuerung.

Allerdings gab es dann für einige doch ein böses Erwachen: Denn wie so oft bei Kapitalgesellschaften vergaßen die Gesellschafter, dass sie eben – aus steuerlicher Sicht – nicht wie eine Privatperson über ihr Gesellschaftsvermögen verfügen können, sondern sich wie fremde Dritte zu verhalten haben. Und einem fremden Dritten würde man eine teure Ferienwohnung auf Mallorca nicht kostenlos das ganze Jahr über zur Verfügung stellen. Lange Rede, kurzer Sinn: Die kostenlose Überlassung an den oder die Gesellschafter führt(e) zu einer verdeckten Gewinnausschüttung. Weiterlesen

Veräußerung von Anteilen an Kapitalgesellschaften

Zu den Einkünften aus Gewerbebetrieb gehört auch der Gewinn aus der Veräußerung von Anteilen an einer Kapitalgesellschaft, wenn der Verkäufer innerhalb der letzten fünf Jahre am Kapital der Gesellschaft unmittelbar oder mittelbar zu mindestens einem Prozent beteiligt war. So geregelt in § 17 Abs. 1 EStG. Besteuert werden im Rahmen dieser Regelung alle Beteiligungen, die sich im Privatvermögen des Steuerpflichtigen befinden.

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Bei Gericht: Interessante Steuerstreitigkeiten im Juni 2020

Wieder drei ausgewählte Anhängigkeiten in diesem Monat. Es geht um die Frage des Entlastungsbetrags für Alleinerziehende trotz Splittingverfahren, die Haftung des Geschäftsführers für die eigene Lohnsteuer und ein etwaig damit verbundener Werbungskostenabzug sowie mal wieder um die Frage, ob eine haushaltsnahe Steuerermäßigung in Anspruch genommen werden kann. Weiterlesen

Kapitalgesellschaft als notwendiges Betriebsvermögen

Wirtschaftsgüter, die ausschließlich und unmittelbar für eigenbetriebliche Zwecke des Steuerpflichtigen genutzt werden oder dazu bestimmt sind, sind notwendiges Betriebsvermögen.

Insoweit hat der BFH bereits in mehreren Entscheidungen dargelegt, dass die Beteiligung an einer Kapitalgesellschaft zum notwendigen Betriebsvermögen eines Einzelgewerbetreibenden wird, wenn sie entweder dazu bestimmt ist, die gewerbliche (eventuell branchengleiche) Betätigung des Steuerpflichtigen entscheiden zu fördern oder wenn sie dazu dient, den Absatz von Produkten des Steuerpflichtigen zu gewährleisten. Weiterlesen

Bei Gericht: Interessante Steuerstreitigkeiten im September 2019

In diesem Monat geht es nun zweimal um Fragen rund um den § 17 EStG und dann einmal darum, ob die sogenannte Einheitstheorie auch weiterhin Bestand haben wird.

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Grunderwerbsteuer: Steuerbefreiung bei schenkweiser Anteilsvereinigung

Mit der zunehmenden Bedeutung der Grunderwerbsteuer werden auch die Interpolierungsmöglichkeiten mit Blick auf die Steuerbefreiungen immer wichtiger. Interessant daher eine Entscheidung des FG Düsseldorf vom 21.08.2017 (Az: 7 K 471/17 GE). Weiterlesen

Einzahlung in die Kapitalrücklage als nachträgliche Anschaffungskosten auch in der Krise

Die Beratung von Krisenmandaten, insbesondere von GmbHs, gehört angesichts des damit einhergehenden Haftungsrisikos nicht gerade zu den Lieblingsaufgaben der meisten Steuerberater – zumindest dann nicht, wenn sie nicht auf Insolvenzrecht und Co. spezialisiert sind. Eine Frage, die im Zusammenhang mit krisenbehafteten GmbHs häufig gestellt wird, ist, wie eine Zurverfügungstellung von Barmitteln („Liquidität“) erfolgen muss, damit „im Fall der Fälle“ wenigstens nachträgliche Anschaffungskosten i.S. des § 17 EStG gegeben sind und die Zuführung zumindest steuerlich nicht vollends vergeben ist.

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Kippt die Verlustnutzung in Verschmelzungsfällen?

Bei der Verschmelzung einer gewinnträchtigen mit einer verlustbehafteten Kapitalgesellschaft wird regelmäßig darauf geachtet, dass die Gewinngesellschaft auf die Verlustgesellschaft verschmolzen wird – und nicht umgekehrt. Nur so bleiben die Verlustvorträge der Kapitalgesellschaft erhalten und können weiter genutzt werden. Im anderen Fall würde § 12 Abs. 3 UmwStG greifen, das heißt, ein Verlustvortrag würde untergehen. Nun hat erfreulicherweise das Hessische Finanzgericht mit Urteil vom 29.11.2017 (4 K 127/15) entschieden, dass in der gewählten Verschmelzungsrichtung kein Gestaltungsmissbrauch zu sehen ist. Weiterlesen

Rechtsformneutralität durch Option zur Körperschaftsteuer?

Der Ruf nach einer rechtsformneutralen Besteuerung ertönt von Zeit zu Zeit immer mal wieder. Eine Möglichkeit wäre hier Personengesellschaften ein Optionsrecht zur Besteuerung mit Körperschaftsteuer einzuräumen. Aber ist dies praktisch wirklich umsetzbar?  Weiterlesen